Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Konferenz der Neuköllner öffentlichen Oberschulen
Frau BV Christians-Roshanai begründet den Antrag mit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung für weiterführende Schulen. Dadurch würden verstärkt Kinder auf Gymnasien gehen, die nicht die geforderten Leistungen erbringen. Die Folge ist eine hohe Zahl von Schülerinnen und Schülern, die das Probejahr nicht bestehen. Diese Zahl könnte durch die im Antrag geforderten Unterstützungsmaßnahmen reduziert werden.
Frau BzStRin Dr. Giffey entgegnet, dass die an verschiedenen Schulen eingerichteten "Rückläuferklassen" aus pädagogischer Sicht durchaus kritisch zu betrachten seien, allerdings liege die Zuständigkeit, die im Antrag geforderte Konferenz durchzuführen, nicht beim Bezirksamt Neukölln, sondern gemäß § 56 Landesschulgesetz ausschließlich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Frau BzStRin Dr. Giffey erläutert weiterhin, dass ein präventiver Ansatz bereits vor Eintritt in die weiterführende Schule greifen müsse. Hier bestehe insbesondere ein hoher Beratungsbedarf für die Eltern. Aber auch in diesem Fall liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bzw. in den Schulen selbst. Eine angebotene individuelle Förderung im Einzelfall führe in etwa 2/3 aller Fälle zum Erfolg.
Grundsätzlich werde das Thema auch auf der Sitzung der Bezirksstadträte diskutiert.
Der Antrag wird vertagt, eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses wird in einer der betroffenen Schulen stattfinden.
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