Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Radweg Hannemannstraße
Herr Scharmberg erteilt Frau Manteuffel das Wort. Diese erläutert die Intention des Antrages. Herr Scharmberg erteilt Herrn BzStR Blesing das Wort. Herr BzStR Blesing erklärt, dass es sich um eine Tempo 30 Zone handelt, in der es keine gehwegseitigen Radwege geben darf. Die Straße ist neu asphaltiert, als Radfahrer kann man komfortabel fahren. Am Buschrosenplatz und am Britzer Damm gibt es in weiten Teilen auch keine platzmäßigen Voraussetzungen der Trennung von Rad- und Fußgängerweg.
Herr Voskamp erläutert, warum der Radweg so nicht gebaut werden kann. Worüber man nachdenken könnte, den Gehweg mit „Radfahrer frei“ anzuordnen. Das müsste die Straßenverkehrsbehörde prüfen. Allerdings liegt für eine solche Anordnung die erforderliche Breite des Gehweges nicht vor.
Frau Schuhmacher fragt, ob man den Ausweichverkehr der Autobahn unterbinden kann. Frau Manteuffel erwidert, dass ein solcher Antrag bereits eingebracht wurde (Durchfahrtsverbot LKW 3,5t). Frau Fuhrmann sagt, dass die Hannemannstr. in Richtung Buschkrugallee nicht asphaltiert ist und dies ein Radfahren auf der Straße unmöglich macht. Sie erfragt, ob vorgesehen ist, dieses Stück ebenso zu asphaltieren oder den Radweg auf dem Gehweg anzuordnen. Herr BzStR Blesing erläutert, dass dieser Abschnitt aus dem Grund nicht asphaltiert wird, weil die Lkws noch schneller und noch häufiger durch diese Straße fahren, was vermieden werden soll. Nach kurzer weitere Diskussion bittet
Herr Mahlo darum, den Antrag nochmals zu prüfen. Herr BzStR Blesing erwidert, dass im Antrag kein Prüfungswunsch enthalten ist, sondern ein konkreter Wille. Herr Scharmberg bittet die Fraktion der CDU, den Antrag zurückzuziehen. Herr Preuß signalisiert, dass die SPD dem Antrag nicht zustimmen wird. Im Ergebnis wird der Antrag zurückgezogen, aber deutlich gemacht, dass er ggf. bei neuen Erkenntnissen nochmals gestellt wird.
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