Auszug - Beratung des Doppelhaushalts 2012/2013  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Rämer schlägt vor, mit dem Kapitel 4710 des Bereichs Umwelt zu beginnen

Herr Rämer schlägt vor, mit dem Kapitel 4710 des Bereichs Umwelt zu beginnen. Er erteilt zunächst Herrn BzStR Blesing das Wort.

 

Herr BzStR Blesing erklärt, dass durch das zu erwartende 50 Mio. Euro Paket für die Bezirke, welches die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition im Abgeordnetenhaus angekündigt haben, der hiesige Bezirkshaushalt auskömmlich ist. Es werden keine personellen Einsparungen erfolgen. Im Großen und Ganzen werden jedoch keine Außeneinstellungen vorgenommen.

 

Kapitel 4710

Herr Wagner fragt, warum es beim Titel 11149 eine Abweichung gibt. Durch das Gesetz über die einheitliche Ämterstruktur wurde das Umwelt- und Naturschutzamt zusammengelegt und erzielt dadurch höhere Einnahmen. Herr Wagner erfragt, wie der Haushaltsrest der Titels 53190 entstanden ist. Herr Teschner-Steinhardt erklärt, dass gewisse Ausgaben ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden können, da sie zweckgebunden sind. Herr Rämer erkundigt sich, warum sich beim Titel 53191 die Ansätze von 2012 auf 2013 halbieren. Herr Teschner-Steinhardt erläutert, dass es sich um die Schätzung der vermutlichen Einnahmen aus den Sondernutzungsstraßengebühren handelt. Insbesondere die Anzahl der gebührenpflichtig aufgestellten Container wie beispielsweise Altglascontainer, wird jährlich verändert und nimmt zunehmend ab.

 

Kapitel 4720

Herr Kanert erläutert zur Einführung, dass im Kapitel 4720 noch Produkte aufgeführt sind, die eigentlich nicht mehr zum Landschaftsplanungsamt sondern zum Bereich Umwelt gehören.

 

Herr Rämer erkundigt sich, was der Zusatz im Anhang: Comeniusgarten und Britzer Garten: Eigentümer Bezirksamt Neukölln bedeutet. Herr Kanert erklärt, dass das BA Neukölln als Eigentümer fungiert, dass der Britzer Garten jedoch durch die Grün Berlin GmbH und der Comeniusgarten durch einen Förderverein verwaltet werden.

 

Herr Wagner erfragt die verschiedenen Einnahmen des Titels 11979: Herr Kanert erwidert, dass es sich hier beispielsweise um Einnahmen aus Telefongebühren oder Kopiergebühren nach dem Informationsfreiheitsgesetz handelt. Es werden in diesem Titel alle Einnahmen nachgewiesen, die nicht konkret einem andern Titel zugeordnet werden können. Frau Klein erbittet für den Titel 44100 um eine Erläuterung der Erhöhung des Ansatzes. Herr BzStR Blesing erklärt, dass der Ansatz davon abhängt, wie oft Beamte krankheitsbedingt abwesend sind. Der Ansatz ist kein Rechnungsabschluss. Herr BzStR Blesing stellt fest, dass im gesamten Bezirksamt die Beihilfeleistungen explodiert sind und der Ansatz erfahrungsgemäß nicht ausreicht. Herr Kanert ergänzt, dass einst Prämien für unfallfreies Fahren (Prämien für besondere Leistungen) gezahlt wurden, die weggefallen sind.

 

Frau Gloeden erfragt, warum der Ansatz des Titels 54039 derart erhöht wurde. Herr BzStR Blesing erklärt, dass das Bezirksamt zum 01.01.2012 die Betreuung der Tiere in neue Hände geben musste (USE). Daher muss der Bezirk seit dem 01.01.2012 die Haltung eigenständig finanzieren. Das Bezirksamt hat die Entscheidung getroffen, dass das Tiergehege bestehen bleibt und weiterhin kein Eintritt gefordert wird. Frau Klein fragt, ob der Titel auskömmlich ist, da es sich um einen längerfristigen Vertrag handelt.  Herr Kanert ergänzt, dass die Mittel nur dann ausreichen, wenn für die Maßnahmen der USE die Co-Finanzierung bewilligt wird.

 

Herr Wewer fragt, für wie lange der Vertrag abgeschlossen wurde und ob der Vertrag der vorläufigen Haushaltswirtschaft unterliegt. Herr BzStR Blesing verneint dies und erklärt, dass der Vertrag vor der vorläufigen Haushaltswirtschaft geschlossen wurde. Herr Kanert ergänzt, dass mit der USE ein dreijähriger Vertrag mit der Zielrichtung der Reduzierung der Ausgaben, sobald die Maßnahmenfinanzierung höher ausfällt, geschlossen wurde. Eine weitere Wortmeldung erfolgt von Herrn Trechsel, der sich dafür ausspricht, dass er die Entscheidung, kein Eintrittsgeld zu fordern, für richtig hält. Er fragt, ob es möglich wäre, durch Spenden die Kosten für den Bezirk zu senken. Herr Kanert erläutert, dass vorgesehen ist, durch Schulungen und Führungen Gelder einzunehmen. Eine Spendenbüchse wird beim Ponyreiten bereitgestellt. Frau Fuhrmann fragt nach dem Personaleinsatz. Herr BzStR Blesing erklärt, dass der Bezirk keine Steuerungsmöglichkeiten hat und dem JobCenter nur Hilfestellungen geben kann, damit der Träger mit bestimmten Maßnahmen in der Hasenheide tätig wird. Weiterhin wird gefragt, ob eine Reduzierung der Tiere angedacht ist, was Herr BzStR Blesing bejaht und erklärt, dass Herr Rese aufgefordert wurde, den Tierbestand, besonders die Amphibien, zu reduzieren.

 

Herr Wewer erkundigt sich nach der Höhe des Ansatzes des Titels 71662. Weiterhin möchte er wissen, ob finanzielle Mittel für das gewünschte Treppengeländer des Antrages 0040/XIX Treppengeländer am Buschkrugpark, der in der letzen Ausschusssitzung diskutiert wurde, aus diesem Ansatz aufgewendet werden können. Herr Kanert erklärt, dass es eine von der Senatsverwaltung für Finanzen genehmigte Bauplanungsunterlage gibt, in der Mittel für Treppengeländer nicht vorgesehen sind. Zudem hatte die Verwaltung auch in der letzten Ausschusssitzung bereits erwähnt, dass ein in der Mitte angelegtes Treppengeländer nicht für sinnvoll erachtet wird und immens hohe Kosten verursacht.

 

Zum Titel 71667 wird die Frage des Ersatzes gestellt, da es sich hier um einen neuen Spielplatz handelt. Herr Kanert erwidert, dass die Priorität zunächst auf den Wegen liegt, die dringend saniert werden müssen und darüber hinaus Nutzungsprobleme (z.B. Vandalismusschäden) mit diesen Mitteln abgedeckt werden. Frau Klein weist auf den Antrag in der BVV hin und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, Toiletten auf dem Spielplatz im Schulenburgpark zu errichten. Herr Kanert erläutert, dass Betreuungs- und Betriebskosten entstehen würden, die aus dem Bezirkshaushalt nicht finanzierbar seien. In einem Gartendenkmal eine öffentliche Toilette über eine Fremdfinanzierung zu betreiben, sei zudem nicht möglich. Herr BzStR Blesing erklärt, dass man abwarten sollte, bis der Antrag überwiesen wird.

 

Herr Wewer möchte wissen, ob die Maßnahme auf dem Gutshof Britz, die mit Hilfe des Titels 71670 finanziert wird, nicht zu verschieben ist. Herr BzStR Blesing erläutert, dass es sich um eine Investitionsmaßnahme handelt. Der Bezirk kann im bestimmten Umfang einen Tausch von Maßnahmen vornehmen, jedoch muss dieses im Einzelfall konkret begründet werden und ist auch nur mit einem Lösungsvorschlag möglich! Herr Kanert ergänzt, dass ebendiese Maßnahme bereits seit Jahren verschoben wird. Es handelt sich hier nicht nur um den Schlossgarten, sondern vorrangig um die Wege bis zur Fulhamer Allee, diese Wege sind nicht mehr verkehrssicher (Stolpergefahr). Frau Fuhrmann erfragt zum Titel 71670, ob die Wege im Schlossgarten eine
Sanierung benötigen. Herr Kanert erklärt, dass zum Teil nur noch der Unterbau besteht und eine Sanierung unumgänglich ist.

 

Kapitel 4723

Herr Rämer erfragt, wo die Mittel für die Ehrengräber nachgewiesen werden. Herr Kanert erklärt, dass 7 Grabstätten von der Senatsverwaltung für Finanzen finanziert und im Titel 52111 nachgewiesen werden.

 

Herr Kanert ergänzt den Hinweis, dass der Titel 54010 die durch Firmen durchgeführten Bestattungen umfasst. Alles, was darüber hinaus notwendig ist, wird aus dem Titel 52111 finanziert. Herr Trechsel fragt diesbezüglich, ob sich die Kirchen an den Kosten beteiligen. Herr Kanert verneint dies und weist darauf hin, dass es sich um städtische Friedhöfe handelt. Herr Meseberg erfragt, ob die  Friedhofsverwaltung tätig wird, wenn keine Erben greifbar sind oder diese eine Bestattung nicht finanzieren können. Herr Kanert erklärt, dass das Sozialamt die Kosten übernimmt, wenn ein Erbe nicht zahlen kann. Handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Bestattung
(ohne Hinterbliebene), übernimmt die Kosten das Gesundheitsamt. Frau Fuhrmann erfragt, ob der Friedhof Lilienthalstr. aufgegeben wird. Herr Kanert erläutert, dass eine Reduzierung im Friedhofsentwicklungsplan angedacht ist.

 

Herr Rämer stellt abschließend fest, dass die nachgewiesenen Einnahmen und Ausgaben der Kapitel 4720 bis 4723 ohne Anmerkungen in den Hauptausschuss überwiesen werden und er dieses dort entsprechend berichten wird.

 


 
 

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