Auszug - Vorstellung und Aufgaben des Ordnungsamtes Neukölln durch den Leiter des Ordnungsamtes Herrn Horst-Holger Kalusa  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ordnungsamt, 2. Etage, Zimmer 2.07
Ort: Juliusstraße 67, 12051 Berlin
 
Beschluss

Zu den Aufgabenbereichen des Ordnungsamtes gehören:

Zu den Aufgabenbereichen des Ordnungsamtes gehören:

 

Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

mit den Aufgabenstellungen:

 

Frontoffice mit Erstauskunft und qualifizierte Beratung in den Bereichen Gewerbeausübung, Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, Tiere/Tierhaltungen, ruhender Verkehr, nichttechnische Sondernutzung öffentliches Straßenland, Veranstaltungen, Lärm/Lärmschutz und Abfall/Sauberkeit

 

Sachbearbeitung von Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten sowie Erlaubnissen und Gestattungen im Rahmen des Zuständigkeitskatalogs

 

Die Verfahrensbearbeitung

mit den Bereichen:

 

Ordnungswidrigkeitenverfahren

Bearbeitung aller Ordnungswidrigkeitenverfahren für dessen Ahndung/ Verfolgung das Ordnungsamt zuständig ist, sofern es sich nicht um Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Spielhallen, Geldspielgeräten, gefährlichen Tieren und/oder Lebensmittel- bzw. Futtermittel handelt und die festgesetzte Geldbuße 1.000 € nicht überschreitet.

 

Komplexe Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich Geldspielgeräte, Spielhallen, Veterinär- und Lebensmittelrecht sowie in schwierigen und komplexen Einzelfällen, z. B. Verfahren von bezirklicher Bedeutung und ab einer Geldbuße von 1.000 €. Gewerbeuntersagungsverfahren und Vertretung des Amtes vor dem Amtsgericht

 

Die Straßenverkehrsbehörde

 

Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind in Berlin zweigeteilt. Die übergeordnete Verkehrslenkungsbehörde ist für den fließenden Verkehr in den Hauptverkehrsstraßen zuständig, die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zeichnen für das Tempo 30 Netz und in den Hauptverkehrsstraßen für den ruhenden Verkehr verantwortlich. Zu den Aufgabenstellungen gehören die Erteilung von vorübergehenden Anordnungen für  z. B. Baustellen und Haltverbote für Umzüge, die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO im öffentlichen Straßenland (z.B. Sonn- und Feiertagsfahrverbot), die Anordnung von dauerhaften Verkehrsmaßnahmen, die Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen sowie Befreiungen von der Helm- und Gurtanlegepflicht. Bis zu deren Verlagerung zum Ordnungsamt mit Beginn des Jahres 2012 war die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zuvor beim Tiefbauamt angesiedelt.

 

Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

mit den Bereichen

 

Veterinärwesen

-          Schutz vor Gefahren durch Tiere

-          Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung

-          Tierschutz

-          Tierarzneimittelüberwachung

-          Futtermittelüberwachung

 

Lebensmittelaufsicht

-          Lebensmittelüberwachung inkl. Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegen­stände und Spielzeug

-          Handelsklassenkontrolle

-          Preisangabenüberwachung

-          Überwachung Fisch- und Rindfleischetikettierung

-          Überwachung frei verkäuflicher Arzneimittel außerhalb von Apotheken

 

Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD)

mit den Bereichen

 

Nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten

-          Überwachung des öffentlichen Raumes, insbesondere hinsichtlich:

-          Einhaltung der Winterdienstpflichten

-          Haus- und Nachbarschaftslärm

-          Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes

-          Einhaltung des Hundegesetzes

-          gewerberechtlicher Vorschriften einschl. Nichtraucherschutz und SpielVO

-          Einhaltung des Grünanlagengesetzes

-          unerlaubter Abfallbeseitigung, Vermüllungen jeder Art einschl. Hundekot

-          Schulwegsicherung

 

Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten

-          Überwachung des ruhenden Verkehrs

-          Ahndung von Halt- und Parkverstößen

-          Umweltzone

-          Gültigkeit von TÜV-Plaketten

-          Überwachung des Fließverkehrs auf Gehwegen

-          Fahrbahnbenutzungspflicht für Radfahrer

-          Rotlichtverstöße durch Fußgänger

 

Für das Ordnungsamt in Gänze stehen 96 Stellen zur Verfügung, davon 49 für den AOD. Anders als viele Bürgerinnen und Bürger es erwarten, kann das Ordnungsamt damit auch nicht annähernd, eine flächendeckende Kontrolldichte gewährleisten. Im Gegenteil, bedingt durch den Zweischicht-Betrieb stehen der umfangreichen Aufgabenpalette in Neukölln ein nur aus durchschnittlich vier Doppelstreifen je Schicht bestehender Außendienst gegenüber. Die Zahl der tätlichen Übergriffe gegen den AOD ist in 2011 gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise von 28 auf 11 zurückgegangen. Hierbei bleiben allerdings die zahlreichen verbalen Übergriffe unberücksichtigt.

 

Obwohl sich viele Menschen über die Rücksichtslosigkeit der Radfahrer auf Gehwegen beschweren, ist dies bedingt durch die völlige Uneinsichtigkeit und das oftmals ausgesprochen aggressive Verhalten der Radfahrer ein sehr schwieriges Arbeitsfeld für den AOD. Hinzu kommt, dass die Ordnungswidrigkeit mit einem nur sehr geringen Verwarngeld von 5 € bzw. 15 € bei Gefährdung belegt wird.

 

Genauso wenig kann der AOD der Hundekotproblematik als dem Hauptärgernis der Menschen wirksam begegnen. Wenn Außendienstkräfte zugegen sind, verstehen es Hundebesitzer in der Regel zu verhindern, dass sich ihr Hund löst. Und selbst wenn ein Hundehaufen einmal zur Anzeige kommt, dann müsste die Beweisführung der rechtssicheren Zuordnung vom Halter über den Hund zur Hinterlassenschaft ausreichend abgesichert werden. Da dies dem Ordnungsamt im Zweifelsfall nicht möglich war und damit ein Bußgeld einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten hätte, wurden die 32 Anzeigen in 2011 zur Nichtbeseitigung von Hundehaufen vom Verfahrensteam nicht weiterverfolgt.

 

Mit Gewerberecht, insbesondere im Gaststättenbereich, sind viele Verfahren Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung. Aufgrund der hohen Anforderungen der Gerichtsbarkeit an die Beweisführung durch das Bezirksamt und der auch häufig zu verzeichnenden gewerbefreundlichen Einstellung der Gerichte erfolgt in zahlreichen Verfahren  entweder eine Herabsetzung des Bußgeldes oder gar eine Einstellung.

 


 
 

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