Auszug - Haushaltssteuernde Maßnahmen des Bezirksamtes im Bereich der Abteilung Jugend – Bericht von der außerordentlichen BVV-Sitzung am 13.07.2011  

 
 
59. öffentliche (außerordentlichen) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.07.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
 
Beschluss

Frau Finger begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung und stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig zugegangen ist

Frau Finger begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung und stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig zugegangen ist. Sie eröffnet die 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Anmerkungen zur Tagesordnung gibt es nicht.

 

In der BZ hat sie die Berichterstattung zu den Demonstrationen im Vorfeld der BVV am 13.07.2011 verfolgt und rügt den Krawall und die Sachbeschädigungen.

 

 

Frau Finger berichtet, dass sich die BVV in ihrer Sitzung am 13.07.2011 mit der Haushaltssituation der Abteilung Jugend befasst hat, nachdem im BA festgestellt wurde, dass der Ansatz für die Hilfen zur Erziehung voraussichtlich mit 4,3 Mio. Euro überzogen werden wird. Nach Aussage des Bezirksstadtrats für Finanzen und Bezirksbürgermeisters Herrn Buschkowsky sei eine Übertragung in den Folgehaushalt und ein Ausgleich innerhalb des Haushalts der Abteilung Jugend nicht möglich. Zudem hätte Frau BzStR Vonnekold im Bezirksamt nicht einmal das Thema der Hilfen zur Erziehung eingebracht.

 

Frau Finger findet das Vorgehen von Frau BzStR Vonnekold nicht in Ordnung. Hätte sie das Bezirksamt frühzeitiger unterrichtet, hätte es mehr Möglichkeiten zum Gegensteuern gehabt. Die BVV ist der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses gefolgt. Es wundert sie, dass Frau BzStR Vonnekold noch im Jugendhilfeausschuss sagte, sie könne die Finanzierungslücke von 600.000 Euro nicht aus eigenen Mitteln finanzieren; der Herr Bezirksbürgermeister Buschkowsky hingegen 600.000 Euro im Haushalt der Abteilung Jugend findet. Die Abteilungen Bauen, Schule und Soziales müssten nun bluten, damit die Kündigungen der Leistungsverträge nicht stattfinden.

 

Frau BzStR Vonnekold weist darauf hin, dass der Ansatz entgegen der aktuellen Darstellungen noch gar nicht überzogen ist. Es gibt lediglich Prognosewerte. Sie wisse noch nicht, ob und wie der Ausgleich innerhalb des Haushalts der Abteilung Jugend möglich sein wird. Die immer wieder angesprochenen 600.000 Euro stammen aus einem Einnahmetitel, der eine Einnahmevorgabe von 3 Mio. Euro hat, von denen bisher 2 Mio. Euro eingegangen sind. Diese Einnahmen sind Erstattungen der Sozialleistungsträger und fließen nicht kontinuierlich. Für Frau BzStR Vonnekold ist es selbstverständlich, dass Überschüsse im eigenen Haushalt für die Deckung des Defizits eingesetzt werden.

 

Den Hauptvorwurf, dass die Abteilung Jugend nicht ausreichend informiere, lasse sie nicht gelten. Im Bezirksamt gab es zwar keinen Tagesordnungspunkt HzE, aber die Hilfen zur Erziehung waren regelmäßig in der Debatte, allein schon monatlich, wenn die jeweiligen Monatsabschlüsse ausgewertet wurden. Als Bezirksstadträtin für Jugend hat sie regelmäßig am Hauptausschuss teilgenommen. Auch habe sie nach vorzeitiger Rückkehr aus ihrem Urlaub sofort versucht, die JHA-Vorsitzende um einen Sitzungstermin zu bitten, welche dieser Bitte nur zögerlich nachkam. Frau Finger bemerkt dazu, dass sie der Aussage des Rechtsamtes gefolgt ist, welche besagt, der JHA ist bei einer Haushaltsnotlage nicht im Vorfeld einzuberufen. Des Weiteren führt sie aus, dass es auch aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, einen Sitzungstermin noch vor der BVV-Sitzung einzuberufen.

 

Frau Schwarzer weist darauf hin, dass Herr Bezirksbürgermeister Buschkowsky in der BVV vom 13.07.2011 mitgeteilt hat, dass das Thema HzE von Frau BzStR Vonnekold eben nicht in jeder Sitzung angesprochen wurde.

 

Zum Beschluss der BVV führt Frau BzStR Vonnekold Folgendes aus:

Die Streichung von 200.000 Euro in den Honorarmitteln - die dankenswerterweise auf 100.000 Euro reduziert wurden - bedeutet trotz dessen massive Einschnitte in die kommunale Jugendförderung, deren Gesamthaushaltsansatz bei knapp 700.000 Euro liegt. Berücksichtigt man, dass bereits dass das erste Halbjahr vorüber ist und die Ferienmaßnahmen bereits finanziert sind, müssen diese 100.000 Euro aus den Mitteln weniger Monate entnommen werden.

 

In Vorbereitung der JHA-Sitzung hat sie mit den Regionalleitungen zusammengesessen und zu der Beschlusslage beraten. Klar ist bereits jetzt, dass die Angebote der kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen deutlich reduziert werden müssen. Dies wird Reduzierungen der Öffnungszeiten bedeuten bzw. könnten nach den Ferien einzelne Einrichtungen vorübergehend stillgelegt werden, um das Personal für einen sinnvollen Betrieb in den übrigen Einrichtungen zu konzentrieren. Jedoch ist dies hier erst spitz auszurechnen und um keine sinnlose Unruhe zu verbreiten, möchte sie heute keine Aussagen zu einzelnen Einrichtungen machen. Das Konzept wird sie dem JHA rechtzeitig zur nächsten ordentlichen Sitzung am 18.08.2011 zur Entscheidung vorlegen. Bis dahin werden keine gravierenden Schritte unternommen. Zu Bedenken gibt sie, dass mit vergleichbar geringem Geldbetrag viel erreicht wird. Hier einzusparen, verursacht einen hohen Schaden.

 

Frau BzStR Vonnekold bittet jedoch um genaue Erläuterungen, was aus dem Konzept hervorgehen soll, das in dem BVV-Beschluss angefordert wird. Den „angedrohten“ Rechnungshof heißt sie gern willkommen, die Ergebnisse würden die Debatte vielleicht wieder versachlichen. Allerdings muss er nicht eingeladen werden, denn er prüft zurzeit bereits Hilfen zur Erziehung.

 

Die Auflage, dass keine Verträge für 2012 geschlossen werden dürfen, stellt die Träger vor erhebliche Probleme. Die Kündigen zum 30.09.2011 werden zwar zurückgenommen, allerdings laufen die Verträge dann am 31.12.2011 aus. Durch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus rechnet Frau BzStR Vonnekold damit, dass erste intensive Beratungen zu den neuen Verträgen frühestens im November stattfinden können - ein Beschluss der BVV wäre dann frühestens Ende November, vielleicht sogar erst im Dezember zu erwarten. Aus den aktuellen Debatten schließt sie, dass nicht nur die Verlängerung der Verträge, sondern auch Anzahl und Umfang zur Disposition gestellt werden soll. Sie bedauert diesen Umgang mit den freien Trägern, der der dort geleisteten wichtigen Arbeit nicht gerecht wird. Mit Beschluss der gestrigen BVV, wird die Verwaltung schnellstmöglich die Schreiben über die Aufhebung der Kündigung versenden.

 

Herr Posselt bittet die Punkte aus dem Bezirksamtsbeschluss, auf die sich der Beschluss der BVV bezieht, mit ins Protokoll aufzunehmen.

 

Zitat aus dem Protokoll der Sitzung des Bezirksamtes am 29.06.2011:

 

„Das Bezirksamt beschließt folgende Haushaltssteuernde Maßnahmen:

 

1.       Von den Honorarmitteln der Abteilung Jugend werden 100.000 € gesperrt.

2.       Von den Sachmitteln der Abteilung Jugend werden 200.000 € gesperrt.

3.       500.000 € der gesamten Personalmittel des Bezirksamtes werden gesperrt.

4.       Die Rücklage für Altersteilzeit wird auf 190.000 € reduziert.

5.       Der Kalkulationsgewinn bei Gebäuden von 470.000 Euro wird abgeschöpft.

6.       Bei der Erlösbeteiligung an Grundstücksgeschäften werden 200.000 € gesperrt.

7.       Der Mittelzugang von 250.000 € aus der Zielvereinbarung JobCenter wird gesperrt.

8.       Der Managementgewinn aus dem Abriss der Mittelstufenzentren in Höhe von 1,6 Mio. € wird nicht für die bauliche Unterhaltung sondern für das Defizit der HzE verwendet.

9.       Die Abteilung Jugend wird aufgefordert, die Verträge für freiwillige soziale Leistungen noch am heutigen Tage vorsorglich aufzukündigen, um der BVV einen Entscheidungsspielraum zu ermöglichen. In der Kündigung ist die Vorläufigkeit (Ausgabenstand per 28.06. mit Prognose zum 31.12. und eventuelle Rücknahmemöglichkeit durch Steuerungsgewinne der Abteilung Jugend im Juli und August) darzustellen.

10.   Der Hauptausschuss der BVV ist unmittelbar zu unterrichten.

11.   BzBm wird beauftragt, beim Vorstehen der BVV für das Bezirksamt eine Sondersitzung der BVV zu beantragen.

12.   Der Beschluss ist von der Abteilung FinWi und der Abteilung Jug zu bearbeiten.“

 

Frau Schwarzer weist ebenfalls darauf hin, dass es sich bei den 4,3 Mio. Euro um einen Prognosewert handelt und bittet Herrn Walsleben, die Historie zu den HzE-Kosten dazustellen. Die HzE sind schon lange Thema und werden jeden Monat im Hauptausschuss diskutiert. Sie hat die Entwicklung genau beobachtet und steht als Verordnete mit in der Verantwortung, dass der Haushalt mit einer schwarzen Null abschließt. Frau BzStR Vonnekold hat im Ausschuss oft die Bemühungen dargestellt, den HzE-Ansatz einzuhalten, jedoch scheinen die bisher nicht oder nur wenig gegriffen zu haben.

 

Durch die immer unterschiedlichen Aussagen sei ihr persönliches Vertrauen zu Frau BzStR Vonnekold geschrumpft. Es ärgert sie, dass Frau BzStR Vonnekold im Hauptausschuss darstellte, dass die 100.000 Euro von der Abteilung Jugend gestemmt werden können und nun davon spricht, Einrichtungen schließen zu müssen. Jeder wisse, wie wichtig die Jugendarbeit ist. In der Sitzung der BVV konnte Frau BzStR Vonnekold keine Erklärung und keine Lösungsansätze anbieten. Sie hätte gern ein Zeichen der Bewegung in der Abteilung Jugend, daher soll das Konzept die Pflichtausgaben mit den jeweiligen Leistungen evaluieren nach Notwendigkeit und Wirksamkeit. Eine Einschätzung welche Aufgaben nachrangig und welche vorrangig zu bewerten sind, soll ebenfalls gegeben werden.

 

Herr Lemming und Herr Ahrens stellen beide klar, dass es keine freiwilligen sozialen Leistungen gibt, nichts geschieht hier ohne Rechtsgrundlage. Es handelt sich hierbei um Leistungen auf gesetzlicher Grundlage der Paragraphen 11, 13, 16 SGB VIII. Sie stehen zwar unter einem Haushaltsvorbehalt, da sie nicht individuell zugeordnet werden können, sind aber gesetzlich verankert und daher nicht freiwillig. Bei den zuzuordnenden Leistungen kann die Art der Leistungen gesteuert werden, dies setzt aber die Nähe zum Fall voraus, da die Geeignetheit der Maßnahme geprüft werden muss, dass ist zeit- und damit personalaufwändig. Herr Ahrens fragt nach dem erheblichen Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2008.

 

Beide bieten an, als Träger gemeinsam mit dem Jugendamt über ein Konzept zu beraten, wie die HzE anders gestaltet werden könnten, besonders die Vorschaltmaßnahmen zu den HzE. Leider ist das Angebot bisher nicht angenommen worden. Frau Finger fragt verwundert nach, warum dies bisher nicht geschehen ist. Herr Lemming antwortet darauf: man sei ja nicht gefragt worden.

 

Herr Wagner berichtet, dass Herr Ortmann in der letzten Sitzung des JHA darauf hingewiesen hat, dass die 600.000 Euro Kürzung nicht aus eigener Kraft eingespart werden können. Damit sei klar, dass das Defizit höher sein muss. Jedoch ist fraglich, ob wirklich bei einem Bezirksvolumen von 700 Mio. Euro von einem Haushaltsnotstand gesprochen werden kann, wenn hier ein Defizit von 4,1 bzw. 4,3 Mio. Euro prognostiziert wird. Zumal andere Abteilungen wie Bildung, Schule und Kultur Belastungen für den Haushalt 2012 von 9 Mio. Euro erwirtschaften.

 

Herr Walsleben informiert, dass seit dem Jahr 2009 die stationären Hilfen intensiv in Gesprächen diskutiert werden. Die Probleme sollten angegangen werden, was auch in Angriff genommen wurde. Die Ausgaben lagen 2009 bei 48,3 Mio. Euro und bei 45 Mio. im Jahr 2010. Dies war auch die Zielsumme für das Jahr 2011. Die Trendfortschreibung ist jedoch steigend, Anfang Juni wurden 46 Mio. Euro prognostiziert, eine Hochrechnung Ende Juni ergab sogar 47,97 Mio. Euro. Die Zuweisung von der Senatsfinanzverwaltung beträgt 44 Mio. Euro. Somit würde sich ein Defizit von 4 Mio. Euro ergeben. Die Voraussetzungen für die sonst positive Basiskorrektur sieht der Steuerungsdienst momentan für nicht gegeben, er rechnet eher mit einem Abschlag in Höhe von 230.000 Euro. Er betont, dass es sich bisher nur um einen Trend handelt und diese Hochrechnungen Anlass geben sollen, steuernde Maßnahmen einzuleiten. Wo die Einsparungen zu suchen sind, obliegt der Entscheidung der Politik - der Steuerungsdienst hat Vorschläge dazu vorbereitet.

 

Herr Ortmann verteilt das Papier für den Hauptausschuss. Er weist auf die vielfachen Nachfragen nach einer konkreten Zahl darauf hin, dass diese eben nicht einfach benannt werden kann. Es handelt sich um einklagbare Rechtsansprüche (siehe Seite 2 seines Papiers), die sich abhängig von den gesellschaftlichen Faktoren entwickeln. Der Ausgleich der 4,2 Mio. Euro könnte zwar rein rechnerisch über Umschichtung von 3,5 Mio. Euro aus dem Ansatz für die Aufgaben nach §§ 11,13, 16 SGB VIII und aus den 700.000 Euro für die Honorarmittel bestritten werden. Jedoch wäre dann die gesamte Prävention abgebaut, was langfristig zu steigenden HzE führen wird.

 

Zu dem Fallzahlenaufwuchs den Herr Ahrens ansprach, bemerkt er, dass die Fallzählung immer nur stichtagsbezogen erfolgen und deshalb nur eine geringe Aussagekraft entfalten kann. Besser vergleichbar ist die Mengenzählung nach KLR (siehe Seite 3 seines Papiers). Hier ergibt sich ein gleichförmigeres Bild. Trotz dessen gab es einen Mengenaufwuchs in 2008/2009, da zu diesem Zeitpunkt die Kinderschutzdebatte voll entbrannt und damit auch die Aufmerksamkeit der Bevölkerung deutlich geschärft war. Zusätzlich befand sich der Personalausstattung des Jugendamtes zu diesem Zeitpunkt auf dem niedrigsten Stand.

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen