Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Chancengleichheit für alle Neuköllner Kinder
Es wird vereinbart, die Aussprache zu den TOP 3 bis 5 zusammenzufassen, die Anträge jedoch einzeln abzustimmen. Auf eine Antragsbegründung wird jeweils verzichtet, da die Darstellung zu TOP 2 alle vorliegenden Anträge ausreichend untermauert. TOP 6 wird in die Diskussion einbezogen, obwohl die Intention des Antrages nicht den anderen Anträgen entspricht.
Frau BzStRin Dr. Giffey erläutert, dass das genannte Problem zwar grundsätzlich bestehe, in Neukölln jedoch kein Fall bekannt sei, dass Eltern ohne legalen Aufenthaltsstatus ein Kind zum Schulbesuch anmelden wollten oder dass ein unbegleitetes Kind ohne eine für die Erziehung verantwortliche Person sich selbst anmelden wollte. Sollte ein solcher Antrag gestellt werden, würden für die Zuweisung eines Schulplatzes seitens des Schulträgers Mindestanforderungen gestellt: Ein Erziehungsberechtigter als verantwortlicher Ansprechpartner muss benannt werden. Neben der Angabe des Namens ist die Angabe einer Anschrift und einer Telefonnummer für die Erreichbarkeit im Notfall erforderlich. Hier müsse immer auch das Kindeswohl im Vordergrund stehen.
Die Drs. Nrn. 1675/XVIII, 1682/XVIII, 1694/XVIII und 1724/XVIII werden zusammengefasst und als ein Antrag aller Fraktionen – Drs. Nr. 1675/XVIII - in geänderter Fassung einstimmig angenommen:
„Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen und weiterführenden Schulen angepasst wird, damit allen in Neukölln lebenden Kindern der Besuch einer Schule ermöglicht wird.“
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