Auszug - Sicherstellung des Jugendschutzes beim Betrieb von Spielautomaten  

 
 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 23.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1496/XVIII Sicherstellung des Jugendschutzes beim Betrieb von Spielautomaten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:Schwarzer, ChristinaBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten - unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können.

 

Gleichzeitig wird um Prüfung ersucht, inwieweit bereits erteilte Genehmigungen, die noch nicht eine solche Vorrichtung aufweisen, rückwirkend entzogen werden können bzw. eine Nachrüstung gefordert werden kann.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.


  Beschluss: 23.02.2011 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 25.05.2011 realisiert Verantwortlich:
BA/FinWi  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 23.08.2011  
Vermerk:

 
 

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