Auszug - Bericht der Artenschutzbeauftragten  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Kupfer begrüßt die Ausschussmitglieder und die Mitarbeiter der Verwaltung; stellt fest, dass die Einladung allen rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 36

Herr Kupfer begrüßt die Ausschussmitglieder und die Mitarbeiter der Verwaltung; stellt fest, dass die Einladung allen rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 36. Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen.

 

 

 

Frau Foemer informiert zu Beginn über die rechtlichen Grundlagen, wie die seit 35 Jahren bestehende internationale Gesetzgebung. Der Artenschutz bezieht sich auf über 28.000 Pflanzen und 5.000 Tiere. In der täglichen Anwendung bezieht sie sich auf Bundesgesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz. Die unter Schutzstellung der Arten ist in mehrere Klassen unterteilt. So gibt es Arten, mit denen der Handel und die Einfuhr verboten sind, andere wiederum dürfen mit den richtigen Herkunftsnachweisen eingeführt und gehalten werden. Die Hauptaufgabe ihrer Arbeit bezieht sich auf die Bearbeitung der Anmeldungen in privater Haltung und die Kontrolle von Verkaufsstellen. Private dürfen geschützte Tiere nur mit entsprechenden Herkunftsnachweisen halten und müssen den Besitz anmelden. Hierzu gab es früher ein vorgeschriebenes Dokument, das seit einigen Jahren nur noch für die streng geschützten Tiere (z. B. Schildkröten) gilt. Für die besonders geschützten Arten (z. B. Chamäleon) gilt die freie Beweisführung, sodass der Verkäufer die notwendigen Daten aufbereiten muss und die Behörde prüft dann die Glaubwürdigkeit. Neuerdings müssen Schildkröten und einige andere Reptilien durch Photos dokumentiert werden. Sollte bei der Prüfung festgestellt werden, dass das Tier nicht legal im Besitz ist, wird das Tier weggenommen und ein anderer Ort zur Unterbringung gesucht. Es gibt hierfür keine Auffangstation und insbesondere bei Reptilien oder großen Tieren ist die Suche nach einer geeigneten Unterbringung schwierig. Der Halter muss die Wegnahme und damit ein gewissen Verlust an Wert tragen und ein Bußgeld nach Verhältnismäßigkeit. Im letzten Jahr gab es 27 Einziehungen. Wobei davon auszugehen ist, dass sich sowieso nur Tierhalter melden, die sich im gewissen Sinne auch an Rechtmäßigkeit gebunden fühlen. Wer über die Illegalität des Tieres Kenntnis hat, wird wohl kaum freiwillig einen Antrag beim Bezirksamt stellen. Die Artenschutzbeauftragte hat aber bis auf eine gerichtliche Legitimation keinerlei Möglichkeit, Zutritt zu Wohnungen zu bekommen, es sei denn auf freiwilliger Basis. Ihre Aufgabe bezieht sich ausschließlich auf die Erlaubnis zum Besitz und nicht auf die Art und Weise der Haltung bzw. deren ordnungsbehördliche Kontrolle. Hierfür ist der Amtstierarzt (Ordnungsamt) zuständig, wobei natürlich eine Zusammenarbeit erfolgt. Die Kontrolle der Tierfachgeschäfte und Baumärkte stellt kein Problem dar, schwieriger wird dies in Bezug auf Waren in den Fachgeschäften anderer Kulturen, da hier der Artenschutz bzw. die hiermit einhergehende Kontrolle nicht bekannt ist.

 

Auf Nachfragen von Frau Klein berichtet sie, dass private Börsen oder auch offizielle Messen wie die Grüne Woche in Berlin kein Problem darstellen würden. Auf Herrn Scharmbergs Nachfrage nach der Möglichkeit der Kennzeichnung der Tiere mittels Chip erklärt sie, dass dies durch das Tierschutzgesetz meistens untersagt ist. Der Freiland Artenschutz, wird von einem anderen Kollegen wahrgenommen. Invasive Pflanzen und Tiere sind kein Problem im Freilandartenschutz, da es sich in der Regel nicht um geschützte Arten handelt. Herr Schumacher fragt, wie die Gebäudebrüter geschützt werden. Die Bauaufsicht informiert über die monatlichen Anträge, sodass aus der Beschreibung (Wärmedämmung, Dachsanierung etc.) Frau Foemer dem Bauherren den Flyer über Gebäudebrüter schon vorab zuschicken kann. Sollte sich während einer Baumaßnahme herausstellen, dass es belegte Nester gibt, wird die Baumaßnahme solange gestoppt bis die Jungen ausgeflogen sind. Sie gibt auch Hinweise wie in neuen Fassaden Möglichkeiten für Gebäudebrüter geschaffen werden können. Es muss für jede am Gebäude befindliche Niststätte, egal ob zur Zeit leer oder von Vögeln besetzt, einen Befreiungsbescheid, zum Entfernen dieser, von SenStadt, vorliegen.

 

Anschließend werden ein beschlagnahmtes Tierfell, eine Schlangenhaut und Korallen herumgereicht. Sie berichtet auch von einem bekannten Fall, in dem ein Kaufhaus Pinsel aus geschütztem Holz vertrieben hat. Das Erkennen von geschütztem Holz ist besonders schwierig, weil es von geschützten Hölzern auch nicht geschütztes Plantagenholz gibt. Anhand von bestimmten Charakteristika und einer großen Lupe kann dies präzisiert werden, auch hier liegen den Mitgliedern Beispiele vor.

 

Herr Kupfer bedankt sich bei Frau Foemer für den anschaulichen Vortrag. Abschließend erklärt sie, dass der Tierpark Neukölln jetzt auch offiziell eine Zoogenehmigung erteilt bekommen hat.


 
 

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