Auszug - Vergnügungsstättenschutz/Verordnung Jugend- und Spielerschutz in Berliner Spielhallen Gespräch mit der Referentin Carolin Kammin Präventionsprojekt Glücksspiel Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Der Vorsitzende Herr Mahlo eröffnet die 40

Der Vorsitzende Herr Mahlo eröffnet die 40. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und Änderungswünsche zur Tagesordnung nicht bestehen.

 

 

Die Zahl der Spielhallen explodiert in fast allen Berliner Bezirken. In den letzten vier Jahren hat sich die Zahl der Geld-Gewinnspielgeräte in Berlin auf über 10.000 nahezu verdoppelt. Unabhängig von der Suchtproblematik bringen die Spielhallen auch wirtschaftliche und städtebauliche Probleme. Deren Betreiber zahlen jede Miete, verdrängen den traditionellen Einzelhandel und die Spielhallen verschandeln die Einkaufsstraßen. Frau Kammin berichtet, dass sich hinsichtlich der zu verzeichnenden Spielhallenflut in Berlin auf politischer Ebene Bewegung ergeben hat. Nachdem die Vergnügungssteuer auf die Bruttoeinspielergebnisse bei Gewinnspielgeräten zum 01.01.2011 auf 20 % erhöht worden ist, sind jetzt Gesetzesentwürfe in Diskussion, wie man der unerwünschten Verbreitung von Spielhallen begegnen kann. Auch ist eine Bundesratsinitiative Berlins zur Verschärfung der Spielverordnung beabsichtigt, um z. B. zur Minderung des suchtfördernden Anreizes der schnellen Spielabfolge längere Mindestspielzeiten festzulegen. Auch sollten nach Ansicht von Experten die maximalen Gewinne und Verluste deutlich gesenkt werden und das Automatenspiel insgesamt wieder stärker den Charakter des Unterhaltungsspiels statt des Glücksspiels erhalten. Der Vorschlag zur Einführung einer Spielerkarte geht vielen Experten nicht weit genug, weil sie internationalen Erfahrungen nach leicht umgangen werden kann. Denn in der Praxis ist es für Süchtige kein allzu großes Problem, sich mehrere Spielerkarten zu besorgen.

 

Das gewerbliche Spiel unterliegt nicht dem Glücksspielstaatsvertrag und den damit verbundenen Auflagen zur Begrenzung des Spielangebots und zur Prävention von Glücksspielsucht. Auch dies sollte kritisch hinterfragt werden. Denn in Spielbanken gesperrte Spieler können so z. B. ohne weiteres auf die gewerblichen Spielmöglichkeiten ausweichen.

 

Frau Schwarzer erläutert, dass sich die CDU-Fraktion schon seit längerem sowohl aus jugendpolitischen Gründen, aber auch in städtebaulicher Hinsicht mit dem Thema beschäftigt. Insbesondere bereiten ihr auch die vielen Spielautomaten in Cafés und Imbissbuden Sorgen, da Jugendliche dort in der Regel ihre ersten Spielerfahrungen machen. Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition geht der CDU nicht weit genug, die für eine Begrenzung auf 70 Spielhallen plädiert (eine je 50.000 Einwohner).

 

Herr Schumacher stellt die verstärkte Spielhalleneröffnung in Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte, wie man die Einrichtungen einschränken bzw. verhindern kann. Seines Erachtens ist die Spielhallenflut letztendlich der Versuch der Sicherung von Marktanteilen und Standorten.

 

Herr Brandt vermisst die Behandlung der Frage nach den Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden. Als Wirtschaftausschuss müsste man sich nicht nur mit Jugendschutz und Suchtpräventation, sondern auch damit beschäftigen, dass die Spielhallen die Struktur des Einzelhandels zerstören.

 

Herr BzBm Buschkowsky erläutert zunächst, dass in Neukölln die Zahl der Spielhallen seit 2008 von 39 auf 49 gestiegen ist. Insoweit ist in Neukölln zwar ein Aufwuchs, jedoch kein explosionsartiger Anstieg zu verzeichnen. Von normalen Spielhallen geht auch überwiegend keine Jugendschutzgefährdung aus. Auch wenn es sicherlich richtig ist, dass in der einen oder anderen Einrichtung das Jugendschutzgesetz nicht oder in veralteter Fassung aushängt, so ist es ein Wesensmerkmal fast aller Einrichtungen, dass dort Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben. Anstatt sich nur auf die Spielhallen zu kaprizieren, sollte der Hebel seines Erachtens bei den Wettannahmebüros und insbesondere bei den Gaststätten mit ihren oftmals abgelaufenen oder überzähligen Automaten angesetzt werden. Denn dort sind die Jugendlichen.

 

Herr Biedermann sieht in Bezug auf die Spielautomaten zwei Facetten. Zum einen gibt es die Spielhallen, die sich in Neukölln gar nicht so explosionsartig vermehrt haben wie in anderen Bezirken. Und andererseits ist eine massive Ausweitung von Gaststätten zu verzeichnen, die Glückspielautomaten aufstellen. Er hält gerade die zuletzt genannten Etablissements für schwerwiegender.

 

Herr BzBm Buschkowsky pflichtet dem insoweit bei, als sich schon aus den Größenordnungen 49 Spielhallen und 2.500 Gaststätten ganz unterschiedliche Dimensionen ergeben. Die „Soko Suff“ entdeckt bei ihren Einsätzen immer wieder illegale Läden und Hinterzimmer, wo die Spielsucht bedient wird. Während das Bezirksamt die reinen Spielhallen noch im Blick behalten kann, ist das beim Spielwesen in den Gaststätten nicht der Fall. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um eine sehr dynamische und einfallsreiche Klientel handelt. Bei den Spielhallen hat das Bezirksamt festgelegt, dass halbjährig Totalrazzien stattfinden sollen.

 


 
 

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