Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Städtische Wohnungsbaugesellschaften in den Bezirken in die soziale Pflicht nehmen
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine speziell auf die Bezirke abgestimmte Zielvereinbarung abzuschließen.
Mit der Vereinbarung sollen folgende Ziele erreicht werden:
· Die Angebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie auch die abgeschlossenen Neuvertragsmieten überschreiten die Mietspiegelwerte grundsätzlich nicht. Dies gilt auch für Bestandsmieten nach Modernisierungsmaßnahmen (Mieterhöhung bei Modernisierung). · Für alle Ortsteile des Bezirkes wird ein Anteil an Wohnungen festgelegt, der bei Neuvermietung den Richtsätzen der AV Wohnen entspricht. · Bei eintretendem Bezug von Leistungen nach SGB II und SGB XII soll die Miete für die Zeit des Leistungsbezuges an die Richtsätze der AV Wohnen angepasst werden. · Ein negativer SCHUFA-Eintrag oder eine nicht vorgelegte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf kein Ausschlussgrund für die Vermietung sein. · Bei Modernisierungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass auch für große Familien geeigneter Wohnraum geschaffen wird.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz wird einstimmig zugestimmt. |
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