Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung des Sportausschusses gemeinsam mit der 26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung des Sportausschusses gemeinsam mit der 26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Adolf-Reichwein-Schule, Sonderpädogisches Förderzentrum
Ort: Sonnenallee 188, 12059 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung der Adolf-Reichwein-Schule      
Ö 3  
Investitionsplanung des Bezirks (Schule und Sport)      
Ö 3.1  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023  
Enthält Anlagen
1089/XX  
    VORLAGE
   

Änderungsantrag der CDU:

 

Anlage Investitionsprogramm S. 132

Streichung des Absatzes:

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a des Berliner Erschließungsbeitragsgesetzes sind mit der erstmaligen und endgültigen Herstellung des Eichenauer Weges für diese Straße Erschließungsbeiträge zu erheben.“

 

Anlage Investitionsprogramm S. 138

Streichung des Absatzes:

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a des Berliner Erschließungsbeitragsgesetzes sind mit der erstmaligen und endgültigen Herstellung des Lößnitzer Weges für diese Straße Erschließungsbeiträge zu erheben.“

 

Anlage Investitionsprogramm S. 139

Streichung des Absatzes:

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a des Berliner Erschließungsbeitragsgesetzes sind mit der erstmaligen und endgültigen Herstellung des Meißner Weges für diese Straße Erschließungsbeiträge zu erheben.“

 

Drs. 1089/XX

Der Satz nach „Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.“ wird folgendermaßen gefasst:

Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen wird verzichtet, bis in der Folge der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a EBG durch das Berliner Abgeordnetenhaus eine rechtssichere gesetzliche Lösung gefunden wird.“

 

 

Der federführende Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV und/oder des Senats vorzunehmen.

 

Anlage: online

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6422

 

  1. Begründung:

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2020 und 2021 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2017 bis 2021 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete Finanzplanung für 2018 bis 2022.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der Hauptgruppe 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. €r die Jahre 2019 bis 2023. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

  • zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,
  • zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und
  • zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

r Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2017 bis 2021 von 6.319 T€ um 36 T€ auf 6.425 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2017 bis 2021 sind bereits Mittel gebunden. Weiterhin wurden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms in 2018 für alle Schulen die Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbedarfe angemeldet und in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 aufgenommen. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn mindestens 35% der Ist-Ausgaben aus BSO-Maßnahmen resultieren und eine Mindestverwendungsquote von 75% der Investitionspauschale insgesamt eingehalten wird. Vor den Hintergrund der angespannten Marktlage ist nicht hinreichend sicher gestellt, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2020 bis 2023 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Leonardo-da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur bedarfsgerechten Ansatzbildung in der vorliegenden Investitionsplanung erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der finanztechnischen Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen beruht auf der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg und der derzeitigen Fassung des §15a EBG.

 

Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz seit dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 11. Januar 2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV und/oder des Senats vorzunehmen.

 

Anlage: online

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6422

 

  1. Begründung:

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2020 und 2021 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2017 bis 2021 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete Finanzplanung für 2018 bis 2022.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der Hauptgruppe 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. €r die Jahre 2019 bis 2023. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

  • zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,
  • zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und
  • zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

r Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2017 bis 2021 von 6.319 T€ um 36 T€ auf 6.425 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2017 bis 2021 sind bereits Mittel gebunden. Weiterhin wurden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms in 2018 für alle Schulen die Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbedarfe angemeldet und in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 aufgenommen. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn mindestens 35% der Ist-Ausgaben aus BSO-Maßnahmen resultieren und eine Mindestverwendungsquote von 75% der Investitionspauschale insgesamt eingehalten wird. Vor den Hintergrund der angespannten Marktlage ist nicht hinreichend sicher gestellt, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2020 bis 2023 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Leonardo-da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur bedarfsgerechten Ansatzbildung in der vorliegenden Investitionsplanung erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der finanztechnischen Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.

 

Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz seit dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 11. Januar 2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.5 - überwiesen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV und/oder des Senats vorzunehmen.

 

Anlage: online

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6422

 

Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2020 und 2021 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2017 bis 2021 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete Finanzplanung für 2018 bis 2022.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der Hauptgruppe 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2019 bis 2023. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und

zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

Für Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2017 bis 2021 von 6.319 T€ um 36 T€ auf 6.425 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2017 bis 2021 sind bereits Mittel gebunden. Weiterhin wurden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms in 2018 für alle Schulen die Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbedarfe angemeldet und in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 aufgenommen. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn mindestens 35% der Ist-Ausgaben aus BSO-Maßnahmen resultieren und eine Mindestverwendungsquote von 75% der Investitionspauschale insgesamt eingehalten wird. Vor den Hintergrund der angespannten Marktlage ist nicht hinreichend sicher gestellt, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2020 bis 2023 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Leonardo-da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur bedarfsgerechten Ansatzbildung in der vorliegenden Investitionsplanung erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der finanztechnischen Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.

 

Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz seit dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 11. Januar 2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig federführend in den Ausschuss Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung und

mitberatend in die Ausschüsse

- Verkehr, Tiefbau und Ordnung

- Stadtentwicklung und Wohnen

- Soziales und Bürgerdienste

- Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur

- Umwelt- und Naturschutz

- Integration

- Gesundheitsausschuss

- Sport überwiesen.

   
    24.01.2019 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4.1 - gegenstandslos
   

Seitens der Abteilung UmNat liegen keine Meldungen für Investitionen vor. Von daher ergibt sich in Sachen Investitionsprogramm für den Ausschuss UmNat kein Diskussions- bzw. Handlungsbedarf.

   
    12.02.2019 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 5 - gegenstandslos
   

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn BzStR Biedermann. Das Investitionsprogramm enthält, wie er kurz erläutert, keine sozialrelevanten baulichen Investitionen, Fragen kann er dennoch gern beantworten. Herr Kringel erklärt ergänzend, weshalb alle Fachausschüsse hier mitberatend einbezogen werden (Federführung liegt beim Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung).

 

Der Ausschuss nimmt, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Drucksache ohne Einwände zur Kenntnis.

   
    13.02.2019 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 3.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Begründung ist der Vorlage zur Beschlussfassung zu entnehmen.

 

Die Fraktionen SPD, CDU, Grüne und AfD stimmen zu die LINKE ist dagegen. Bildungsauschuss

 

Die Fraktionen SPD, CDU, Grüne und AfD stimmen zu die Linke enthält sich.

Sportausschuss

 

   
    13.02.2019 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 2.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss ist fachlich zuständig für den

Epl 34Ordnungsamt

Hier ist in der I-Planung nur unter „Investitionen in bewegliches Vermögen“ in 2020 und 2021 jeweils die Beschaffung eines Fahrzeuges enthalten.

Epl 38 Straßen- und Grünflächenamt

Kapitel 3800 Tiefbau und Straßenverwaltung

 

Da sich der neue Grünflächenausschuss noch nicht konstituiert hat, wird der Grünbereich ebenfalls behandelt.

 

Kapitel 3810 Grün- und Freiflächen

Kapitel 3820 Friedhöfe

 

Zu folgenden Positionen ergeben sich Nachfragen:

 

3800-73826

Neubau des Ascherslebener Wegs von Zwickauer Damm bis Groß-Ziethener Chaussee

3800-73850 Neubau des Lösnitzer Weges von Zwickauer Damm bis Groß-ZiethenerChaussee

Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a des Berliner Erschließungsbeitragsgesetztes sind bei beiden Maßnahmen Erschließungsbeiträge zu erheben.

 

3800-73836

Asphaltierung einer Fahrgasse in der Oderstraße zwischen Grüner Weg und Emserstraße

Zur Vermeidung einer Vollversiegelung wird die Fahrbahn nur in einer Breite von 6,5 m asphaltiert. An den Rändern verbleibt das Kopfsteinpflaster.

 

3800-73838

Neubau der Kannerstraße zwischen Braunschweiger Straße und Richardstraße

Im Rahmen des Straßenneubaus werden auch verkehrsberuhigende Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept mitumgesetzt.

 

3800-73845

Umbau der Ringbahnstr. zwischen Karl-Marx-Straße und Hertabrücke

Es handelt sich nicht nur um eine einfache Asphaltierung, sondern um einen kompletten Straßenumbau, bei dem sich wegen des Wohnungsneubaus auch andere Straßenquerschnitte ergeben werden.

 

Mit Ja-Stimmen der SPD und Grünen sowie Enthaltungen der CDU, Linken und AfD wird dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Zustimmung empfohlen.

   
    13.02.2019 - Sportausschuss
    Ö 3.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Begründung ist der Vorlage zur Beschlussfassung zu entnehmen.

 

Die Fraktionen SPD, CDU, Grüne und AfD stimmen zu die LINKE ist dagegen. Bildungsauschuss

 

Die Fraktionen SPD, CDU, Grüne und AfD stimmen zu die Linke enthält sich.

Sportausschuss

   
    14.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Im Ergebnis der Erörterung unter TOP 8 bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Bei Enthaltung der Linken und AfD wird den bezirklichen Anmeldungen zum Investitionsprogramm mit den Stimmen der SPD, Grünen und CDU zugestimmt.

   
    19.02.2019 - Ausschuss für Integration
    Ö 5 - gegenstandslos
   

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen und nicht weiter im Ausschuss behandelt.

   
    21.02.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Unterlagen aufgrund ihres Umfangs zwei Wochen vorab versendet wurden. Fragen wurden bisher nicht eingereicht.Herr Liecke führt aus, dass mit den Investitionen attraktive Orte für die wichtige Kinder- und Jugendfreizeitarbeit geschaffen werden sollen. Die vorliegende Planung ist insofern die logische Fortsetzung aller bereits laufenden Bemühungen. Grundsätzlich werden neue Projekte hinten an bereits bestehende Planungen angefügt (Vorgabe von SenFin), wodurch sich lange Zeitschienen ergeben.

 

Bezüglich des Kaufs von Grundstücken drückt Herr Liecke sein Unverständnis darüber aus, dass der Bezirk eine landeseigene Fläche, die in das Vermögen der Stadt und Land überführt wurde, nun von dieser Gesellschaft zurück kaufen muss, um die soziale Infrastruktur sicherzustellen. Dies betrifft konkret die Buckower Felder.

 

4011 82164

Herr Hecht fragt, ob nicht eine größere Einrichtung auf den Buckower Feldern sinnvoll wäre und wie das Konzept der Einrichtung sein wird.


Herr Liecke antwortet, dass es eine lange Diskussion zum Neubau einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung mit der Stadt und Land und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegeben hat. Im Ergebnis wurden die Wünsche des Bezirks, auf einer freistehenden Teilfläche eine neue bedarfsorientierte Einrichtung zu bauen, abgelehnt. Vielmehr wurde vorgegeben, dass nur ein Neubau mit einer Gesamtfläche von 350 m² in Betracht kommt. Die Finanzierung des Neubaus ist bereits in der Investitionsplanung enthalten.

 

Zudem wird angestrebt, die naheliegende Streuobstwiese pädagogisch zu nutzen und in den Betrieb der Einrichtung einzubinden. Zudem habe die zuständige Senatsverwaltung den Sinn einer Einrichtung pauschal in Abrede gestellt.

 

Herr Gladisch ergänzt, dass das Konzept auf alle relevanten Altersgruppen, die dort hinziehen werden, ausgerichtet ist.

 

Herr Benecke weist darauf hin, dass auch das Altern der Jugendlichen und daraus resultierende veränderte Anforderungen an den pädagogischen Betrieb berücksichtigt werden müssen und dafür 350 m² Grundfläche knapp erscheinen.

 

Herr Liecke bestätigt diese Auffassung und ergänzt, dass auf dem Gelände der alten Leonardo-da-Vinci Schule auch eine Freizeiteinrichtung untergebracht werden kann, wenn das Gelände grundsätzlich als Schulstandort erhalten bleibt und nicht für Flüchtlingsunterkünfte genutzt wird.


Herr Glücklich weist auf den grundsätzlichen Bedarf an Schulplätzen hin.

 

Frau Blumenthal unterstützt die grundsätzliche Haltung, dass die derzeitigen Pläne nicht ausreichend sind.

 

4011 71503

Frau Jahke fragt, welcher Anteil der 3,75 Millionen Euro in die Jugendarbeit fließen wird. Herr Liecke antwortet, dass die Räume nicht ausschließlich für Familien errichtet werden, sondern selbstverständlich auch weitere passende Nutzungen in Frage kommen. Herr Gladisch ergänzt, dass der Neubau zu einer Trennung der aktuellen stark vermischten Jugend- und Familienarbeit im Hauptgebäude führen soll.

Frau Jahke fragt nach, ob Jugendarbeit das gleiche ist wie Familienförderung. Herr Gladisch stellt klar, dass beides aus haushalterischer Systematik im Kapitel 4011 nachgewiesen wird.

 

4011 71601

Herr Koglin fragt, ob die geplanten Arbeiten nicht bereits bei den vergangenen Bauarbeiten hätten umgesetzt werden können. Er merkt zudem an, dass hier offenbar Jugendarbeit und Familienförderung vermischt werden.

 

Herr Liecke antwortet, dass eine integrierte Versorgung von Jugendlichen und Familien erklärtes Ziel ist. Die früheren Arbeiten standen für die umfangreiche Sanierung des Haupthauses und Mehrzweckhalle zur Verfügung. Im rückwärtigen Bereich konnte aus diesen Mitteln jedoch nichts gemacht werden. Herr Gladisch ergänzt, dass der Spielplatz ohnehin dort ist und genutzt wird. Er soll nun aufgewertet werden.

 

4011 71505

Frau Blumenthal fragt, was genau geplant ist, da ihr die Summe sehr hoch vorkommt. Zum Vergleich: Das Anton-Schmaus-Haus hat im Bau 500.000 € gekostet.

 

Herr Liecke weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Bau beim BzBm liegt. Er geht davon aus, dass hier die Summe für einen Neubau angesetzt ist, da nicht klar ist, ob eine Sanierung wirtschaftlich und sinnvoll wäre. Außerdem seien auch Baukostensteigerungen berücksichtigt. Ein Vergleich mit dem Anton-Schmaus-Haus, wie zuvor von Frau Blumenthal angestellt, sei aufgrund der Größe des Gebäudes, der Baukostenentwicklung und anderer Anforderungen sachfremd.

 

Frau Rühmann ergänzt, dass es sich hier um eine langfristige Planung ab 2023 handelt, die innerhalb der nächsten zwei Jahre noch konkretisiert wird.

 

Zu den übrigen Ansätzen gibt es keine Fragen.

 

Herr Koglin fragt, ob der Sanierungsstau mit den aktuellen Planungen abgearbeitet ist.

Herr Liecke antwortet, dass abgesehen von der baulichen Unterhaltung keine größeren Investitionen ausstehen. Es wird derzeit viel investiert und auch nach und nach fertiggestellt. Zudem gibt es neben der Investitionsplanung weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Der Investitionsplanung wird bei einer Enthaltung der AfD zugestimmt.

   
    26.02.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Hikel führt dazu aus, dass das bezirkliche Investitionsprogramm einen Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist, darstellt. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2020 und 2021 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 zu übernehmen.

Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2019 bis 2023. Für Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2017 bis 2021 von 6.319 T€ auf 6.425 T€ erhöht.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2017 bis 2021 sind bereits Mittel gebunden. Weiterhin wurden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms in 2018 für alle Schulen die Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbedarfe angemeldet und in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 aufgenommen.

Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Für Baumaßnahmen mit Ansätzen in den Jahren 2020 und 2021 müssen bis zur Fertigstellung des Haushaltsplans im Herbst 2019 geprüfte Bauplanungsunterlagen vorliegen. Alle Maßnahmen ab 2022 können in der nächsten Planung fortgeschrieben, geändert oder auch gelöscht werden. Wichtig ist der Beschluss über die Maßnahmen in 2020 und 2021, da diese dann im Haushalt veranschlagt werden.

Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens.

 

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass zur Drucksache 1089/XX ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU bzgl. des Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einzelnen Straßenbaumaßnahmen vorliegt.

In der Anlage soll auf den Seiten 132 (Eichenauer Weg), S. 138 (Lößnitzer Weg) und S. 139 (Meißner Weg) wird jeweils der Satz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gestrichen. Des Weiteren sieht der Antrag für die Drucksache 1089/XX als Änderung vor: „Hinter „Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.“ wird folgender Absatz ergänzt: „Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen wird verzichtet, bis in Folge der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a EBG durch das Berliner Abgeordnetenhaus eine rechtssichere gesetzliche Lösung gefunden wird.““

 

Herr Hikel erklärt in seiner Stellungnahme dazu, dass die aktuelle Rechtsprechung die geforderten Änderungen und dementsprechende Praxis nicht zulässt. Es ist eine Rechtsgrundlage durch das OVG geschaffen worden und die Bezirke sind zur Umsetzung verpflichtet. Der eingebrachte Änderungsantrag widerspricht dem.

 

Die CDU verweist darauf, dass sich der Bezirk Marzahn/Hellersdorf nicht an diese Rechtsprechung hält.

 

Nach Vorschlägen der Grünen und der SPD wird zum CDU-Antrag ein neuer Änderungsantrag vorgelegt. Dieser Änderungsantrag sieht vor, die Sätze auf den Seiten 132, 138 und 139 der Anlage nicht zu streichen. Für den einzufügenden Absatz in die Drucksache 1089/XX schlägt er folgende Formulierung vor: „Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen beruht auf der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg und der derzeitigen Fassung des §15a EBG.“ Dieser Änderungsantrag wird mit Stimmen der Grünen und SPD, mit Nein-Stimme der CDU und Enthaltung der Linken beschlossen.

 

Die gesamte Drs. 1089/XX wird in geänderter Fassung der BVV zur Beschlussfassung empfohlen mit Ja-Stimmen der SPD und Grünen bei Enthaltung der CDU und Linken.

   
    26.02.2019 - Gesundheitsausschuss
    Ö 3 - gegenstandslos
   

Herr Koglin weist im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes darauf hin, dass seitens des Gesundheitsamtes keine Investitionen in die I-Planung 2019 bis 2023 eingebracht wurden. Die Ausschussmitglieder haben daher keine Anmerkungen zur vorliegenden I-Planung. Eine entsprechende Mitteilung geht noch während der Sitzung an den Hauptausschuss.

 

Herr BzStR Liecke erläutert, dass die Schwerpunkte in der I-Planung 2019 bis 2023 entscheidend im Jugendbereich liegen. Nichts desto trotz gibt es auch Bedarfe im Gesundheitsamt. So ist unter anderem ein zweiter Standort des zahnärztlichen Dienstes in Neukölln gewünscht. Dieser soll im Süden des Bezirks liegen, da der einzig bisher bestehende Standort in Nord-Neukölln liegt und auch nach dem Umzug auf den Campus Rütli im Norden verbleibt. Da für einen zweiten Standort derzeit jedoch noch keine Liegenschaft konkret existiert, finden die Ausschussmitglieder auch keinen entsprechenden Punkt in der derzeitig aktuellen I-Planung. Gleichwohl gibt es innerhalb der Abteilung Jugend und Gesundheit erste Überlegungen, ob der zweite Standort des zahnärztlichen Dienstes in der Gutschmidtstraße verortet werden könnte. Hierfür sind jedoch zunächst die zahlreichen anstehenden Umzüge innerhalb des gesamten Bezirksamtes abzuwarten. Herr BzStR Liecke wird in dieser Angelegenheit zu gegebener Zeit im Ausschuss berichten.

 

Hinsichtlich der Problematik des Umzuges des zahnärztlichen Dienstes auf den Campus Rütli erläutert Herr BzStR Liecke anhand eines Modells den Ablauf der täglichen Arbeit in diesem Bereich. In diesem Zusammenhang gibt er einen kurzen Einblick in die Historie der Gesamtplanung des Campus Rütli und informiert darüber, dass es sich erst im späteren Verlauf der Planungen und des Baus ergeben hat, dass der zahnärztliche Dienst in einem Gebäudeteil auf dem Campus untergebracht wird. Die Planungen für diesen Bereich waren daher stark an die bereits vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Dabei ist es zu heute nur noch schwer zu korrigierenden Planungsfehlern gekommen. Neben zahlreichen kleineren noch notwendigen Arbeiten, gibt es derzeit noch zwei größere „Baustellen“, die es zu beheben gilt, bevor die Kolleginnen und Kollegen des zahnärztlichen Dienstes ihre Leistung vor Ort anbieten können. Zum einen befindet sich die Klingel am Haupteingang in einem anderen Gebäudeteil - und dies kann auch nicht verändert werden. In Folge dessen, würden die Besucherinnen und Besucher am Haupteingang klingeln, anschließend zum Eingang 2 (direkt am Wartebereich des zahnärztlichen Dienstes) gehen, um dort durch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des zahnärztlichen Dienstes in Empfang genommen zu werden. Für den Haupteingang wurde seinerzeit die Möglichkeit geschaffen, die Klingelanlage auf ein Mobiltelefon zu schalten. Damit ist ein Öffnen der Tür am Haupteingang von überall möglich. Diese Möglichkeit kann für den Eingangsbereich des Zahnärztlichen Dienstes jedoch nicht geschaffen werden. In intensiven Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen im Hochbauamt über die Praxistauglichkeit verschiedener Zugangsmöglichkeiten wurde nunmehr vereinbart, die Tür zum Zahnärztlichen Dienst (Eingang 2) mit Dienstbeginn zu öffnen, damit ein Zugang möglich ist, ohne das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zahnärztlichen Dienstes die Behandlung unterbrechen müssen. Mit Dienstende muss der in Rede stehende Eingang wieder verschlossen werden. Der Eingang muss dafür entsprechend ausgeschildert und die Schlossanlage ggf. umfunktioniert werden. Zum anderen wurden die Waschbecken der Zahnputzzeile nicht wie vereinbart installiert. In der derzeit vorhandenen Variante, entspricht die Zahnputzzeile in keiner Weise den Nutzungsanforderungen. Da die eigentlich gewünschte Variante zur Behebung dieses Fehleinbaus (aneinanderfügen der bestehenden vier Waschtische und zusätzliche Montage eines weiteren Waschtisches pro Zeile) nach Auskunft des FB Hochbau ohne den kompletten Abbruch der Installationswand und Aufstemmen des Fußbodens nicht möglich ist, wurde verabredet, eine Variante mit Edelstahlrinnen umzusetzen. Innerhalb des FB Hochbau wird darüber hinaus geprüft, ob eine manuelle Absperrmöglichkeit für die Wasserzufuhr eingebaut werden kann, da die eingebauten Armaturen einen Sensor haben, der seitens des Zahnärztlichen Dienstes als völlig unpraktisch für die Arbeit mit Kindern angesehen wird. Gewünscht waren im Rahmen der Planungen einfache Wasserhähne mit Drehgriffen.

 

Auf Nachfrage informiert Herr BzStR Liecke darüber, dass in den gemeldeten Nutzungsanforderungen ein Zahnputzraum angemeldet wurde, in dem eine komplette Schulklasse zeitgleich im Zähneputzen angeleitet werden kann. Aufgrund der nunmehr zur Verfügung stehenden Raumgröße dürfen sich aus Brandschutzgründen nur noch 16 Kinder gleichzeitig in diesem Raum aufhalten. Dies führt dazu, dass der Ablauf durch die Kolleginnen und Kollegen im zahnärztlichen Dienst neu organisiert und an die Gegebenheiten angepasst werden muss.

 

Anschließend erörtert Herr BzStR Liecke, dass in Kooperation mit einem Projekt der HTW - Hochschule für Technik und Wirtschaft - ein Konzept entwickelt wurde, wie die Gestaltung der neuen Räume des zahnärztlichen Dienstes zum gesundheitlichen und pädagogischen Auftrag des ZÄD beitragen kann. Neben der Neugestaltung der Räume sind auch neue Formulare und Abläufe entwickelt worden. Gegenwärtig ist der Standort in keiner Weise kindgerecht gestaltet. In diesem Zusammenhang verabreden die Mitglieder der Gesundheitsausschusses, sich im Rahmen einer vor Ort Sitzung einen Eindruck von dem in Rede stehenden Gebäudeteil zu machen. Herr BzStR Liecke führt weiter aus, dass die Studentinnen und Studenten die Gestaltung der Räumlichkeiten unter fachkundiger Anleitung selbst übernehmen würde und dem Bezirk hierfür keine Kosten entstehen würden. Leider gestaltet sich die Umsetzung derzeit sehr schwierig, da der Architekt unter Hinweis auf sein Urheberrecht eine Umgestaltung wie vorgeschlagen ablehnt. Herr BzStR Liecke steht daher derzeit in einem persönlichen Austausch mit dem Architekten, um eine Kompromisslösung zu finden. In diesem Zusammenhang wurde dem Architekten auch die Präsentation der Gestaltung der Räumlichkeiten übersandt. Bis zum heutigen Tag steht eine Rückmeldung hierzu aus.

 

Herr Kopp bittet um Mitteilung, aus welchen Gründen die Gestaltung der äußeren Bereiche nicht vorgenommen werden darf. Hierzu weist Herr BzStR Liecke noch einmal auf das Urheberrecht hin, das beim Architekten liegt und dieser unter Bezug darauf eine Umgestaltung der Räume vor Gesamtfertigstellung des Werkes inkl. Der Außenanlagen nicht zustimmt. Er sieht sein Gestaltungskonzept durch die Umgestaltung beeinträchtigt. Zu keinem Zeitpunkt stimmt der Architekt darüber hinaus einer Umgestaltung der Fassade und des Flures zu, weil dies nicht dem Gestaltungskonzept des gesamten Campus entsprechen würde.

 

Frau Gloeden gibt an dieser Stelle zu bedenken, dass es möglicherweise auch eine Nachlaufsperre hinsichtlich der Umgestaltung geben könnte.

 

Auf Nachfrage von Frau Gebhardt teilt Herr BzStR Liecke mit, dass ihn die Höhe einer möglichen Strafzahlung bisher nicht bekannt ist und er grundsätzlich an einer einvernehmlichen Lösung mit dem Architekten interessiert ist.

 

Weiter informiert Herr BzStR Liecke auf Bitten von Frau Gebhardt, dass derzeit noch nicht das erforderliche Personal für einen zweiten Standort des zahnärztlichen Dienstes vorhanden ist. Zunächst gilt es einen geeigneten Standort zu finden. Dessen Umbau würde mithin auch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass dann das notwendige Personal eingestellt werden könnte. In diesem Zusammenhang weist Herr BzStR Liecke darauf hin, dass das Gesundheitsamt in den vergangenen Monaten bereits einen Personalzuwachs insbesondere im Verwaltungsbereich erfahren hat, um Ärztinnen und Ärzte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu entlasten. Gleichwohl liegt bis zum heutigen Tag noch keine Rückmeldung seitens der Senatsverwaltung darüber vor, wann mit einer Zuführung der restlichen Stellen zu rechnen ist.

 

Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Anwesenden vorhanden sind, schließt Herr Koglin diesen Tagesordnungspunkt.

 

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.18 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Der federführende Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV und/oder des Senats vorzunehmen.

 

Anlage: online

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6422

 

  1. Begründung:

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2020 und 2021 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2017 bis 2021 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete Finanzplanung für 2018 bis 2022.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der Hauptgruppe 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2019 bis 2023. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

  • zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,
  • zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und
  • zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

Für Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2017 bis 2021 von 6.319 T€ um 36 T€ auf 6.425 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2017 bis 2021 sind bereits Mittel gebunden. Weiterhin wurden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms in 2018 für alle Schulen die Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbedarfe angemeldet und in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 aufgenommen. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn mindestens 35% der Ist-Ausgaben aus BSO-Maßnahmen resultieren und eine Mindestverwendungsquote von 75% der Investitionspauschale insgesamt eingehalten wird. Vor den Hintergrund der angespannten Marktlage ist nicht hinreichend sicher gestellt, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2020 bis 2023 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Leonardo-da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur bedarfsgerechten Ansatzbildung in der vorliegenden Investitionsplanung erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der finanztechnischen Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen beruht auf der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg und der derzeitigen Fassung des §15a EBG.

 

Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz seit dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 11. Januar 2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge zum Änderungsantrag: Herr BV Schulze, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Kringel, Frau BV Blumenthal, Herr BV Lüdecke, Herr BV Schenk

 

Herr BV Schulze beantragt im Namen der Fraktion der CDU die namentliche Abstimmung des Änderungsantrages der CDU- Fraktion gemäß § 47 GO BVV.

 

Weitere Redebeiträge: Herr BV Licher, Frau BV Blumenthal, Herr BzStR Liecke, Herr BV Lüdecke

 

Der Änderungsantrag der CDU wird mit 19 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen bei 50 abgegebenen und 49 gültigen Stimmen abgelehnt.

 

Mit Ja haben gestimmt:

Herr BV Atashgahi, Frau BV Manteuffel, Frau BV Lanske, Frau BV Hammer, Frau BV Gloeden, Herr BV Lüdecke, Herr BV Blesing, Frau BV Bülck, Herr BV Wittke, Herr BV Leppek, Herr BV Piehl, Herr BV Damerau, Herr BV Gellert, Herr BV Ch. Förster, Herr BV Blank, Herr BV Kringel, Herr BV Schloßmacher, Herr BV Schenk, Herr BV Schulze

 

Enthaltungen: Herr BV Babilon, Herr BV Kapitän

 

Mit Nein haben gestimmt:

Herr BV Kopp, Herr BV Licher, Herr BV Scharmberg, Frau BV Klein, Frau BV Hascelik, Frau BV Krotter, Herr BV Kontschieder, Frau BV Reichenbach, Frau BV Finger, Herr BV Posselt, Herr BV Oeverdieck, Herr BV Preuß, Herr BV Szczepanski, Frau BV Stromeier, Frau BV Tanana, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Morsbach, Frau BV Künning, Frau BV Jahke, Frau BV Aßmann, Herr BV Wewer, Frau BV Schoenthal, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Abed, Herr BV Koglin, Frau BV Blumenthal, Herr BV M.-N. Förster, Herr BV Hecht,

 

ungültige Stimme: Frau BV Zielisch

 

Abwesende:

Frau BV Draeger, Frau BV Koglin Frau BV Oschmann Herr BV Schröter Frau BV Vonnekold.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD und der Grünen bei Enthaltung der CDU, der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon und Kapitän zugestimmt.

Ö 4  
Gespräch zur möglichen Bürgerbeteiligung in der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport (in Anlehnung an Drucksache 1070/XX)      
Ö 5  
Protokollabstimmungen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Nächste Sitzung -Sport am 13. März 2019 -BSK am 06. März 2019      
               
 
 

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