Drucksache - 1089/XX  

 
 
Betreff: Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
24.01.2019 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz gegenstandslos   
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
12.02.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste gegenstandslos   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
13.02.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 13. öffentliche Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Sportausschuss
13.02.2019 
13. öffentliche Sitzung des Sportausschusses gemeinsam mit der 26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
13.02.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
14.02.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Integration
19.02.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration gegenstandslos   
Jugendhilfeausschuss
21.02.2019 
30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gesundheitsausschuss
26.02.2019 
14. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses gegenstandslos   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
26.02.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage Investitionsprogramm
Überweisung HWVGff, alle
Ausschuss Beschluss Soz, SuW,
Ausschuss Beschluss BSK, Sport, Int
Beschluss

Änderungsantrag der CDU:

 

Anlage Investitionsprogramm S. 132

Streichung des Absatzes:

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a des Berliner Erschließungsbeitragsgesetzes sind mit der erstmaligen und endgültigen Herstellung des Eichenauer Weges für diese Straße Erschließungsbeiträge zu erheben.“

 

Anlage Investitionsprogramm S. 138

Streichung des Absatzes:

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a des Berliner Erschließungsbeitragsgesetzes sind mit der erstmaligen und endgültigen Herstellung des Lößnitzer Weges für diese Straße Erschließungsbeiträge zu erheben.“

 

Anlage Investitionsprogramm S. 139

Streichung des Absatzes:

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a des Berliner Erschließungsbeitragsgesetzes sind mit der erstmaligen und endgültigen Herstellung des Meißner Weges für diese Straße Erschließungsbeiträge zu erheben.“

 

Drs. 1089/XX

Der Satz nach „Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.“ wird folgendermaßen gefasst:

Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen wird verzichtet, bis in der Folge der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum § 15a EBG durch das Berliner Abgeordnetenhaus eine rechtssichere gesetzliche Lösung gefunden wird.“

 

 

Der federführende Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV und/oder des Senats vorzunehmen.

 

Anlage: online

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6422

 

  1. Begründung:

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2020 und 2021 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2017 bis 2021 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete Finanzplanung für 2018 bis 2022.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der Hauptgruppe 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. €r die Jahre 2019 bis 2023. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

  • zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,
  • zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und
  • zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

r Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2017 bis 2021 von 6.319 T€ um 36 T€ auf 6.425 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2017 bis 2021 sind bereits Mittel gebunden. Weiterhin wurden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms in 2018 für alle Schulen die Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbedarfe angemeldet und in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 aufgenommen. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn mindestens 35% der Ist-Ausgaben aus BSO-Maßnahmen resultieren und eine Mindestverwendungsquote von 75% der Investitionspauschale insgesamt eingehalten wird. Vor den Hintergrund der angespannten Marktlage ist nicht hinreichend sicher gestellt, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2020 bis 2023 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Leonardo-da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur bedarfsgerechten Ansatzbildung in der vorliegenden Investitionsplanung erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der finanztechnischen Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Straßen beruht auf der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg und der derzeitigen Fassung des §15a EBG.

 

Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz seit dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 11. Januar 2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV und/oder des Senats vorzunehmen.

 

Anlage: online

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6422

 

  1. Begründung:

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2020 und 2021 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2017 bis 2021 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete Finanzplanung für 2018 bis 2022.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der Hauptgruppe 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. €r die Jahre 2019 bis 2023. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

  • zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,
  • zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und
  • zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

r Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2017 bis 2021 von 6.319 T€ um 36 T€ auf 6.425 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2017 bis 2021 sind bereits Mittel gebunden. Weiterhin wurden zur Fortschreibung des Investitionsprogramms in 2018 für alle Schulen die Sanierungs-, Neubau- und Erweiterungsbedarfe angemeldet und in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 aufgenommen. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn mindestens 35% der Ist-Ausgaben aus BSO-Maßnahmen resultieren und eine Mindestverwendungsquote von 75% der Investitionspauschale insgesamt eingehalten wird. Vor den Hintergrund der angespannten Marktlage ist nicht hinreichend sicher gestellt, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2020 bis 2023 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Leonardo-da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur bedarfsgerechten Ansatzbildung in der vorliegenden Investitionsplanung erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der finanztechnischen Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2020/2021 endgültig entschieden.

 

Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz seit dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 11. Januar 2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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