Tagesordnung - 21. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
Gremium: Gesundheitsausschuss
Datum: Di, 15.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2     Protokoll der 20. Sitzung      
Ö 3     Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2016/2017 (Doppelhaushalt) - den Einzelhaushalt Gesundheit entnehmen sie bitte der Gesamtvorlage -  
Enthält Anlagen
1375/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

1

 

 

 

SportAS am 10.09.2015:

Beschlussempfehlung an die BVV:  Haushalt in seinem Kapitel ohne Änderung zu beschließen.

 

 

VuG am 07.09.2015:

Beschlussempfehlung an die BVV:  Haushalt in seinem Kapitel ohne Änderung zu beschließen.

 

 

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2016 und 2017 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2016

2017

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

812.409.100 €

833.243.100 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen:

12.075.000 €

13.100.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

801.187.100 €

816.951.100 €

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

801.055.100 €

816.944.100 €

 

 

 

Investitionen - Einnahmen:

11.222.000 €

16.292.000 €

 

 

 

Investitionen - Ausgaben:

11.354.000 €

16.299.000 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionen:

 

12.075.000 €

 

13.100.000 €

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2016 und 2017.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln umzusetzen.

 


Begründung:

1.                      Allgemeines

1.1.               Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.

Die Aufstellung des Haushalts 2016/2017 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Mehreinnahmen in 2016 und 2017 sowie einer pauschalen Minderausgabe für das Haushaltsjahr 2016 möglich (vgl. T 1.2). Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass vom Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und sachbezogene Änderungen beschlossen werden. Insoweit empfiehlt sich eine entsprechende Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses redaktionelle und zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen aus dem Aufstellungsrundschreiben und aus weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr. 71/15 vom 26.05.2015 eingehalten. Auf die wesentlichen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2014. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2017 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2015 werden sodann in den Haushalt übernommen. Gegebenenfalls betroffene Bereiche der politischen Schwerpunkte werden angepasst. Auf Absatz 2 Satz 4 dieser Tz. wird verwiesen.

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2014/2015 insoweit verändert, als die produktorientierte Darstellung und die Angaben zum Gender Budgeting als eigenständige Gliederungspunkte vollständig in den Vorbericht des Haushaltsplans aufgenommen wurden.

Der Bezirkshaushalt Neukölln wird unter Beteiligung von interessierten Bürgern und Bürgergruppierungen erstellt. Die Beschlüsse des Bezirksamtes zu den Eckwerten und die aktuelle Fassung waren in den haushaltbearbeitenden Dienststellen und im Internet (http://www.berlin.de/ba-neukoelln/) zugänglich. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde in multimedialer Form aufmerksam gemacht.

Grundsätzlich ist es dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen der BVV möglich, über Anträge interessierter Bürger zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses zu bewirken.


1.2.               Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind, soweit möglich, weitestgehend sachbezogen umgesetzt; dies im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten, um in der Diskussion mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Haushaltswirtschaft mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren zu können.               Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen nicht unterschritten worden.             

Das Bezirksamt hat sich entschieden, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des vorletzten Jahres (2014) als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 festzulegen. Die Veranschlagung der Personalausgaben basiert auf der erwarteten Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäquivalente (VZÄ). Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ist-Werten des Jahres 2014 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Die bestehenden bezirklichen Schwerpunktsetzungen werden mit dem vorliegenden Haushaltplan fortgeführt und um weitere Maßnahmen ergänzt, wobei die Entwicklung der Sozialstruktur und die damit verbundenen Konsequenzen dieses auch rechtfertigen. Zu diesen Schwerpunktsetzungen gehören insbesondere Kooperationsvorhaben mit Wirtschaftsunternehmen und Institutionen, die Jugendarbeit, das Mobile Bürgeramt, die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Schulmobiliar, für Alphabetisierungskurse an den Volkshochschulen sowie für besondere kulturelle und soziale Projekte (z.B. Seniorenarbeit). Auch eine Vorsorge für die durch den Bezirk aufzubringenden Eigenmittel im Kontext Jugendberufsagentur wurde getroffen.

Soweit die Finanzierung von Sachverhalten im Kontext Jugendberufsagentur und ausgewählte, durch die Senatsverwaltung für Finanzen anerkannte, Personalmehrbedarfe außerhalb der Globalsummenzuweisung zugesichert wurde, sind diese Mittel in den Ansätzen berücksichtigt. Der hier im Rahmen der künftigen Basiskorrektur erwartete Ausgleich wird mittels Pauschaler Mehreinnahme abgebildet.

Zudem werden Mittel zur Erweiterung des Musikschulangebots – soweit die weitere Verstetigung der zusätzlichen Finanzierung erwartet wird – aus Gründen der Transparenz an zentraler Stelle veranschlagt und zum Ausgleich eine Pauschale Mehreinnahme ausgewiesen.

Ggf. im Ergebnis der Aufgabenwahrnehmung durch die Jugendberufsagentur steigende Fallzahlen werden indessen nicht abgebildet, da hier zu gegebener Zeit eine angemessene Ausfinanzierung durch das Land Berlin erwartet wird.

Im Haushaltsplan 2016/2017 ist zudem der Bedarf an Bauvorbereitungsmitteln besonders zu berücksichtigen. Von der Senatsverwaltung für Finanzen ist üblicherweise vorgesehen, diese aus der zur Verfügung gestellten Globalsumme zu finanzieren. Für die Bauvorhaben Clay-Schule und Leonardo-da-Vinci-Schule werden für das Jahr 2016 rd. 2,5 Mio. € und für das Umbauvorhaben am Verwaltungsstandort Buckower Damm 0,1 Mio. € benötigt. Eine Größenordnung von insgesamt 2,6 Mio. € lässt sich aus der Zumessung nicht finanzieren, so dass – analog der bereits zur Aufstellung in den Vorjahren mit der Senatsverwaltung für Finanzen getroffenen Regelung – die Finanzierung der benötigten Mittel durch Bildung einer zum Jahresabschluss nicht auszugleichenden pauschalen Mehreinnahme erfolgt. Der entstehende Negativvortrag wird in die korrespondierenden Folgejahre übernommen.

Systemkonform geht der Bezirk mit Bauvorbereitungsmitteln in Vorleistung, die mit Beginn der Baumaßnahme aus der dann zur Verfügung stehenden Zuweisung für Investitionen ausgeglichen werden.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 des Entwurf dieser Haushaltsplanung in Form pauschaler Mehreinnahmen in den Jahren 2016 und 2017 sowie einer pauschalen Minderausgabe in 2016 wie folgt abgebildet wird:

20162017

Zu bildende pauschale Mehreinnahme: 3.697 T€7.815 T€
davon
- im Kontext Jugendberufsagentur178 T€359 T€
- Verstetigung Ausweitung Musikschulangebot151 T€151 T€
- Bauvorbereitungsmittel 2.600 T€0 T€
- anerkannte Personalmehrbedarfe768 T€817 T€
- Korrektur der Basiskorrektur 20141.500 T€
- Fortschreibung 2017 (einschl. Jahresergebnis 2015)4.988 T€

Zu bildende pauschale Minderausgabe: 690 T€0 T€

Die pauschalen Mehreinnahmen reduzieren sich entsprechend der Bereitstellung der Mittel für die vorgenannten Sachverhalte. Für das Jahr 2016 verbleibt hiernach ein Defizit aufgrund der fehlenden Gegenfinanzierung der Bauvorbereitungsmittel und in Höhe der Pauschalen Minderausgabe, über deren Auflösung das Bezirksamt zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 beschließt. Für das Jahr 2017 verbleibt ein Defizit i.H.v. rd. 4.988 T€, das sich in Erwartung eines positiven Jahresergebnisses 2015 reduziert.

2.                      Einnahmen

Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2014 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist.

Als erwartete Erlösbeteiligung aus den Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfonds ist eine Einnahmeerwartung von 0,2 Mio. € zugrunde gelegt. Im Vergleich zu den Verkaufserlösen des Jahres 2014 (0,8 Mio. €) ist dieser Wert zwar zurückhaltend aber in Anbetracht der Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes als realistisch einzuschätzen. Zudem ist im Jahr 2016 das positive Ergebnis des Jahres 2014 i.H.v. 5.997 T€ eingestellt.             


3.                      Ausgaben

3.1.               Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Das dem Bezirk Neukölln zugewiesene Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2016 rd. 487 Mio. € von einer Gesamtzuweisung i.H.v rd. 618 Mio. €. Für das Jahr 2017 beträgt das Produktsummenbudget z.Z. rd. 497 Mio. € und die Gesamtzuweisung rd. 630 Mio. €.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen.

Die folgende Darstellung stellt die vorgegebenen Leitlinien und Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen den veranschlagten Beträgen gegenüber.

 

Vorgabe und Berechnungen der SenFin

in T€

Veranschlagung


in T€

 

2016

2017

2016

2017

Leitlinien

 

 

 

 

Lehr- und Lernmittel

3.195

3.195

3.275

3.275

Hochbauunterhaltung

10.984

10.984

10.984

10.984

Tiefbauunterhaltung

2.010

2.010

2.010

2.010

Ausbildungsmittel

1.214

1.235

1.214

1.235

Teilbudgets der
Transferausgaben

 

 

 

 

Hilfen in bes. Lebenslagen (ohne KraHi)

113.754

116.533

113.754

116.533

Krankenhilfe (Soz)

10.388

10.481

10.388

10.481

Hilfen zur Erziehung

50.917

50.917

50.917

50.917

Kindertagesbetreuung

122.414

126.390

122.414

126.390

Tagespflege

3.196

3.196

3.196

3.196

Psychiatrie-Entwicklungs-Programm

1.267

1.286

1.267

1.286

Kommunaler Finanzierungsanteil am Jobcenter

10.064

10.366

10.064

10.366

Bildung und Teilhabe

2.821

2.964

2.821

2.964

 


3.2.               Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal (ohne Kapitel 3960) sind im Bezirkshaushalt mit 86.411 T€ in 2016 und 88.546 T€ in 2017 veranschlagt. Bei der Bestimmung des Richtwertes im vorhergehenden Eckwertebeschluss wurden die Ist-Ausgaben 2014 zugrunde gelegt. Zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts sind die Ausgaben für das Personal unter Berücksichtung der Auskömmlichkeit auf 97% gekürzt worden. Ebenfalls berücksichtigt sind die Steigerungsbeträge des Tarifergebnisses 2013/2014 und der Mindestanpassungsschritte 2015 bis 2017, der Besoldungserhöhung 2014/2015 sowie die Lohndrift. Bei der Veranschlagung der Personalansätze war auch darauf zu achten, dass für die laufende Haushaltswirtschaft eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zu den Sachausgaben nicht mehr möglich ist.

Darüber hinaus erfolgte die Berücksichtigung der anerkannten Personalbedarfe mit Finanzierungszusage in Höhe von 34,07 Vollzeitäquivalente (VZÄ), die sich auf 17 Einzelsachverhalte verteilen (z.B. die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbots-verordnung, die Beschleunigung des Wohnungsneubaus oder die Transferkostensteuerung). Ferner sind dem Bezirk Neukölln für 2016 und 2017 mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Wachsende Stadt - Bezirksplafond" insgesamt 29,28 VZÄ bewilligt worden. Die Verteilung dieser zusätzlichen Stellen wurde aufgrund einer vorgenommenen Produktauswahl konkret zugewiesen, die sich somit im Stellenplan (mit Zwischenüberschrift) sowie in den Ansätzen abbilden.

Die aufgrund des Schreibens der Senatsfinanzverwaltung vom 11.05.2015 dauerhaft und befristet zu übernehmenden Auszubildenden sind gesondert abgebildet, sofern sie nicht auf freie und dauerhaft besetzbare Stellen vermittelt werden können. Eine Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen wird lediglich bei Überschreiten der vorhandenen Personalmittelansätze infolge der Übernahmen in Aussicht gestellt. Die stellenplanmäßige Abbildung erfolgt mit der jeweiligen Zwischenüberschrift in den Kapiteln 3304 (Verwaltungsfach-angestellte), 3640 (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, 3810 (Gärtner_innen) und 4202 (Vermesser_innen). Ferner wurde für die neuen dualen Studiengänge im Bereich Technik im Stellenplan Vorsorge getroffen, damit sichergestellt ist, dass berufspezifische Vakanzen entsprechend gedeckt werden können.

Entscheidend für die Veranschlagung der Personalausgaben ist der Beschluss Nr. 0541 des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2012, der in seiner Anlage für den Bezirk Neukölln den Personalbestand mit 1.611,7 VZÄ für die verbleibende Legislaturperiode bis zum Jahr 2016 festlegt. Diese Zielzahl ist identisch mit der von der Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Ausgangszahl mit Stand Dezember 2011. Ausgangs- und Zielzahl des Bezirks enthalten die kommunalen
Beschäftigten des Jobcenters Neukölln. Somit ist jedes für das Jobcenter ausgewiesene kommunale VZÄ ein VZÄ des Bezirks. Unter Einbezug der sich in den vergangenen Jahren verändernden VZÄ-Sachverhalte in Form von Zu- und Abgängen (z.B. Schulsekretärinnen) und unter Berücksichtigung der genannten neuen Fortschreibungstatbestände beträgt die fortgeschriebene VZÄ-Zielzahl 1.617,05 VZÄ (Stand 15.07.2015).

Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Hierzu gehören die Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten des Bezirks, die Erstattungen durch das Jobcenter, Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und die vom Bezirk zu erstattenden Verwaltungskosten bzgl. des kommunalen Finanzierungsanteils i.H.v. 15,2% der Verwaltungsausgaben des Jobcenters. Im Einvernehmen mit der Trägerversammlung des Jobcenters wurden 160 Stellen im Stellenplan eingestellt. Damit liegt die kommunale Beteiligung des Bezirks noch immer über 15%. Der Bezirk stellt sich in der Trägerversammlung seiner Verantwortung und trägt durch sein Abstimmungsverhalten wesentlich dazu bei, vorausschauend das Jobcenter Neukölln personalseitig für seine Aufgabenerledigung professionell aufzustellen.

Die mit Auflösung des EZeP ins Bezirksamt Neukölln versetzten Überhangkräfte (derzeit 6,25 VZÄ) sind weiterhin bei Kapitel 3390 abgebildet und ausfinanziert.


3.3.               Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben ist im Wesentlichen mit dem durch das Bezirksamt beschlossenen Grundsatz der Spiegelung der bereinigten und fortgeschriebenen Ist-Ausgaben des Jahres 2014 erfolgt, wobei auch eine Bereinigung der verausgabten Mittel aus der Partizipation am Jahresergebnis 2012 erfolgte. Mit dieser Systematik der Haushaltsaufstellung bleiben die realisierten politischen Schwerpunktsetzungen der vergangenen Jahre weitgehend erhalten. Hierzu zählen z.B. die Schulstationen, Stadtteilmütter, Tierhaltung in der Hasenheide, der Wachschutz an Schulen und die Stärkung des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes (RSD). Sie sind zudem um folgende Maßnahmen ergänzt worden:

Schwerpunkte / Maßnahmen

2016

2017

Kooperationsmittel für Partnerschaften mit Wirtschafts-unternehmen und anderen Institutionen

50 T€

50 T€

Wachschutz für Bürgeramt, Bibliothek und Sozialamt

70 T€

70 T€

Anmietung von Räumen für die VHS

 

34 T€

34 T€

ISBJ - Wartung und Pflege (Schätzung Kostensteigerung)

23 T€

23 T€

Kitaausbau (Eigenanteil) - Ansatz bei Investitionstitel

6 T€

6 T€

Transfererhöhung allg. Kinder- und Jugendförderung

390 T€

390 T€

Aufstockung Leistungsverträge

120 T€

120 T€

Präventionskette

100 T€

100 T€

Psychiatrie-, Sucht- und Gesundheitsförderung

20 T€

20 T€

Zusätzliches zahnärztliches Team und Impfteam

75 T€

75 T€

Mobiles Bürgeramt

30 T€

-

Schulausstattung (Küchen/Mobiliar)

 

250 T€

250 T€

Koordination Jugendverkehrsschule (Zuwendung)

50 T€

50 T€

Jugendkunstschule (Mietzuschuss)

15 T€

15 T€

100 Jahre Körnerpark (Sonderausstellungen)

90 T€

-

Stadtteilbibliothek Rudow (Mobiliar und Ausstattung)

-

80 T€

Alphabetisierungskurse VHS (Kofinanzierung ESF-Mittel)

50 T€

50 T€

Förderung besonderer soz. Projekte (insbes. für Senioren)

50 T€

50 T€

Aufstockung der Seniorenberatung

16 T€

16 T€

Kosten- und Tarifsteigerungen bei Zuwendungsempfängern und im Rahmen der Vergabe externer Leistungen

148 T€

148 T€

Kontext Jugendberufsagentur - bezirkliche Eigenmittel

120 T€

120 T€

Im Bezirksamt besteht Konsens darüber, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die Auflösung der Pauschalen Minderausgabe 2016 - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und die Weiterführung der Maßnahmen in den Folgejahren vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit und aktueller politischer Schwerpunktsetzungen zu gegebener Zeit neu zu bewerten ist.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine immer größere Bedeutung zu. So haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche möglich. Dies gilt auch für die Jugend- und Sozialhilfe. Die für die Abteilungen Jugend und Gesundheit sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential des Haushalts zu verhindern.             


4.                      Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titel-ansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2015-2019 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

Für zwei dieser Baumaßnahmen (Clay-Schule und Leonardo-da-Vinci-Schule) haben sich Verschiebungen im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen ergeben, so dass für diese Mittel der gezielten Zuweisung erst ab 2017 vorgesehen sind. Um die Planungen dieser beiden Maßnahmen weiterführen zu können, werden durch den Bezirk für das Haushaltsjahr 2016 Bauvorbereitungsmittel i.H.v. 2.500 T€ veranschlagt.

Zudem ist auffällig, dass für die Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung Jahresraten ausgewiesen sind, die zum Teil deutlich unter den vom Bezirk angemeldeten Beträgen liegen:

 

Gesamt-kosten
(T€)

2016
(T€)

2017
(T€)

2018
(T€)

2019
(T€)

Clay-Schule

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

39.930

3.000

3.000

3.000

12.000

SenFin-Revision

39.930

0

2.000

4.000

5.000

Differenz

0

-3.000

-1.000

1.000

-7.000

Campus Rütli

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

25.550

6.000

5.000

5.000

4.550

SenFin-Revision

25.550

5.000

5.000

5.000

4.000

Differenz

0

-1.000

0

0

-550

Leonardo-da-Vinci-Oberschule

 

 

 

 

 

BVV-Beschluss

29.848

4.000

8.000

12.000

3.000

SenFin-Revision

29.848

0

2.000

4.000

4.000

Differenz

0

-4.000

-6.000

-8.000

1.000

Das Revisionsergebnis der Senatsverwaltung für Finanzen ist im gesamtberliner Kontext zu betrachten. Ihm liegen neben der derzeitigen Planungstiefe der genannten Maßnahmen insbesondere die Inhalte der überbezirklichen Dringlichkeitsliste der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu Grunde.

Die Absenkung der Jahresraten führt jedoch nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit gegenüber der Bauplanung, da die Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Finanzen weiterhin gesichert ist. Dies umfasst auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, sofern diese bei erfolgter Ausschöpfung der Jahresraten für einen kontinuierlichen Baufortschritt zusätzlich benötigt und die anerkannten Gesamtkosten hierbei nicht überschritten werden.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.355 T€ für die Haushaltsjahre 2016/2017 als pauschale Zuweisung erhalten. Hiervon werden in 2016 für die Mitfinanzierung des Baus des Familienzentrums auf dem Campus Rütli 1.500 T€ eingesetzt. Für 2017 verringern sich im Ergebnis der geprüften Bauplanungsunterlagen und der daraus folgernden regelgerechten Veranschlagung die Kosten für zwei Tiefbaumaßnahmen um insgesamt rd. 485 T€. Hiervon stellt der Bezirk rd. 430 T€ zur geplanten Mitfinanzierung der Neubaumaßnahme Clay-Schule bereit, der verbleibende Betrag wird an zentraler Stelle (Kapitel 4500) veranschlagt.


5.                      Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2014 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten externen Produkte.

6.                      Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses einheitlich für 105 Pflichtprodukte. Die relevanten Angaben für diese und weitere 10 optionale Produkte sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine ausführliche produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

 

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,
Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,
§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen: (hinterlegt als PDF in Allris)

  • Doppelhaushaltsplan 2016/2017
  • Investitionsplanung 2015-2019
  • Baumittelliste 2016/2017

 

 

 

Berlin-Neukölln, den 20. August 2015

 

 

 

Dr. Giffey
Bezirksbürgermeisterin

 

 

   
    01.09.2015 - Hauptausschuss
    N 3 - vertagt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    02.09.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - überwiesen
    Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig in alle Ausschüsse überwiesen.

 

Nachfragen und Redebeiträge: Frau BzBm´in Dr. Giffey Herr BV Biedermann, Herr BV Burger, Herr BV Oeverdieck, Herr BV Kringel, Herr BV Licher, Herr BV Biedermann.

Abstimmungsergebnis:

   
    07.09.2015 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Kupfer ruft die für den Ausschuss relevanten Kapitel 3300 und 3306 auf

Herr Kupfer ruft die für den Ausschuss relevanten Kapitel 3300 und 3306 auf. Zu folgenden Ansätzen ergeben sich Bemerkungen und Nachfragen.

Kapitel 3300 Bezirksbürgermeister/in

 

-                                                           Titel 54010 Dienstleistungen

Erhöhung des Titels um 50.000 € für Kooperationsmittel, die für Partnerschaften mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Institutionen verwendet werden sollen, um gemeinsame Initiativen anzustoßen, die dazu beitragen, Neukölln zu einem attraktiveren Bezirk mit mehr Lebensqualität für alle zu entwickeln. Dazu gehört auch die Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Straßenland. Ein Thema, das immer wieder von vielen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von NGOs, Schulen, Gewerbetreibenden und Unternehmen bemängelt wird. Dabei sind illegale Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Raum ein Hauptproblem.

 

In Kooperation mit möglichst vielen Akteuren im Bezirk soll eine Sauberkeitskampagne für ein schöneres und lebenswerteres Neukölln gestartet werden. Hier ist es allein mit der Erhöhung der Reinigungsfrequenzen der BSR nicht getan - bürgerschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung eines jeden Einzelnen müssen aktiviert werden. Hierfür bedarf es Haushaltsmittel auch für externe Dienstleistungen und zur Kofinanzierung von Spenden und zusätzlichen Fördermitteln beispielsweise aus dem EFRE-Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen“.

 

Kapitel 3306 Serviceeinheit Facility Management

 

-                                                                       Titel 11903 Schadensersatzleistungen, Vertragsstrafen

Ansatzreduzierung wegen des Rückgangs von Schadensersatzleistungen.

 

-                                                                       Titel 12401 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume

Die hier für die Schmiede ausgewiesene Miete bezieht sich auf die Schmiedewerkstatt.

 

-                                                                       Titel 12511 Verkaufserlöse

Der Titel ist weggefallen, weil das Ergebnis einer Ausschreibung ergeben hat, dass keine Verkaufserlöse mehr für die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen erzielt werden können.

 

-                                                                       Titel 51902 Bauliche Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen

Neuer Titel aufgrund der haushaltstechnischen Vorgabe, die Mittel für die bauliche Unterhaltung der Schulen von der übrigen baulichen Unterhaltung zu trennen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Kapitel 3300 und 3306 ohne Änderungswünsche zur Kenntnis.

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    08.09.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Titel: 34912: Herr Wewer fragt nach, worum es sich bei dem Titel handelt

Titel: 34912: Herr Wewer fragt nach, worum es sich bei dem Titel handelt. Herr Groth erklärt, dass es sich um Ausgleichsbeträge aus dem Sanierungsgebiet handelt, das nun abgeschlossen wurde.

 

Titel 42801:

Herr Biedermann möchte wissen, ob der Titel die Planstelle für die Umwandlungsverordnung enthält. Herr BzStR Blesing verneint dies, da die Stelle im Rahmen der Basiskorrektur zur Verfügung gestellt wird.

 

Titel: 54010: Herr Biedermann fragt nach, warum weniger Mittel in den Ansatz gestellt wurden. Herr Groth erläutert, dass die Personalkosten höher ausfallen und daher dort Einsparungen vorgenommen wurden.

 

Titel: 51838 und 81259: Herr Wewer möchte wissen, warum der Titel 51838 nicht mehr monetär unterlegt ist, sondern nur der Titel 81259: Herr Groth erklärt, dass keine Anschaffungen mehr für Großgeräte getätigt, sondern Leasingverträge abgeschlossen werden, da dies kostengünstiger ist.

 

Titel 11148: 

 

Frau Helm möchte wissen, warum so viel höhere Einnahmen veranschlagt wurden. Herr BzStR Blesing legt dar, dass der Titel mehr Baugenehmigungen widerspiegelt und dadurch mehr Gebühren anfallen, zudem sind die Gebühren auch teurer geworden.

 

Titel 11102: Herr Biedermann fragt, warum der Ansatz höher ist. Herr Groth legt dar, dass hieraus z. B. die Wassergebührenvorauslagung gezahlt wird, sofern nötig. Dieses sind Gelder, die sich der Bezirk wieder holt. Es handelt sich aber nur um geschätzte Kosten. Das IST des korrespondierenden Ausgabetitels ist gleich.

 

Titel 52601: Herr Wewer fragt nach, ob es anhängige Gerichtsverfahren gibt, die ursächlich für die Titelerhöhung sind. Herr Groth expliziert, dass es natürlich anhängige Verfahren gibt, der Titel aber ebenfalls eine geschätzte Größe enthält.

 

Herr Wewer fragt abschließend nach dem Zuwachs der Personalkosten. Herr Groth legt dar, dass dem Stadtentwicklungsamt im Rahmen der Wachsenden Stadt Stellen für die Jahre 2016 und 2017 zugesprochen wurden. Diese müssen sich natürlich auch im Haushalt widerspiegeln.

 

Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen und Piraten sowie der Enthaltung der Fraktion der Linken wird die Zustimmung zum Haushalt empfohlen.

   
    08.09.2015 - Sozialausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Schoenthal leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und übergibt das Wort an Herrn BzStR Szczepanski

Frau Schoenthal leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und übergibt das Wort an Herrn BzStR Szczepanski. Für die Beantwortung der Fragen zum Haushaltsentwurf stehen Herr Goethe aus dem FB Finanzen und Frau Schwarz aus der Abteilung Soziales zur Verfügung.

 

Die vom BA-Kollegium beschlossene Haushaltsvorlage für 2016/2017 wurde in der Sitzung der BVV am 02.09.2015 ausführlich besprochen, Schwerpunkte dargestellt und begründet, so dass Herr BzStR Szczepanski heute nicht detailliert darauf eingehen wird. Kurz skizziert ist der Haushalt auf Basis der Ist-Werte 2014 aufgestellt worden. Es wird in allen Abteilungen kleinere Nachbesserungen geben, die Abteilung Soziales wird beispielsweise einen konkreten Betrag für die Seniorenarbeit erhalten.

 

Zum Antrag des Bürgerzentrums (B) führt Herr BzStR Szczepanski aus, dass aufgrund einer weiter steigenden Nachfrage der dortigen Angebote eine Aufstockung der bezirklichen Zuwendungen für notwendig und zielführend gehalten wird. Die ursprünglich beantragte Aufstockung ist durch den Bezirk jedoch nicht realisierbar. Zwischen dem Bürgerzentrum und ihm wurde sich zwischenzeitlich auf einen Kompromiss verständigt und den Ausschussmitgliedern auch zur Kenntnis gegeben.

 

Zu den Seniorenprojekten im Reuterkiez (A) weist Herr BzStR Szczepanski zunächst darauf hin, diese nicht mit der Interkulturellen Seniorenarbeit im Reuterkiez (TOP 4) zu verwechseln und erläutert den Ausschussmitgliedern den Antrag. Er stellt hierbei klar, dass die kolportierte Zuwendung für die Schaffung einer Beratungsstelle nicht den Tatsachen entspricht. Vielmehr ist bei der Neubesetzung der Sozialarbeiterstelle im Seniorenservice auch eine stärkere Präsenz und Beratung vor Ort, und damit auch für dieses Projekt, geplant. Momentan erfolgt die Bewertung der Stelle, um deren Ausschreibung vornehmen zu können.

 

Nachdem im Anschluss bereits die Tagesordnungspunkte 4 und 5 besprochen wurden, schlägt die Frau Schoenthal vor, den Haushaltsentwurf der Abteilung Soziales seitenweise zu besprechen.

 

Begleitend werden die Fragen der Ausschussmitglieder (u.a. zum Bundesprogramm Carriera, Zuwendungen an die Arbeiterwohlfahrt) dann durch Frau Schwarz (Leiterin des Bereiches Finanzen in der Abteilung Soziales) wie auch Herrn BzStR Szczepanski (Haus Harz und in diesem Zusammenhang auch zur SFzSt Alt-Rudow 45) eingehend beantwortet. Zum Thema Fortführung der Freizeitaktivitäten der SFzSt Alt-Rudow 45 bringt Herr BzStR Szczepanski sein Unverständnis zur inszenierten Protestveranstaltung anlässlich der Rudower Meile zum Ausdruck. Die Aktion war unnötig und hat erheblich zur Verunsicherung der Nutzer*innen der Freizeitstätte beigetragen. Frau Schoenthal schließt sich der Auffassung von Herrn BzStR Szczepanski an und fügt hinzu, dass der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung in der Freizeitstätte tagen wird.

 

Der Ausschuss nimmt im Anschluss den Haushaltsentwurf für die Abteilung Soziales zustimmend zur Kenntnis. Die Vorsitzende dankt den Mitgliedern der Verwaltung und beendet den Tagesordnungspunkt.

   
    09.09.2015 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr BzStR Rämer führt ein, dass es insgesamt kaum Abweichungen zum letzten Doppelhaushalt gibt und macht vorab folgende Anmerkungen:

Herr BzStR Rämer führt ein, dass es insgesamt kaum Abweichungen zum letzten Doppelhaushalt gibt und macht vorab folgende Anmerkungen:

 

Da es in Deutschland rund 7,5 Millionen bzw. im Bezirk Neukölln etwa 29.000 funktionale Analphabet*innen gibt, wird dem Thema Alphabetisierung eine hohe Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ des BMBF werden für entsprechende Angebote der Volkshochschule EU-Fördermittel abgerufen. Da hierfür eine Ko-Finanzierung seitens des Bezirkes erforderlich ist, sind im Kapitel 3610 (VHS) unter dem Titel 42701 (Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingeplant worden. Der Amtsleiter für Weiterbildung und Kultur Herr Müller weist in diesem Zusammenhang auf den Welt-Alphabetisierungstag hin, der am 08. September begangen wurde. Weiterhin findet bereits eine Kooperation mit dem Jobcenter Neukölln statt, welches betroffene Personen an den Volkshochschul-Standort am KINDL-Boulevard verweist.

 

Weiterhin merkt Herr BzStR Rämer an, dass aufgrund des 100-jährigen Jubiläums des Körnerparks im Jahr 2016 im Kapitel 3630 (Kultur) unter dem Titel 54053 (Veranstaltungen) zusätzliche Mittel in Höhe von 90.000 Euro angesetzt wurden. Aufgrund der hohen Bedeutung des Jubiläums wurde unter Beteiligung der Bürger*innen des Körnerkiezes ein Konzept entwickelt, bei dem es an 100 Tagen verschiedene Veranstaltungen geben soll.

 

Herr BV Burger fragt bezüglich des Titels 54085 im Kapitel 3600 (Amt für Weiterbildung und Kultur), warum die Mittel für Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik für den Bereich MS-IT so stark angestiegen sind (Doppelhaushalt 2014/2015: 200.000 Euro – Doppelhaushalt 2016/2017: 391.000 Euro). Herr Müller erläutert, dass die Musikschule Neukölln die IT-Geschäftsstelle der 12 Berliner Musikschulen bildet und sich der Aufwand der Leistungen dafür verändert hat bzw. verändern wird. Bisher arbeiten nur vier Musikschulen komplett mit der neuen Software, bis zum Frühjahr 2016 werden alle Musikschulen vollständig in das IT-gestützte Verfahren einsteigen. Dieser Umstand hat sich erst im Laufe des Jahres ergeben und erfordert einen besonderen Ressourcen-Einsatz.

 

Frau BV Christians-Roshanai fragt, warum 90.000 Euro für die Jubiläums-Veranstaltung im Körnerpark eingeplant wurden und inwiefern die Bürger*innen beteiligt worden sind. Herr BzStR Rämer schlägt vor, dies unter einem separaten TOP in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur näher zu erörtern. Herr BV Burger merkt an, dass es sich hier scheinbar um einen vom Bezirksamt gesetzten Schwerpunkt handelt und es darum durchaus angebracht wäre, die Inhalte sofort zu besprechen. Herr BzStR Rämer erklärt, dass die Summe zum einen dadurch zustande kommt, dass die mitwirkende Galerie im Körnerpark keine Einnahmen generieren wird. Zum anderen soll es über eine Zeitspanne von 100 Tagen regelmäßig große und kleine Veranstaltungen, begleitet von diversen Aktionen und Projekten, geben. Diese Vielzahl an Ereignissen erfordert entsprechende finanzielle Ressourcen. Frau BV Christians-Roshanai weist darauf hin, dass Informationen im Vorfeld bei der Entscheidungsfindung und heutigen Beratung geholfen hätten. Herr BV Biedermann merkt an, dass er die Bedeutung des Jubiläums durchaus teilt, die Summe von 90.000 Euro aber zunächst sehr hoch erscheint. Er fragt, ob sich der Prozess in einem Stadium befindet, in dem die BVV noch Einfluss auf die Entscheidung hat. Herr BzStR Rämer antwortet, dass sowohl die Anwohner*innen als auch die Verwaltung in den Werdegang einbezogen waren und die BVV natürlich kritische Einschätzungen vornehmen kann. Die Feststellungen für den Haushalt sollen nur einen Rahmen darstellen, unter welchem die Umsetzbarkeit des bisherigen Konzeptes geprüft wird. Das Bezirksamt stattet lediglich die Feierlichkeiten aus. Herr BV Biedermann erwidert, dass trotzdem zu wenig Informationen vorliegen, um einschätzen zu können, inwiefern die Summe gerechtfertigt ist. Er fragt, ob diesbezüglich ein Sperrvermerk vorstellbar wäre. Die Mittel wurden einmalig für das Jahr 2016 zusätzlich eingestellt, um die Kulturarbeit zu stärken. Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur Herr Schulze fragt, ob Herr BV Biedermann einen Antrag auf den Sperrvermerk stellen möchte. Herr BV Biedermann lehnt eine Antragstellung ab.

 

Zu dem Kapitel 3610 (Volkshochschulen) gibt es keine weiteren Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3620 (Musikschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt, warum die unter Titel 51140 (Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenstände) für 2015 geplanten Mittel 20.000 Euro weniger betragen, als die Rest-Mittel von 2014. Herr Müller erklärt, dass die Musikschulen laut Haushalts-Beschluss des Abgeordnetenhauses von 2014/2015 vom Land besser ausgestattet wurden. Diese Mittel wurden für Instrumente eingesetzt und ein weiterer Bedarf liegt nicht vor. Eine Reduzierung um 20.000 Euro ist zudem ein normales Niveau.

 

Zu dem Kapitel 3630 (Kultur) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt bezüglich des Titels 54053 (Veranstaltungen), ob die veranschlagte Summe so zu verstehen ist, dass es sich um die Sonderausgaben zum Körnerpark-Jubiläum von 90.000 Euro in 2016 sowie die regulär eingestellten Mittel für 2017 handelt und macht auf die fehlenden Erläuterungen dazu aufmerksam. Frau Stussak, Geschäftsführerin des Fachbereiches Kultur, weist darauf hin, dass der Kommentar versehentlich nicht abgedruckt worden sein muss und liest ihn vor: Für die Förderung der bildenden Kunst, für Kunstausstellungen und den Ankauf von Kunstwerken aus bezirklichen Ausstellungen und für Veranstaltungen auf musikalischem Gebiet und Lesungen. Der Ansatz enthält in 2016 zusätzlich 90.000 Euro für Veranstaltungen und Ausstellungen im Rahmen von 100 Jahre Körnerpark.

 

Herr BV Biedermann fragt nach dem Grund der signifikanten Steigerung unter dem Titel 51801 (Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume). Herr Müller erklärt, dass es sich hierbei um die Anmietung von Räumlichkeiten für die Jugendkunstschule handelt. Bisher erfolgte die Finanzierung der Miet- und Sachkosten ausschließlich aus Mitteln der Städtebauförderung, welche auslaufen wird. Um das Fortbestehen der Jugendkunstschule zu sichern, werden zunehmend bezirkliche Mittel eingesetzt.

 

Zu dem Kapitel 3640 (Bibliotheken) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Biedermann fragt, warum die Mittel unter dem Titel 52306 (Archive und Sammlungen) um knapp 40.000 Euro reduziert wurden. Frau Stussak erläutert, dass das Bezirksamt im Rahmen früherer letzten Haushaltspläne zusätzliche Mittel für die Aufwertung der Medien in den Bibliotheken zur Verfügung gestellt hatte. Da die Aufwertung umgesetzt wurde, wurden diese Zusatzmittel stufenweise zurückgezogen. 

 

Zu dem Kapitel 3700 (Schule und Sport) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr Renker, Gruppenleiter der Schulbewirtschaftung und der abteilungsinternen Haushaltsange-legenheiten, erläutert die Steigerung der Mittel zu dem Titel 68165 (Leistungen für Bildung und Teilhabe-Schulausflüge). Da die Inanspruchnahme der Leistungen enorm gestiegen ist und auch zu erwarten ist, dass diese weiter steigt, wurden vorsorglich mehr Mittel eingestellt.

 

Herr BV Biedermann fragt, wie der aktuelle Stand zu dem Titel 54010 (Dienstleistungen) ist, wenn es um den Wachschutz an den Schulen geht. Herr BzStR Rämer antwortet, dass der Einsatz teilweise angepasst wurde. Ziel ist es, Sicherheitsleistungen weiterhin an jene Schulen zu vergeben, die nach wie vor einen höheren Sicherheitsbedarf haben. Frau BV Fuhrmann möchte wissen, warum sich die angesetzten Mittel in diesem Bereich reduziert haben. Der Amtsleiter für Schule und Sport Herr Richert berichtet, dass es aufgrund der Erstellung verschiedener Konzepte zur Gewaltprävention weniger Sicherheitsleistungen bedarf. Einige Schulen kommen mittlerweile auch ohne einen Wachschutz aus. Herr Biedermann fragt, ob die Perspektive eher in Richtung Abbau des Wachschutzes geht. Herr Richert äußert, dass dies schwer zu prognostizieren sei und ergänzt, dass aus diesem Grund für beide Haushaltsjahre der gleiche Betrag angesetzt wurde. Bezüglich der angesetzten Mittel ergänzt Herr Renker, dass es neue Ausschreibungen gab und die entsprechenden Verträge in den Haushaltsjahren 2016/2017 weiterlaufen (auf maximal drei Jahre befristet).

 

Herr BzStR Rämer erwähnt die Neuerung unter dem Titel 68425 (Zuschüsse für freie Jugendarbeit). Hier wurden 50.000 Euro für die Jugendverkehrsschule eingestellt. Das Bezirksamt hat ein Interesse an der Verkehrserziehung und auch daran, die Arbeit dieser zu begleiten und zu ihrer Vorsorge beizutragen.

 

Zu dem Kapitel 3701 (Grundschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt, ob die unter Titel 35921 erfassten Entnahmen aus der Rücklage alle Schulen betreffen. Herr Renker erklärt, dass zu Beginn des Jahres noch unklar war, wie viel Geld aus dem Vorjahr übernommen werden kann. Die aktuell angesetzten 1.000 Euro stellen nur eine Vorsorge dar. Herr BV Burger möchte wissen, ob Defizite entstanden sind, weil es keine oder zu wenige Rücklagen gab. Herr Renker antwortet, dass es laut Schulgesetz möglich ist, Rücklagen zu bilden. Diese müssen jedoch ständig abgebaut werden.

 

Herr BV Biedermann fragt nach dem noch im Haushaltsplan 2014/2015 abgebildeten Titel 52507 (Lernmittel). Herr BzStR Rämer gibt die Auskunft, dass dieser unter dem neuen Titel 52509 (Lehr- und Lern-mittel sowie Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen) zusammengefasst wurde.

 

Zu dem Kapitel 3702 (Sekundarschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger spricht die Haushaltsrevision an. Er fragt in Zusammenhang mit den Schulneubauten, ob die Gesamtsummen, die dafür vorgesehen sind, auch noch zur Verfügung stehen, wenn sie nicht komplett abgerufen wurden bzw. wie es sich verhält, wenn die Gelder vor Fertigstellung aufgebraucht sind. Herr BzStR Rämer trifft die Aussage, dass die Schulneubauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums besondere finanzielle Ausstattungen erhalten haben, die notfalls auch Mehrkosten absichern. Herr BV Burger möchte wissen, ob die Auffassung von Frau BzBm Dr. Giffey und Herrn BV Biedermann, dass es sich um reine Bilanzkosmetik handeln würde, geteilt wird. Herr BzStR Rämer stellt heraus, dass die Haushaltsrevision von der Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt wird und an dieser Stelle keine Bewertung dazu vorgenommen werden soll. Mehrkosten bei Schulneubauten werden in jedem Fall erstattet und es kommt nicht zu einer Verzögerung im Bauprozess.

 

Zu dem Kapitel 3703 (Gemeinschaftsschulen) gibt es keine Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3704 (Gymnasien) gibt es keine Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3705 (Sonderpädagogische Förderzentren) gibt es keine Anmerkungen.

 

Herr BzStR Rämer erläutert, dass die Planung im Kapitel 3715 (Sport) für die Haushaltsjahre 2016/2017 keine Besonderheiten aufweist. Die vorliegende Aufstellung ist in seiner Höhe und den Zahlen solide und beruht auf den Ist-Werten des Haushaltsjahres 2014. Zum Titel 52109 merkt er an, dass die zusätzlichen 400.000 Euro nicht zusätzlich veranschlagt seien, sondern in den vergangenen Jahren im Kapitel 3810 beim Titel 52110 (SGA) nachgewiesen wurden. Letztendlich handele es sich hierbei lediglich um eine buchhalterische Umschichtung des Betrages.

 

Frau BV Barkusky-Fuchs fragt nach, wie die Erhöhung des Ansatzes bei dem Titel 51403 zu erklären sei. Herr BzStR Rämer erläutert, dass dieser Ansatz neben den Treibstoffen und Ölen auch die Ausgaben für die Reparatur der Eisbearbeitungsmaschinen beinhalte. Da die Maschinen mit den Jahren älter werden, steigen auch die Unterhaltungskosten. Die Ausgaben wären noch höher, würden die Mitarbeiter*innen des Eisstadions die erforderlichen Reparaturen nicht selbständig durchführen. Abschließend bittet Frau BV Barkusky-Fuchs noch um eine Erläuterung zum Titel 54077. In diesem Zusammenhang wird erläutert, dass es sich hierbei um Umsatzsteuerzahlungen der Eisbahn an das Finanzamt handele. Nach einer Umstellung auf eine jährliche Steuerabrechnung wurde davon ausgegangen, dass nur noch Erstattungen vom Finanzamt erfolgen würden. In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass auch der umgekehrte Fall eintreten könne, insbesondere dann, wenn in einem Haushaltsjahr nicht in das Eisstadion investiert wird. Aus diesem Grunde habe man den Ansatz wieder in den Haushaltsplan 2016/2017 aufgenommen, um im Bedarfsfall eine Neueinrichtung des Titels zu vermeiden. Sollte der Ansatz nicht benötigt werden, können die hier veranschlagten Mittel im Rahmen der Deckungsfähigkeit selbstverständlich auch im laufenden Haushaltsjahr „umgeschichtet“ werden.

 

Weitere Nachfragen bestehen nicht.

 

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur und der Sportausschuss empfehlen dem Hauptausschuss die Annahme des Haushalts der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport 2016/2017 bei vier Enthaltungen aus den Fraktionen der Linken, Grünen und Piraten.

   
    09.09.2015 - Sportausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr BzStR Rämer führt ein, dass es insgesamt kaum Abweichungen zum letzten Doppelhaushalt gibt und macht vorab folgende Anmerkungen:

Herr BzStR Rämer führt ein, dass es insgesamt kaum Abweichungen zum letzten Doppelhaushalt gibt und macht vorab folgende Anmerkungen:

 

Da es in Deutschland rund 7,5 Millionen bzw. im Bezirk Neukölln etwa 29.000 funktionale Analphabet*innen gibt, wird dem Thema Alphabetisierung eine hohe Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ des BMBF werden für entsprechende Angebote der Volkshochschule EU-Fördermittel abgerufen. Da hierfür eine Ko-Finanzierung seitens des Bezirkes erforderlich ist, sind im Kapitel 3610 (VHS) unter dem Titel 42701 (Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingeplant worden. Der Amtsleiter für Weiterbildung und Kultur Herr Müller weist in diesem Zusammenhang auf den Welt-Alphabetisierungstag hin, der am 08. September begangen wurde. Weiterhin findet bereits eine Kooperation mit dem Jobcenter Neukölln statt, welches betroffene Personen an den Volkshochschul-Standort am KINDL-Boulevard verweist.

 

Weiterhin merkt Herr BzStR Rämer an, dass aufgrund des 100-jährigen Jubiläums des Körnerparks im Jahr 2016 im Kapitel 3630 (Kultur) unter dem Titel 54053 (Veranstaltungen) zusätzliche Mittel in Höhe von 90.000 Euro angesetzt wurden. Aufgrund der hohen Bedeutung des Jubiläums wurde unter Beteiligung der Bürger*innen des Körnerkiezes ein Konzept entwickelt, bei dem es an 100 Tagen verschiedene Veranstaltungen geben soll.

 

Herr BV Burger fragt bezüglich des Titels 54085 im Kapitel 3600 (Amt für Weiterbildung und Kultur), warum die Mittel für Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik für den Bereich MS-IT so stark angestiegen sind (Doppelhaushalt 2014/2015: 200.000 Euro – Doppelhaushalt 2016/2017: 391.000 Euro). Herr Müller erläutert, dass die Musikschule Neukölln die IT-Geschäftsstelle der 12 Berliner Musikschulen bildet und sich der Aufwand der Leistungen dafür verändert hat bzw. verändern wird. Bisher arbeiten nur vier Musikschulen komplett mit der neuen Software, bis zum Frühjahr 2016 werden alle Musikschulen vollständig in das IT-gestützte Verfahren einsteigen. Dieser Umstand hat sich erst im Laufe des Jahres ergeben und erfordert einen besonderen Ressourcen-Einsatz.

 

Frau BV Christians-Roshanai fragt, warum 90.000 Euro für die Jubiläums-Veranstaltung im Körnerpark eingeplant wurden und inwiefern die Bürger*innen beteiligt worden sind. Herr BzStR Rämer schlägt vor, dies unter einem separaten TOP in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur näher zu erörtern. Herr BV Burger merkt an, dass es sich hier scheinbar um einen vom Bezirksamt gesetzten Schwerpunkt handelt und es darum durchaus angebracht wäre, die Inhalte sofort zu besprechen. Herr BzStR Rämer erklärt, dass die Summe zum einen dadurch zustande kommt, dass die mitwirkende Galerie im Körnerpark keine Einnahmen generieren wird. Zum anderen soll es über eine Zeitspanne von 100 Tagen regelmäßig große und kleine Veranstaltungen, begleitet von diversen Aktionen und Projekten, geben. Diese Vielzahl an Ereignissen erfordert entsprechende finanzielle Ressourcen. Frau BV Christians-Roshanai weist darauf hin, dass Informationen im Vorfeld bei der Entscheidungsfindung und heutigen Beratung geholfen hätten. Herr BV Biedermann merkt an, dass er die Bedeutung des Jubiläums durchaus teilt, die Summe von 90.000 Euro aber zunächst sehr hoch erscheint. Er fragt, ob sich der Prozess in einem Stadium befindet, in dem die BVV noch Einfluss auf die Entscheidung hat. Herr BzStR Rämer antwortet, dass sowohl die Anwohner*innen als auch die Verwaltung in den Werdegang einbezogen waren und die BVV natürlich kritische Einschätzungen vornehmen kann. Die Feststellungen für den Haushalt sollen nur einen Rahmen darstellen, unter welchem die Umsetzbarkeit des bisherigen Konzeptes geprüft wird. Das Bezirksamt stattet lediglich die Feierlichkeiten aus. Herr BV Biedermann erwidert, dass trotzdem zu wenig Informationen vorliegen, um einschätzen zu können, inwiefern die Summe gerechtfertigt ist. Er fragt, ob diesbezüglich ein Sperrvermerk vorstellbar wäre. Die Mittel wurden einmalig für das Jahr 2016 zusätzlich eingestellt, um die Kulturarbeit zu stärken. Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur Herr Schulze fragt, ob Herr BV Biedermann einen Antrag auf den Sperrvermerk stellen möchte. Herr BV Biedermann lehnt eine Antragstellung ab.

 

Zu dem Kapitel 3610 (Volkshochschulen) gibt es keine weiteren Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3620 (Musikschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt, warum die unter Titel 51140 (Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenstände) für 2015 geplanten Mittel 20.000 Euro weniger betragen, als die Rest-Mittel von 2014. Herr Müller erklärt, dass die Musikschulen laut Haushalts-Beschluss des Abgeordnetenhauses von 2014/2015 vom Land besser ausgestattet wurden. Diese Mittel wurden für Instrumente eingesetzt und ein weiterer Bedarf liegt nicht vor. Eine Reduzierung um 20.000 Euro ist zudem ein normales Niveau.

 

Zu dem Kapitel 3630 (Kultur) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt bezüglich des Titels 54053 (Veranstaltungen), ob die veranschlagte Summe so zu verstehen ist, dass es sich um die Sonderausgaben zum Körnerpark-Jubiläum von 90.000 Euro in 2016 sowie die regulär eingestellten Mittel für 2017 handelt und macht auf die fehlenden Erläuterungen dazu aufmerksam. Frau Stussak, Geschäftsführerin des Fachbereiches Kultur, weist darauf hin, dass der Kommentar versehentlich nicht abgedruckt worden sein muss und liest ihn vor: Für die Förderung der bildenden Kunst, für Kunstausstellungen und den Ankauf von Kunstwerken aus bezirklichen Ausstellungen und für Veranstaltungen auf musikalischem Gebiet und Lesungen. Der Ansatz enthält in 2016 zusätzlich 90.000 Euro für Veranstaltungen und Ausstellungen im Rahmen von 100 Jahre Körnerpark.

 

Herr BV Biedermann fragt nach dem Grund der signifikanten Steigerung unter dem Titel 51801 (Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume). Herr Müller erklärt, dass es sich hierbei um die Anmietung von Räumlichkeiten für die Jugendkunstschule handelt. Bisher erfolgte die Finanzierung der Miet- und Sachkosten ausschließlich aus Mitteln der Städtebauförderung, welche auslaufen wird. Um das Fortbestehen der Jugendkunstschule zu sichern, werden zunehmend bezirkliche Mittel eingesetzt.

 

Zu dem Kapitel 3640 (Bibliotheken) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Biedermann fragt, warum die Mittel unter dem Titel 52306 (Archive und Sammlungen) um knapp 40.000 Euro reduziert wurden. Frau Stussak erläutert, dass das Bezirksamt im Rahmen früherer letzten Haushaltspläne zusätzliche Mittel für die Aufwertung der Medien in den Bibliotheken zur Verfügung gestellt hatte. Da die Aufwertung umgesetzt wurde, wurden diese Zusatzmittel stufenweise zurückgezogen. 

 

Zu dem Kapitel 3700 (Schule und Sport) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr Renker, Gruppenleiter der Schulbewirtschaftung und der abteilungsinternen Haushaltsange-legenheiten, erläutert die Steigerung der Mittel zu dem Titel 68165 (Leistungen für Bildung und Teilhabe-Schulausflüge). Da die Inanspruchnahme der Leistungen enorm gestiegen ist und auch zu erwarten ist, dass diese weiter steigt, wurden vorsorglich mehr Mittel eingestellt.

 

Herr BV Biedermann fragt, wie der aktuelle Stand zu dem Titel 54010 (Dienstleistungen) ist, wenn es um den Wachschutz an den Schulen geht. Herr BzStR Rämer antwortet, dass der Einsatz teilweise angepasst wurde. Ziel ist es, Sicherheitsleistungen weiterhin an jene Schulen zu vergeben, die nach wie vor einen höheren Sicherheitsbedarf haben. Frau BV Fuhrmann möchte wissen, warum sich die angesetzten Mittel in diesem Bereich reduziert haben. Der Amtsleiter für Schule und Sport Herr Richert berichtet, dass es aufgrund der Erstellung verschiedener Konzepte zur Gewaltprävention weniger Sicherheitsleistungen bedarf. Einige Schulen kommen mittlerweile auch ohne einen Wachschutz aus. Herr Biedermann fragt, ob die Perspektive eher in Richtung Abbau des Wachschutzes geht. Herr Richert äußert, dass dies schwer zu prognostizieren sei und ergänzt, dass aus diesem Grund für beide Haushaltsjahre der gleiche Betrag angesetzt wurde. Bezüglich der angesetzten Mittel ergänzt Herr Renker, dass es neue Ausschreibungen gab und die entsprechenden Verträge in den Haushaltsjahren 2016/2017 weiterlaufen (auf maximal drei Jahre befristet).

 

Herr BzStR Rämer erwähnt die Neuerung unter dem Titel 68425 (Zuschüsse für freie Jugendarbeit). Hier wurden 50.000 Euro für die Jugendverkehrsschule eingestellt. Das Bezirksamt hat ein Interesse an der Verkehrserziehung und auch daran, die Arbeit dieser zu begleiten und zu ihrer Vorsorge beizutragen.

 

Zu dem Kapitel 3701 (Grundschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt, ob die unter Titel 35921 erfassten Entnahmen aus der Rücklage alle Schulen betreffen. Herr Renker erklärt, dass zu Beginn des Jahres noch unklar war, wie viel Geld aus dem Vorjahr übernommen werden kann. Die aktuell angesetzten 1.000 Euro stellen nur eine Vorsorge dar. Herr BV Burger möchte wissen, ob Defizite entstanden sind, weil es keine oder zu wenige Rücklagen gab. Herr Renker antwortet, dass es laut Schulgesetz möglich ist, Rücklagen zu bilden. Diese müssen jedoch ständig abgebaut werden.

 

Herr BV Biedermann fragt nach dem noch im Haushaltsplan 2014/2015 abgebildeten Titel 52507 (Lernmittel). Herr BzStR Rämer gibt die Auskunft, dass dieser unter dem neuen Titel 52509 (Lehr- und Lern-mittel sowie Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen) zusammengefasst wurde.

 

Zu dem Kapitel 3702 (Sekundarschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger spricht die Haushaltsrevision an. Er fragt in Zusammenhang mit den Schulneubauten, ob die Gesamtsummen, die dafür vorgesehen sind, auch noch zur Verfügung stehen, wenn sie nicht komplett abgerufen wurden bzw. wie es sich verhält, wenn die Gelder vor Fertigstellung aufgebraucht sind. Herr BzStR Rämer trifft die Aussage, dass die Schulneubauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums besondere finanzielle Ausstattungen erhalten haben, die notfalls auch Mehrkosten absichern. Herr BV Burger möchte wissen, ob die Auffassung von Frau BzBm Dr. Giffey und Herrn BV Biedermann, dass es sich um reine Bilanzkosmetik handeln würde, geteilt wird. Herr BzStR Rämer stellt heraus, dass die Haushaltsrevision von der Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt wird und an dieser Stelle keine Bewertung dazu vorgenommen werden soll. Mehrkosten bei Schulneubauten werden in jedem Fall erstattet und es kommt nicht zu einer Verzögerung im Bauprozess.

 

Zu dem Kapitel 3703 (Gemeinschaftsschulen) gibt es keine Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3704 (Gymnasien) gibt es keine Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3705 (Sonderpädagogische Förderzentren) gibt es keine Anmerkungen.

 

Herr BzStR Rämer erläutert, dass die Planung im Kapitel 3715 (Sport) für die Haushaltsjahre 2016/2017 keine Besonderheiten aufweist. Die vorliegende Aufstellung ist in seiner Höhe und den Zahlen solide und beruht auf den Ist-Werten des Haushaltsjahres 2014. Zum Titel 52109 merkt er an, dass die zusätzlichen 400.000 Euro nicht zusätzlich veranschlagt seien, sondern in den vergangenen Jahren im Kapitel 3810 beim Titel 52110 (SGA) nachgewiesen wurden. Letztendlich handele es sich hierbei lediglich um eine buchhalterische Umschichtung des Betrages.

 

Frau BV Barkusky-Fuchs fragt nach, wie die Erhöhung des Ansatzes bei dem Titel 51403 zu erklären sei. Herr BzStR Rämer erläutert, dass dieser Ansatz neben den Treibstoffen und Ölen auch die Ausgaben für die Reparatur der Eisbearbeitungsmaschinen beinhalte. Da die Maschinen mit den Jahren älter werden, steigen auch die Unterhaltungskosten. Die Ausgaben wären noch höher, würden die Mitarbeiter*innen des Eisstadions die erforderlichen Reparaturen nicht selbständig durchführen. Abschließend bittet Frau BV Barkusky-Fuchs noch um eine Erläuterung zum Titel 54077. In diesem Zusammenhang wird erläutert, dass es sich hierbei um Umsatzsteuerzahlungen der Eisbahn an das Finanzamt handele. Nach einer Umstellung auf eine jährliche Steuerabrechnung wurde davon ausgegangen, dass nur noch Erstattungen vom Finanzamt erfolgen würden. In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass auch der umgekehrte Fall eintreten könne, insbesondere dann, wenn in einem Haushaltsjahr nicht in das Eisstadion investiert wird. Aus diesem Grunde habe man den Ansatz wieder in den Haushaltsplan 2016/2017 aufgenommen, um im Bedarfsfall eine Neueinrichtung des Titels zu vermeiden. Sollte der Ansatz nicht benötigt werden, können die hier veranschlagten Mittel im Rahmen der Deckungsfähigkeit selbstverständlich auch im laufenden Haushaltsjahr „umgeschichtet“ werden.

 

Weitere Nachfragen bestehen nicht.

 

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur und der Sportausschuss empfehlen dem Hauptausschuss die Annahme des Haushalts der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport 2016/2017 bei vier Enthaltungen aus den Fraktionen der Linken, Grünen und Piraten.

   
    09.09.2015 - Sportausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr BzStR Rämer führt ein, dass es insgesamt kaum Abweichungen zum letzten Doppelhaushalt gibt und macht vorab folgende Anmerkungen:

Herr BzStR Rämer führt ein, dass es insgesamt kaum Abweichungen zum letzten Doppelhaushalt gibt und macht vorab folgende Anmerkungen:

 

Da es in Deutschland rund 7,5 Millionen bzw. im Bezirk Neukölln etwa 29.000 funktionale Analphabet*innen gibt, wird dem Thema Alphabetisierung eine hohe Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der „Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ des BMBF werden für entsprechende Angebote der Volkshochschule EU-Fördermittel abgerufen. Da hierfür eine Ko-Finanzierung seitens des Bezirkes erforderlich ist, sind im Kapitel 3610 (VHS) unter dem Titel 42701 (Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingeplant worden. Der Amtsleiter für Weiterbildung und Kultur Herr Müller weist in diesem Zusammenhang auf den Welt-Alphabetisierungstag hin, der am 08. September begangen wurde. Weiterhin findet bereits eine Kooperation mit dem Jobcenter Neukölln statt, welches betroffene Personen an den Volkshochschul-Standort am KINDL-Boulevard verweist.

 

Weiterhin merkt Herr BzStR Rämer an, dass aufgrund des 100-jährigen Jubiläums des Körnerparks im Jahr 2016 im Kapitel 3630 (Kultur) unter dem Titel 54053 (Veranstaltungen) zusätzliche Mittel in Höhe von 90.000 Euro angesetzt wurden. Aufgrund der hohen Bedeutung des Jubiläums wurde unter Beteiligung der Bürger*innen des Körnerkiezes ein Konzept entwickelt, bei dem es an 100 Tagen verschiedene Veranstaltungen geben soll.

 

Herr BV Burger fragt bezüglich des Titels 54085 im Kapitel 3600 (Amt für Weiterbildung und Kultur), warum die Mittel für Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik für den Bereich MS-IT so stark angestiegen sind (Doppelhaushalt 2014/2015: 200.000 Euro – Doppelhaushalt 2016/2017: 391.000 Euro). Herr Müller erläutert, dass die Musikschule Neukölln die IT-Geschäftsstelle der 12 Berliner Musikschulen bildet und sich der Aufwand der Leistungen dafür verändert hat bzw. verändern wird. Bisher arbeiten nur vier Musikschulen komplett mit der neuen Software, bis zum Frühjahr 2016 werden alle Musikschulen vollständig in das IT-gestützte Verfahren einsteigen. Dieser Umstand hat sich erst im Laufe des Jahres ergeben und erfordert einen besonderen Ressourcen-Einsatz.

 

Frau BV Christians-Roshanai fragt, warum 90.000 Euro für die Jubiläums-Veranstaltung im Körnerpark eingeplant wurden und inwiefern die Bürger*innen beteiligt worden sind. Herr BzStR Rämer schlägt vor, dies unter einem separaten TOP in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur näher zu erörtern. Herr BV Burger merkt an, dass es sich hier scheinbar um einen vom Bezirksamt gesetzten Schwerpunkt handelt und es darum durchaus angebracht wäre, die Inhalte sofort zu besprechen. Herr BzStR Rämer erklärt, dass die Summe zum einen dadurch zustande kommt, dass die mitwirkende Galerie im Körnerpark keine Einnahmen generieren wird. Zum anderen soll es über eine Zeitspanne von 100 Tagen regelmäßig große und kleine Veranstaltungen, begleitet von diversen Aktionen und Projekten, geben. Diese Vielzahl an Ereignissen erfordert entsprechende finanzielle Ressourcen. Frau BV Christians-Roshanai weist darauf hin, dass Informationen im Vorfeld bei der Entscheidungsfindung und heutigen Beratung geholfen hätten. Herr BV Biedermann merkt an, dass er die Bedeutung des Jubiläums durchaus teilt, die Summe von 90.000 Euro aber zunächst sehr hoch erscheint. Er fragt, ob sich der Prozess in einem Stadium befindet, in dem die BVV noch Einfluss auf die Entscheidung hat. Herr BzStR Rämer antwortet, dass sowohl die Anwohner*innen als auch die Verwaltung in den Werdegang einbezogen waren und die BVV natürlich kritische Einschätzungen vornehmen kann. Die Feststellungen für den Haushalt sollen nur einen Rahmen darstellen, unter welchem die Umsetzbarkeit des bisherigen Konzeptes geprüft wird. Das Bezirksamt stattet lediglich die Feierlichkeiten aus. Herr BV Biedermann erwidert, dass trotzdem zu wenig Informationen vorliegen, um einschätzen zu können, inwiefern die Summe gerechtfertigt ist. Er fragt, ob diesbezüglich ein Sperrvermerk vorstellbar wäre. Die Mittel wurden einmalig für das Jahr 2016 zusätzlich eingestellt, um die Kulturarbeit zu stärken. Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur Herr Schulze fragt, ob Herr BV Biedermann einen Antrag auf den Sperrvermerk stellen möchte. Herr BV Biedermann lehnt eine Antragstellung ab.

 

Zu dem Kapitel 3610 (Volkshochschulen) gibt es keine weiteren Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3620 (Musikschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt, warum die unter Titel 51140 (Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenstände) für 2015 geplanten Mittel 20.000 Euro weniger betragen, als die Rest-Mittel von 2014. Herr Müller erklärt, dass die Musikschulen laut Haushalts-Beschluss des Abgeordnetenhauses von 2014/2015 vom Land besser ausgestattet wurden. Diese Mittel wurden für Instrumente eingesetzt und ein weiterer Bedarf liegt nicht vor. Eine Reduzierung um 20.000 Euro ist zudem ein normales Niveau.

 

Zu dem Kapitel 3630 (Kultur) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt bezüglich des Titels 54053 (Veranstaltungen), ob die veranschlagte Summe so zu verstehen ist, dass es sich um die Sonderausgaben zum Körnerpark-Jubiläum von 90.000 Euro in 2016 sowie die regulär eingestellten Mittel für 2017 handelt und macht auf die fehlenden Erläuterungen dazu aufmerksam. Frau Stussak, Geschäftsführerin des Fachbereiches Kultur, weist darauf hin, dass der Kommentar versehentlich nicht abgedruckt worden sein muss und liest ihn vor: Für die Förderung der bildenden Kunst, für Kunstausstellungen und den Ankauf von Kunstwerken aus bezirklichen Ausstellungen und für Veranstaltungen auf musikalischem Gebiet und Lesungen. Der Ansatz enthält in 2016 zusätzlich 90.000 Euro für Veranstaltungen und Ausstellungen im Rahmen von 100 Jahre Körnerpark.

 

Herr BV Biedermann fragt nach dem Grund der signifikanten Steigerung unter dem Titel 51801 (Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume). Herr Müller erklärt, dass es sich hierbei um die Anmietung von Räumlichkeiten für die Jugendkunstschule handelt. Bisher erfolgte die Finanzierung der Miet- und Sachkosten ausschließlich aus Mitteln der Städtebauförderung, welche auslaufen wird. Um das Fortbestehen der Jugendkunstschule zu sichern, werden zunehmend bezirkliche Mittel eingesetzt.

 

Zu dem Kapitel 3640 (Bibliotheken) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Biedermann fragt, warum die Mittel unter dem Titel 52306 (Archive und Sammlungen) um knapp 40.000 Euro reduziert wurden. Frau Stussak erläutert, dass das Bezirksamt im Rahmen früherer letzten Haushaltspläne zusätzliche Mittel für die Aufwertung der Medien in den Bibliotheken zur Verfügung gestellt hatte. Da die Aufwertung umgesetzt wurde, wurden diese Zusatzmittel stufenweise zurückgezogen. 

 

Zu dem Kapitel 3700 (Schule und Sport) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr Renker, Gruppenleiter der Schulbewirtschaftung und der abteilungsinternen Haushaltsange-legenheiten, erläutert die Steigerung der Mittel zu dem Titel 68165 (Leistungen für Bildung und Teilhabe-Schulausflüge). Da die Inanspruchnahme der Leistungen enorm gestiegen ist und auch zu erwarten ist, dass diese weiter steigt, wurden vorsorglich mehr Mittel eingestellt.

 

Herr BV Biedermann fragt, wie der aktuelle Stand zu dem Titel 54010 (Dienstleistungen) ist, wenn es um den Wachschutz an den Schulen geht. Herr BzStR Rämer antwortet, dass der Einsatz teilweise angepasst wurde. Ziel ist es, Sicherheitsleistungen weiterhin an jene Schulen zu vergeben, die nach wie vor einen höheren Sicherheitsbedarf haben. Frau BV Fuhrmann möchte wissen, warum sich die angesetzten Mittel in diesem Bereich reduziert haben. Der Amtsleiter für Schule und Sport Herr Richert berichtet, dass es aufgrund der Erstellung verschiedener Konzepte zur Gewaltprävention weniger Sicherheitsleistungen bedarf. Einige Schulen kommen mittlerweile auch ohne einen Wachschutz aus. Herr Biedermann fragt, ob die Perspektive eher in Richtung Abbau des Wachschutzes geht. Herr Richert äußert, dass dies schwer zu prognostizieren sei und ergänzt, dass aus diesem Grund für beide Haushaltsjahre der gleiche Betrag angesetzt wurde. Bezüglich der angesetzten Mittel ergänzt Herr Renker, dass es neue Ausschreibungen gab und die entsprechenden Verträge in den Haushaltsjahren 2016/2017 weiterlaufen (auf maximal drei Jahre befristet).

 

Herr BzStR Rämer erwähnt die Neuerung unter dem Titel 68425 (Zuschüsse für freie Jugendarbeit). Hier wurden 50.000 Euro für die Jugendverkehrsschule eingestellt. Das Bezirksamt hat ein Interesse an der Verkehrserziehung und auch daran, die Arbeit dieser zu begleiten und zu ihrer Vorsorge beizutragen.

 

Zu dem Kapitel 3701 (Grundschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger fragt, ob die unter Titel 35921 erfassten Entnahmen aus der Rücklage alle Schulen betreffen. Herr Renker erklärt, dass zu Beginn des Jahres noch unklar war, wie viel Geld aus dem Vorjahr übernommen werden kann. Die aktuell angesetzten 1.000 Euro stellen nur eine Vorsorge dar. Herr BV Burger möchte wissen, ob Defizite entstanden sind, weil es keine oder zu wenige Rücklagen gab. Herr Renker antwortet, dass es laut Schulgesetz möglich ist, Rücklagen zu bilden. Diese müssen jedoch ständig abgebaut werden.

 

Herr BV Biedermann fragt nach dem noch im Haushaltsplan 2014/2015 abgebildeten Titel 52507 (Lernmittel). Herr BzStR Rämer gibt die Auskunft, dass dieser unter dem neuen Titel 52509 (Lehr- und Lern-mittel sowie Unterrichtsmaterial inkl. der IuK-Technik in Schulen) zusammengefasst wurde.

 

Zu dem Kapitel 3702 (Sekundarschulen) gibt es folgende Anmerkungen:

 

Herr BV Burger spricht die Haushaltsrevision an. Er fragt in Zusammenhang mit den Schulneubauten, ob die Gesamtsummen, die dafür vorgesehen sind, auch noch zur Verfügung stehen, wenn sie nicht komplett abgerufen wurden bzw. wie es sich verhält, wenn die Gelder vor Fertigstellung aufgebraucht sind. Herr BzStR Rämer trifft die Aussage, dass die Schulneubauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums besondere finanzielle Ausstattungen erhalten haben, die notfalls auch Mehrkosten absichern. Herr BV Burger möchte wissen, ob die Auffassung von Frau BzBm Dr. Giffey und Herrn BV Biedermann, dass es sich um reine Bilanzkosmetik handeln würde, geteilt wird. Herr BzStR Rämer stellt heraus, dass die Haushaltsrevision von der Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt wird und an dieser Stelle keine Bewertung dazu vorgenommen werden soll. Mehrkosten bei Schulneubauten werden in jedem Fall erstattet und es kommt nicht zu einer Verzögerung im Bauprozess.

 

Zu dem Kapitel 3703 (Gemeinschaftsschulen) gibt es keine Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3704 (Gymnasien) gibt es keine Anmerkungen.

 

Zu dem Kapitel 3705 (Sonderpädagogische Förderzentren) gibt es keine Anmerkungen.

 

Herr BzStR Rämer erläutert, dass die Planung im Kapitel 3715 (Sport) für die Haushaltsjahre 2016/2017 keine Besonderheiten aufweist. Die vorliegende Aufstellung ist in seiner Höhe und den Zahlen solide und beruht auf den Ist-Werten des Haushaltsjahres 2014. Zum Titel 52109 merkt er an, dass die zusätzlichen 400.000 Euro nicht zusätzlich veranschlagt seien, sondern in den vergangenen Jahren im Kapitel 3810 beim Titel 52110 (SGA) nachgewiesen wurden. Letztendlich handele es sich hierbei lediglich um eine buchhalterische Umschichtung des Betrages.

 

Frau BV Barkusky-Fuchs fragt nach, wie die Erhöhung des Ansatzes bei dem Titel 51403 zu erklären sei. Herr BzStR Rämer erläutert, dass dieser Ansatz neben den Treibstoffen und Ölen auch die Ausgaben für die Reparatur der Eisbearbeitungsmaschinen beinhalte. Da die Maschinen mit den Jahren älter werden, steigen auch die Unterhaltungskosten. Die Ausgaben wären noch höher, würden die Mitarbeiter*innen des Eisstadions die erforderlichen Reparaturen nicht selbständig durchführen. Abschließend bittet Frau BV Barkusky-Fuchs noch um eine Erläuterung zum Titel 54077. In diesem Zusammenhang wird erläutert, dass es sich hierbei um Umsatzsteuerzahlungen der Eisbahn an das Finanzamt handele. Nach einer Umstellung auf eine jährliche Steuerabrechnung wurde davon ausgegangen, dass nur noch Erstattungen vom Finanzamt erfolgen würden. In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass auch der umgekehrte Fall eintreten könne, insbesondere dann, wenn in einem Haushaltsjahr nicht in das Eisstadion investiert wird. Aus diesem Grunde habe man den Ansatz wieder in den Haushaltsplan 2016/2017 aufgenommen, um im Bedarfsfall eine Neueinrichtung des Titels zu vermeiden. Sollte der Ansatz nicht benötigt werden, können die hier veranschlagten Mittel im Rahmen der Deckungsfähigkeit selbstverständlich auch im laufenden Haushaltsjahr „umgeschichtet“ werden.

 

Weitere Nachfragen bestehen nicht.

 

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur und der Sportausschuss empfehlen dem Hauptausschuss die Annahme des Haushalts der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport 2016/2017 bei vier Enthaltungen aus den Fraktionen der Linken, Grünen und Piraten.

   
    15.09.2015 - Gesundheitsausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    17.09.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes bittet Herr Förster Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes bittet Herr Förster Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte. Dieser macht deutlich, dass er die Abteilung Jugend und Gesundheit für die Jahre 2016/2017 gut aufgestellt sieht und er es sehr begrüßt, dass ein Schwerpunkt des Bezirksamtes auf die Kinder- und Jugendfreizeitarbeit gelegt wurde. Insgesamt stehen der Abteilung in 2016 ca. 215 Mio. Euro und 2017 rund 220 Mio. Euro zur Verfügung. Ein Großteil der Mittel ist jedoch für die Betreuung der Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen und steht der Abteilung damit faktisch nicht zur Verfügung.

 

Frau Vonnekold bittet unter Hinweis auf die Vorlage zur Beschlussfassung zur Drs. 1375/XIX um Mitteilung wofür die Aufstockung der Leistungsverträge in Höhe von 120.000,00 Euro vorgesehen ist. Herr BzStR Liecke informiert darüber, dass es sich hierbei um Mittel für die Finanzierung der Angebote „Berufs- und Lebenswegeplanung“ sowie der „Kompetenzagentur“ handelt.

 

Des Weiteren bittet Frau Vonnekold um Herreichung einer Aufstellung, welche Angebote aus den Mitteln für die Präventionskette finanziert werden. Die gewünschte Übersicht geht den Fraktionen im Nachgang zur Sitzung zu.

 

Bevor der Haushalt 2016/2017 für den Bereich Jugend beraten wird, informiert Herr BzStR Liecke die Anwesenden darüber, dass die Ansätze bei den Personalmitteln unter anderem höher sind, da es Besoldungs- und Tariferhöhungen zu berücksichtigen galt. Die Ansatzerhöhungen bedeuten mithin nicht automatisch einen Personalzuwachs.

 

Anschließend verliest Herr Förster die den Bereich Jugend tangierenden Seiten des Neuköllner Bezirkshaushaltes 2016/2017.

 

Zum Kapitel/Titel 3320/42201 erklärt Herr BzStR Liecke auf Nachfrage von Frau Vonnekold, dass die Erhöhung neben den bereits erwähnten Tarif- und Besoldungserhöhungen unter anderem auf die Dienstaufnahme nach Beurlaubung eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin und auf den Zugang im Bereich des Controllings zurückzuführen ist.

 

Zum Kapitel/Titel 3320/54010 erläutert Herr BzStR Liecke auf Nachfrage von Frau Vonnekold, dass es sich hierbei einen höheren Ansatz handelt, da Ausgaben, die bisher überwiegend in anderen Titeln veranschlagt wurden, zusammengeführt werden.

 

Weiterhin informiert Herr BzStR Liecke auf Nachfrage von Frau Vonnekold zu Kapitel/Titel 3320/67161, dass der Ansatz in 2017 aufgrund wegfallender QM- Mittel erhöht wurde.

 

Auf Nachfrage von Frau Blumenthal zu den Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter - Kapitel/Titel 4000/42701 -erläutert Herr Gladisch, dass diese Mittel bei Bedarf aus den Personalmitteln der Abteilung aufgestockt werden können.

 

Zu Kapitel 4010 wünscht fragt Frau Vonnekold nach der Personalstruktur, die sich hinter den verschiedenen Personaltiteln verbürgt, da sie Sorge um die Aktivitäten hat, die durch die freien Mitarbeiter betreut werden. Herr Gladisch macht noch einmal deutlich, dass eine Verstärkung des Titels für Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Personalmitteln möglich ist. Der deutlich höhere Ansatz im Titel 54053 macht deutlich, dass das Angebot an Veranstaltungen nicht verringert werden soll.

 

Zu Kapitel/Titel 4011/42201 und 42701 bittet Frau Vonnekold um Erläuterung. Herr BzStR Liecke erklärt, dass ein Beamter ausgeschieden ist und erwartet wird, dass die Angebote in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mehr von festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht werden. In diesem Zusammenhang verweist Herr BzStR Liecke auf Titel 42801, bei dem der Ansatz aufgrund zwei neuer festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht wurde.

 

Hinsichtlich Kapitel /Titel 4011/41201 erläutert Herr BzStR Liecke, dass es sich hierbei um Aufwandsentschädigungen für die Peer-Helper handelt.

 

Kapitel/Titel 4011/53104 wurde im Haushaltsjahr 2014 nicht ausgeschöpft, so dass es sich bei dem Ansatz in Höhe von 3.000,00 Euro nicht um eine Erhöhung sondern vielmehr um eine Fortschreibung handelt. Auch in 2014 betrug der Ansatz 3.000,00 Euro.

Auf Nachfrage von Herrn Kasap zu Kapitel/Titel 4040/23302 informiert Herr Gladisch, dass es sich bei dem niedrigeren Ansatz um eine Anpassung an die erwarteten Einnahmen handelt.

 

Herr Gladisch erläutert auf Nachfrage von Frau Vonnekold zu Kapitel/Titel 4040/67143, dass die Anzahl von erkrankten Eltern nur sehr schwierig abzuschätzen ist. Durch den höheren Ansatz erfolgt eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. In diesem Zusammenhang macht er deutlich, dass es sich dem Grunde nach hierbei um einen Leistung der Krankenkassen handelt und hier auch immer ein möglicher Erstattungsanspruch geprüft bzw. angemeldet wird.

 

Auf Nachfrage von Frau Vonnekold zu Kapitel/Titel 4042/67186 informiert Frau Thurley, dass der Bedarf an sozialer Gruppenarbeit durch freie Träger der Jugendhilfe aufgrund des Ganztagsbetriebes an den Schulen und durch Schulsozialarbeit zurück, so dass hier mit dem geringeren Ansatz eine Anpassung an den erwarteten Bedarf erfolgte.

 

Frau Vonnekold bittet um eine Prognose zu den Ausgaben für stationäre Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII und AsylbLG (Kapitel/Titel 4045/67116). Die Prognose wird im Nachgang zur Sitzung durch die Verwaltung mitgeteilt.

 

Nachdem sich sowohl Herr Förster als auch Frau Blumenthal für die gute Vorbereitung der Sitzung durch die Verwaltung bedankt haben, informiert Herr Kasap die Ausschussmitglieder über einen Antrag hinsichtlich der Aufhebung des Sperrvermerks bei dem Mitteln für die Jugendberufsagentur. Herr BzStR Liecke teilt in diesem Zusammenhang mit, dass er davon ausgeht, dass dadurch lediglich die Mittel blockiert werden bis sie tatsächlich benötigt werden und zwischenzeitlich nicht anderweitig eingesetzt werden können. Nach derzeitigem Stand ist es geplant, die Jugendberufsagentur in Neukölln zum 1. April 2016 zu eröffnen.

 

Nachdem die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet sind, nimmt der Ausschuss den Bezirkshaushalt 2016/2017 für den Bereich „Jugend“ zur Kenntnis.

   
    22.09.2015 - Hauptausschuss
    N 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    23.09.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Redebeiträge: Frau BzBm´in Dr

Die Behandlung der Vorlage zur Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2016/2017 fand gemeinsam mit den Drucksachen 1390/XIX (lfd.Nr. 14.16), 1415/XIX (lfd.Nr. 2.2 – Dringlichkeit), 1391/XIX (lfd.Nr.14.19. – in der Sitzung zurückgezogen) und 1392/XIX (lfd.Nr. 14.20 – in der Sitzung zurückgezogen) statt.

 

Die Sitzung wird wegen Einberufung des Älstenrats und anschließender Besprechung in den Fraktionen von 17:55 bis 19:10 unterbrochen.

 

Redebeiträge: Frau BzBm´in Dr.Giffey, Herr Bv Morsbach Frau BV Vonnekold, Herr BV Burger, Herr BV Oeverdieck Frau BzBm´in Dr.Giffey, Herr BV Oeverdieck, Herr BV Kringel, Herr BV Licher, Frau BzBm´in Dr. Giffey, Frau BV Helm, Herr BV Biedermann, Frau BzBm´in Dr. Giffey, Herr BV Oeverdieck, Herr BzStR Rämer, Herr BV Oeverdieck

 

Mit den Stimmen der SPD gegen 1 Stimme der PIRATEN und die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der Grünen und 3 Enthaltungen der PIRATEN ist die Vorlage zur Beschlussfassung beschlossen.

Ö 4     Sitzungskalender 2016 19.01.2016 01.03.2016 03.05.2016 05.07.2016      
Ö 5     Mitteilung der Verwaltung      
Ö 6     Nächste Sitzung 17.11.2015      
               
 
 

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