Drucksache - 0406/XIX  

 
 
Betreff: Unterkunft für Asylbewerber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSozial
Verfasser:Oeverdieck, LarsSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Änderung
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 31. Oktober 2012 wurde sich gegen die Einrichtung einer neuen Unterkunft für Asylbewerber im Bezirk Neukölln ausgesprochen, da der Bezirk bereits jetzt in vielen Bereichen ein sozialer Brennpunkt ist. Sofern aus gesamtstädtischer Bedarfslage eine Unterbringung neben allen anderen Bezirken auch im Bezirk Neukölln unumgänglich sein sollte, ist diese nicht im Norden Neuköllns zu suchen.

 

Der anhaltende Zuzug von Flüchtlingen bzw. AsylbewerberInnnen nach Deutschland stellt auch das Land Berlin und damit die Bezirke vor erhebliche Herausforderungen. Das Bezirksamt ist sich daher bewusst, dass sich Neukölln seiner gesamtstädtischen Verantwortung in der Frage der Unterbringung von Flüchtlingen/AsybewerberInnen nicht entziehen darf und auch zur Entlastung der bisher übermäßig beanspruchten Bezirke beitragen muss und wird. Das Bezirksamt hat im Rat der Bürgermeister (RdB) und auch gegenüber dem Senat deutlich gemacht, dass die vorgeschlagene Verteilung von Asylbewerbern rein nach der Einwohnerzahl der Bezirke nicht mitgetragen werden kann. Der Bezirk erbringt bereits bei der Unterbringung von Wohnungslosen einen überdurchschnittlichen Beitrag und auch die Integration vieler Zuwanderer in den letzten Jahren, insbesondere in Nordneukölln, muss durch den Bezirk bewältigt werden.

 

Die Koordination der Unterbringung von Flüchtlingen obliegt jedoch nicht dem Bezirk, sondern dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Gemäß der Vorlage der Senatsverwaltung für Soziales für den RdB sind durch Neukölln 543 Plätze vorzuhalten.

 

Insofern ging es fortan nicht mehr um die Frage, ob eine Flüchtlingsunterkunft im Bezirk Neukölln entstehen wird, sondern wo und wann. Infolgedessen hat das Bezirksamt darauf aufmerksam gemacht, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen im Norden Neuköllns aufgrund der dortigen sozialen Strukturen nicht befürwortet wird. Dem Beschluss der BVV Rechnung tragend, wurden dem Senat bereits im Jahr 2012 vier Grundstücke als Unterbringungsmöglichkeit benannt, welche sich alle nicht im Norden Neuköllns befinden.

 

Wie bekannt, wurde letztlich der Standort an der Neuen Späthstraße im Ortsteil Britz gewählt. Dort ist eine Unterkunft für rd. 400 Flüchtlinge entstanden, welche Anfang März bzw. Anfang April 2014 auch schon bezogen wurde.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

 

 
 

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