Technisches Problem
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Schreiben vom 18.10.2013 (Archiv)
Inhalt
- ARCHIV: Schreiben vom 18.10.2013
- zum Normenkontrollverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV), hier: mündliche Verhandlung vor dem Bundessozialgericht
- — Hinweis zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2014 —
- Text gemäß dem Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter – Bereiche Soziales – und Berliner Jobcenter vom 18.10.2013:
- Hier erhalten Sie weitere Informationen:
- Archiv:
ARCHIV: Schreiben vom 18.10.2013
ARCHIV: Schreiben vom 18.10.2013
zum Normenkontrollverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV), hier: mündliche Verhandlung vor dem Bundessozialgericht
zum Normenkontrollverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV), hier: mündliche Verhandlung vor dem Bundessozialgericht
- Ersetzt durch die AV Wohnen vom 01. Juli 2015
— Hinweis zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2014 —
— Hinweis zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2014 —
- Bis zur Neuregelung gelten übergangsweise die Richtwerttabellen , welche zur Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 SGB II herangezogen werden, weiterhin.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter und Jobcenter vom 05.06.2014 zum zweiten Normenkontrollverfahren zur WAV.
- Hier erhalten Sie weitere Informationen
Text gemäß dem Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter – Bereiche Soziales – und Berliner Jobcenter vom 18.10.2013:
Text gemäß dem Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an die Berliner Bezirksämter – Bereiche Soziales – und Berliner Jobcenter vom 18.10.2013:
“Gestern hat vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die mündliche Verhandlung in dem ersten Normenkontrollverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung stattgefunden.
Der Antrag, die Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) aufzuheben, wurde abgelehnt (B 14 AS 70/12 R vom 17.10.2013). Damit bleibt die WAV gültig und kann vollumfänglich von den Jobcentern weiterhin angewendet werden. Die Richtwerte der WAV wie auch das schlüssige Konzept, das der WAV zu Grunde liegt, wurden vom BSG nicht in Frage gestellt.
Allerdings wies das BSG darauf hin, dass die WAV in seiner derzeitigen Fassung nicht auch für das SGB XII gilt. Das BSG begründet seine Entscheidung damit, dass die Kriterien des § 35 a SGB XII nicht erfüllt sind.
Die WAV kann mit dieser Entscheidung im Bereich des SGB XII nicht mehr als Rechtsgrundlage für Entscheidungen zur Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung dienen. Ab sofort dürfen daher in den entsprechenden Leistungsbescheiden § 4 und ggf. § 6 WAV nicht mehr als Rechtsgrundlage benannt sein.
Zur Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 35 SGB XII sind jedoch weiterhin die Regelungen und entsprechenden Grundlagen der WAV in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die in den Anlagen enthaltenen Tabellen und Werte, analog anzuwenden.
Entsprechendes gilt für auch für das Asylbewerberleistungsgesetz.
Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe werden wir diese umgehend auswerten und Sie unaufgefordert über die weiteren Schritte informieren.”
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
- Schreiben vom 05.06.2014 zum Normenkontrollverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV); hier: mündliche Verhandlung vor dem BSG vom 04.06.2014
- § 22 SGB II
- § 35 SGB XII
- Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AV-Wohnen)
- Asylbewerberleistungsgesetz
Archiv:
Archiv:
- Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung – WAV)
- Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2013) vom 16. Juli 2013 (GVBl. S. 348)
- Zweite Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2014) vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 63)
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-2063
- E-Mail an Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales