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ARCHIV: Rundschreiben I Nr. 13/2006 über Beitragshöhe für freiwillig kranken- und pflegeversicherte Leistungsberechtigte nach dem SGB XI; Vereinbarung mit der CITY BKK

vom 21. Juli 2006, aufgehoben am 16. Februar 2010

Zum 01. Juli 2006 wurde mit der CITY BKK eine Vereinbarung zur pauschalierten Beitragsbemessung abgeschlossen. Als Grundlage der Beitragsbemessung gilt der Betrag, der nach § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V für Leistungsberechtigte nach dem SGB II festgelegt ist.

Maßgebend für die Höhe der Beiträge ist der ermäßigte Beitragssatz der CITY BKK (12,3 %) zuzüglich 0,9 % nach § 241a SGB V. Damit ergeben sich folgende Beträge:
  • Krankenversicherungsbeitrag: 111,57 €
  • Pflegeversicherungsbeitrag (1,7 %): 14,37 €
  • Pflegeversicherungsbeitrag (1,95 %): 16,48 €
    Den Vertragstext entnehmen Sie bitte der Anlage . Die Tabelle der Beiträge wurde entsprechend ergänzt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

  • § 32 SGB XII
  • Rundschreiben I Nr. 16/2005
  • Rundschreiben I Nr. 11/2005
  • Rundschreiben I Nr. 4/2006
  • Rundschreiben I Nr. 7/2009