Rechtliche Betreuung (Leichte Sprache)

Rechtliche Betreuung

Jeder Mensch kann plötzlich schwer krank werden.
Zum Beispiel durch einen Herz·infarkt.
Jeder Mensch kann sich schwer verletzen.
Zum Beispiel bei einem Unfall.
Jeder Mensch kann eine Behinderung bekommen.
Zum Beispiel durch einen Schlag·anfall.
Dann kann der Mensch vielleicht nicht mehr alles allein machen.
Dann braucht er Hilfe.
Wir sagen:
Der Mensch ist hilfs·bedürftig.
Dann kann die Familie helfen.
Oder Pfleger können helfen.
Und rechtliche Betreuer können helfen.

Rechtliche Betreuer helfen meist ehren amtlich

Hilfs·bedürftige Menschen können
nicht mehr alles selbst entscheiden?
Zum Beispiel: einen Antrag beim Amt stellen.
Dann bekommen hilfsbedürftige Menschen einen rechtlichen Betreuer.
Der rechtliche Betreuer kümmert sich um wichtige Aufgaben.
Rechtliche Betreuer helfen meist ehren·amtlich.
Der hilfsbedürftige Mensch kann sagen:
Ich will einen bestimmten Menschen als Betreuer.
Das Gericht achtet auf den Wunsch von dem hilfsbedürftigen Menschen.
Menschen aus der Familie sind oft rechtliche Betreuer.
Oder Freunde von dem hilfsbedürftigen Menschen.
Rechtliche Betreuer sind manchmal auch fremde Menschen.
Das Gericht kontrolliert die rechtlichen Betreuer.
Es gibt keinen ehren·amtlichen rechtlichen Betreuer?
Dann sucht das Gericht einen Berufs·betreuer.

Hier finden Sie Informationen zum Betreuungsrecht.

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Die Broschüre ist nicht in Leichter Sprache.

Broschüre „Betreuungs·recht. Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorge·vollmacht“ beim Bundes·ministerium der Justiz und für Verbraucher·schutz

Eine Vorsorge·vollmacht ist wichtig

Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorge·vollmacht haben. In der Vorsorgevollmacht steht:
  • Ich werde hilfsbedürftig?
    Ich kann nicht mehr alles allein machen?
    Ich kann nicht mehr allein entscheiden?
Dann soll das passieren:
  • Dann soll mich eine Person vertreten
  • Zu dieser Person habe ich Vertrauen
  • Diese Person darf dann für mich entscheiden.

Lassen Sie die Vollmacht beglaubigen

Sie müssen die Vollmacht nicht beglaubigen lassen.
Es ist aber besser:
Sie lassen die Vorsorge·vollmacht beglaubigen.
Dann wird die Vollmacht vom Gericht anerkannt.
Sie können zu der Betreuungs·behörde in Ihrem Ort gehen.
Die Beglaubigung kostet 10 Euro.
Sie können auch zum Notar gehen.
Fragen Sie den Notar:
Was kostet die Beglaubigung von der Vollmacht?
Dann sagt der Notar Ihnen den Preis.

Informationen zur Vorsorge vollmacht

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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Formular „Vorsorge·vollmacht“ beim Bundes·ministerium der Justiz und für Verbraucher·schutz

Muster für Vorsorge·vollmacht und Betreuungs·verfügung in anderen Sprachen auf der Website des Bundes·ministeriums der Justiz und für Verbraucher·schutz

Machen Sie auch eine Betreuungs·verfügung

Sie haben eine Vorsorge·vollmacht?
Das ist gut.
Machen Sie auch noch eine Betreuungs·verfügung.
Sie sagen in der Betreuungsverfügung:
Diese Personen sollen meine Betreuer sein.
Sie können auch sagen:
Diese Personen sollen nicht meine Betreuer sein.

Sie sagen in der Betreuungsverfügung auch:
  • So will ich betreut werden
  • Das soll gemacht werden
  • Das soll nicht gemacht werden.

Hier finden Sie Informationen zur Betreuungs·verfügung

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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Formular „Betreuungs·verfügung“ beim Bundes·ministerium der Justiz und für Verbraucher·schutz

Muster für Vorsorge·vollmacht und Betreuungs·verfügung in anderen Sprachen auf der Website des Bundes·ministeriums der Justiz und für Verbraucher·schutz

Die Patienten·verfügung ist wichtig

Ganz wichtig ist auch eine Patienten·verfügung. Wir nennen die Patienten·verfügung auch: Brief an den Arzt. Denn die Patienten·verfügung ist für den Arzt. In der Patienten·verfügung steht:
  • Es kann sein:
    Ich werde schwer krank.
  • Es kann sein:
    Ich kann keine eigenen Entscheidungen mehr treffen.
  • Dann will ich:
    von einem Arzt behandelt werden,
    der Arzt darf diese Dinge machen,
    der Arzt darf diese Dinge nicht machen.

Schreiben Sie die Patienten·verfügung nicht allein

Lassen Sie sich von einem Arzt beraten. Oder lassen Sie sich von einem anderen Experten beraten. Zum Beispiel: von einem Experten in einer Beratungs·stelle. Wichtig ist: Sie müssen in der Patienten·verfügung genau sagen:
  • Das will ich
  • Das will ich nicht.

Hier finden Sie Informationen zur Patienten·verfügung

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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Formular „Patienten·verfügung“ beim Bundes·ministerium der Justiz und für Verbraucher·schutz

Betreuungs·vereine und Betreuungs·behörden

Sie haben Fragen zum Thema Betreuung?
Dann gehen Sie zu dem Betreuungs·verein in Ihrem Bezirk.
Oder gehen Sie zu der Betreuungs·behörde in Ihrem Bezirk.

Das machen Betreuungs·vereine

Betreuungs·vereine beraten zu diesen Themen:
  • Sie brauchen einen Betreuer für einen Verwandten
  • Sie möchten selbst Betreuer werden
  • Wie muss eine Vorsorge·vollmacht aussehen?
  • Wie muss eine Betreuungs·verfügung aussehen?
  • Wie muss eine Patienten·verfügung aussehen?

Berlin hat in jedem Bezirk mindestens einen anerkannten Betreuungs·verein.

Beratungen und Fortbildungen für ehren·amtliche Betreuer

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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Veranstaltungen der Berliner Betreuungs·vereine

Website der Interessen·gemeinschaft der Berliner Betreuungs·vereine

Das machen Betreuungs·behörden

Betreuungs·behörden haben Informationen zu Vorsorge·vollmachten.
Betreuungs·behörden beraten über Hilfen für hilfsbedürftige Menschen.
Betreuungs·behörden unterstützen und beraten Betreuer.
Und Betreuungs·behörden unterstützen das Betreuungs·gericht.
Zum Beispiel:
Die Betreuungs·behörden schreiben einen Bericht für das Gericht.
Dann weiß das Gericht:
Eine Person braucht einen Betreuer.
Oder eine Person braucht keinen Betreuer.

Hier finden Sie Informationen zu den Betreuungs·behörden.

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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Bezirkliche Betreuungs·behörden

Senats·verwaltung für Soziales

Die Senats·verwaltung für Soziales ist die oberste Betreuungs·behörde. Die Senats·verwaltung arbeitet bei wichtigen Dingen über Betreuung mit. Zum Beispiel bei:
  • der Anwendung von Gesetzen
  • neuen Zielen
  • neuen Angeboten.

Außerdem unterstützt die Senats·verwaltung für Soziales
die Betreuungs·behörden von Berlin.

Informationen über Gesetze finden Sie hier.

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Die Gesetze sind nicht in Leichter Sprache.

UN Behinderten·rechts·konvention

Bürgerliches Gesetz·buch (BGB) § 1896 ff

Gesetz über das Verfahren in Familien·sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts·barkeit

Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Voll·jähriger

Gesetz über die Vergütung von Vor·mündern und Betreuern

Gesetz zur Aus·führung des Betreuungs·gesetzes

Anerkennung von Betreuungs·vereinen

Förder·richtlinie für anerkannte Betreuungs·vereine

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Kontakt

Kathrin Stutenbecker

Telefon: 030 90 28 – 28 47
E-Mail