Rechtliche Grundlagen (Leichte Sprache)

Wer darf Schuldner beraten?

Geeignete Personen dürfen Schuldner beraten

Geeignete Personen sind diese Berufs·gruppen:

  • Rechts·anwälte
  • Steuer·berater
  • Wirtschafts·prüfer
  • Notare.

Rechts·anwälte, Steuer·berater, Wirtschafts·prüfer und Notare

  • kennen sich gut mit Gesetzen aus
  • kennen sich gut mit Geld aus
  • kennen sich gut mit Schulden aus.

Geeignete Stellen dürfen Schuldner beraten

Geeignete Stellen sind:

staatlich anerkannte Beratungs·stellen.

Staatlich anerkannte Beratungs·stellen haben zum Beispiel:
  • der Caritas·verband Berlin in Lichtenberg
  • die Arbeiter·wohlfahrt in Mitte
  • der Deutsche Familien·verband in Reinicken·dorf.

Die Senats·verwaltung prüft Berater und Beratungs·stellen

Eine Beratungs·stelle möchte Schuldner beraten?

Dann muss die Beratungs·stelle einen Antrag stellen.

Die Senats·verwaltung für Soziales prüft den Antrag.

Die Senats·verwaltung fragt:

Erfüllt die Beratungs·stelle alle Anforderungen?

Die Senats·verwaltung prüft die Beratungs·stelle.

Die Beratungs·stelle besteht die Prüfung.

Dann ist die Beratungs·stelle geeignet.

Dann ist die Beratungs·stelle staatlich anerkannt.

Hier finden Sie mehr Informationen

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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Gesetz zur Aus·führung der Insolvenz·ordnung des Landes Berlin (AGInsO)

Ausführungs·vorschriften zur Anerkennung von Verbraucher·insolvenz·beratungs·stellen (AV-AGInsO)

Sie wollen mehr über die Anforderungen für Schuldner·berater wissen?

  • Anforderungsliste

    Dann klicken Sie auf das rote Viereck.
    Sie finden eine Liste mit allen Anforderungen für Schuldner·berater.
    Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.

    PDF-Dokument (23.2 kB)

Ein Gesetz sagt: So können Sie Insolvenz beantragen

Es gibt ein Gesetz.

Das Gesetz sagt:
So kann eine Person Insolvenz beantragen.

Das Gesetz heißt:
Insolvenz·ordnung.

Weitere Informationen zur Insolvenz·ordnung

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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Insolvenz·ordnung

Weitere Informationen zur Verbraucher·insolvenz

Gesetz: Was tun bei hohen Schulden?

Es gibt ein Gesetz.

Das Gesetz heißt:
Gesetz zur Verkürzung des Rest·schuld·befreiungs·verfahrens und zur Stärkung der Gläubiger·rechte.

Das Gesetz sagt:
  • Schuldner müssen nicht alle Schulden bezahlen
  • Die Schuldner müssen aber viele Bedingungen erfüllen
    Das Gericht sagt die Bedingungen.

Das Gesetz sagt auch: Gläubiger bekommen mehr Rechte.

Und das Gesetz sagt:

Mieter in Wohnungs·genossenschaften haben hohe Schulden?

Die Mieter mit den hohen Schulden
sollen ihre Wohnung trotzdem behalten.

Das Gesetz sagt noch viel mehr.

Wir können nicht alles von dem Gesetz
in Leichter Sprache schreiben.

Aber Sie können das ganze Gesetz
in Standard·sprache lesen.

Sie können das ganze Gesetz hier lesen.

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Das Gesetz ist nicht in Leichter Sprache.

Gesetz zur Verkürzung des Rest·schuld·befreiungs·verfahrens und zur Stärkung der Gläubiger·rechte

Wann kann ein Konto gepfändet werden?

Das Gericht kann das Konto von einem Schuldner pfänden.

Der Schuldner bekommt Sozial·hilfe?

Auch dann kann das Gericht das Konto pfänden.

Das bedeutet:
  • Die Bank nimmt das Geld von dem Konto
  • Und die Bank gibt dem Gläubiger das Geld.

Das Konto von einem Schuldner ist gepfändet worden?

Dann soll der Schuldner mit einem Schuldner·berater sprechen.

Die Schuldner·beratung ist sehr wichtig.

Das Pfändungs·schutz·konto

Der Schuldner kann sein Konto in ein Pfändungs·schutz·konto ändern.

Dann kann das Gericht das Konto nicht pfänden.

Dann bleibt das Geld auf dem Konto.

Der Schuldner soll trotzdem mit einem Schuldner·berater sprechen.

Die Schuldner·beratung ist sehr wichtig.

Mehr Informationen zum Pfändungs·schutz·konto

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Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Flyer „Pfändungs·schutz·konto“ der Landes·arbeits·gemeinschaft Schuldner- und Insolvenz·beratung Berlin e. V.

Anerkannte Schuldner- und Insolvenz·beratungsstellen

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Kontakt

Olivia Manzke
Telefon: 030 90 28 – 21 53
E-Mail