Was ist die LADG-Ombudsstelle?

Die LADG-Ombudsstelle ist die zentrale Beratungs- und Schlichtungsstelle des Landes Berlin bei Diskriminierung. Sie wurde 2020 eingerichtet und ist bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung des Berliner Senats angesiedelt. Die Ombudsstelle berät und unterstützt Bürger*innen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Berliner Landes-Antidiskriminierungs-Gesetz (LADG). Die Berliner Verwaltung unterstützen wir mit unserer Arbeit dabei, die soziale und weltoffene Ausrichtung der Metropole Berlin zu stärken. Unsere Aufgaben und Kompetenzen sind in § 13 und § 14 LADG geregelt.

Unser Team

Die Leiterin der Ombudsstelle ist die Juristin Dr. Doris Liebscher. Im Team der Ombudsstelle arbeiten Personen mit unterschiedlichen beruflichen und biografischen Hintergründen. Die rechtliche Beratung zum LADG erfolgt immer durch Jurist*innen.

Unser Beratungsangebot

Die Ombudsstelle bietet eine unabhängige, kostenlose und vertrauliche Einschätzung Ihres Falles im Rahmen einer Erstberatung. Die Ombudsstelle kann gegenüber der öffentlichen Stelle schlichtend tätig werden, wenn die Betroffenen dies wünschen. Ob eine Diskriminierung vorliegt und ob wir schlichtend tätig werden, entscheiden wir auf Grundlage der Vorgaben des LADG unabhängig in freier Beweiswürdigung.

Wie die Ombudsstelle Sie konkret unterstützt und mit welchen Beratungsstandards wir arbeiten erfahren Sie hier.

Unser Netzwerk

Wir arbeiten eng mit den für die jeweiligen Diskriminierungsgründe und Vielfaltsdimensionen zuständigen Beauftragten sowie anderen Ombudsstellen in der Berliner Verwaltung zusammen. Genauso wichtig ist unser guter Austausch mit den Antidiskriminierungsberatungsstellen der Berliner Zivilgesellschaft und mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wir pflegen gute Kontakte zur Wissenschaft, um antidiskriminierungsrechtlich immer auf dem aktuellen Stand zu sein und um unsere praktischen Erfahrungen mit der Forschung zu teilen.
Mehr zu unseren Kooperationen und Projekten erfahren Sie hier.

Unser Monitoring

Wir dokumentieren und evaluieren unsere Beratungsarbeit, um sie stetig zu verbessern. Die anonyme und systematische Erfassung und Auswertung der Diskriminierungsfälle ist wichtiger Bestandteil unserer Antidiskriminierungsarbeit. Anhand der Dokumentation zeigen sich Tendenzen, wo und wie Diskriminierung stattfindet, auch wenn unsere Datenbasis nicht repräsentativ ist. So können wir die Verwaltung auf konkrete Diskriminierungsrisiken und strukturelle Diskriminierungen aufmerksam machen und Vorschläge für einen besseren Diskriminierungsschutz entwickeln. Zu diesem Zweck liefern wir jährlich unsere Beschwerdezahlen für den Monitoringbericht nach § 12 LADG-Rahmendienstvereinbarung zu.

Mehr zu unseren Fällen und Zahlen erfahren Sie hier.

So erreichen Sie uns

Telefonische Terminvergabe für Beratungstermine:
Dienstag: 9:00 – 13:00
Donnerstag: 12:00 – 16:00

Offene Telefonberatung:
Mittwoch 13:00 – 17:00

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