Sie haben Diskriminierung in Berlin erlebt?

Inhaltsverzeichnis

Die LADG-Ombudsstelle berät und unterstützt Sie

bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
nach dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG).

Wenn Sie Dolmetschung brauchen (z.B. für D/DGS), geben Sie uns bitte Bescheid.

Das LADG schützt Sie

bei Diskriminierung, aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status, wenn diese von Berliner Behörden oder anderen Berliner öffentlichen Einrichtungen ausgeht.

Wir bieten Ihnen

eine kostenlose, unabhängige und vertrauliche Einschätzung Ihres Falles nach dem LADG. Dann können Sie gemeinsam mit uns entscheiden, wie es weitergeht.
Zu allen anderen rechtlichen Themen können wir Sie nicht beraten. Aber wir teilen Ihnen mit, an wen Sie sich wenden können.
Wenn wir feststellen, dass Ihr Beschwerdefall vom LADG erfasst ist und wenn Sie das wünschen, bitten wir die öffentliche Stelle des Landes Berlin, durch die Sie sich diskriminiert fühlen, um eine Stellungnahme. Alle öffentlichen Stellen Berlins sind verpflichtet, die Ombudsstelle zu unterstützen und alle Auskünfte zu erteilen.

Unser Auftrag und unser Ziel

ist eine außergerichtliche Streitschlichtung. Dazu können wir Handlungsempfehlungen aussprechen, die wir mit Ihnen abstimmen. Das kann zum Beispiel eine Entschuldigung, ein klärendes Gespräch, eine Entschädigung oder eine andere Form der Wiedergutmachung sein. Wir können auch empfehlen, diskriminierende Bescheide zurückzunehmen oder Formulare zu verändern. Wenn eine Schlichtung scheitert und wir davon überzeugt sind, dass eine Diskriminierung vorliegt, kann die Ombudsstelle eine Beanstandung aussprechen.

  • Unser Beratungsauftrag

    Hier erfahren Sie mehr über das Beratungs- und Unterstützungsangebot der LADG-Ombudsstelle.

    PDF-Dokument (116.3 kB)

  • Unsere Beratungsstandards

    In unseren Beratungsstandards sind die Grundsätze festgehalten, nach denen wir beraten.

    PDF-Dokument (51.6 kB)

Wenn Sie eine Diskriminierung bei uns melden wollen, geben Sie bitte an:

  • Wer hat wann, wo und was getan?
  • Warum gehen Sie von einer Diskriminierung aus?
  • Welche Zeug*innen / Nachweise gibt es?
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten.

Wenn Sie sich im Namen einer anderen Person beschweren wollen, brauchen wir eine schriftliche Vollmacht.

Verweisberatung

In manchen Fällen gilt das LADG nicht.

Das betrifft zum Beispiel:
• Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und im Beschäftigungsverhältnis
• Diskriminierung durch private Anbieter, zB Supermarkt, Vermieter

Hier gilt das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesen Fällen hilft Ihnen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Diskriminierung durch Gerichtsentscheidungen

Hier gilt das LADG nicht, weil Gerichte in ihren Entscheidungen unabhängig sind. In diesen Fällen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Rechtsanwält*innen können Sie hier suchen. Hier finden Sie Informationen zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

So erreichen Sie uns

Telefonische Terminvergabe für Beratungstermine:
Dienstag: 9:00 – 13:00
Donnerstag: 12:00 – 16:00

Offene Telefonberatung:
Mittwoch 13:00 – 17:00

Verkehrsanbindungen