Veranstaltungsförderung

Richtlinie zur Veranstaltungsförderung und allgemeine Hinweise

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (SportFG) können Sportorganisationen, die durch das für den Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt oder Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund sind, Förderungen durch das Land Berlin erhalten, wenn sie Maßnahmen und Aktivitäten in Berlin durchführen.
Die Förderung einer Sportveranstaltung kann in Form einer Zuwendungsgewährung für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (mit oder ohne Überlassung einer landeseigenen Sportstätte), einer Überlassung einer landeseigenen Sportstätte ohne Zuwendungsgewährung oder einer Nutzung der Schwimm- und Sprunghalle im Europapark (SSE) ohne Zuwendungsgewährung erfolgen.
Für eine Förderung kommen nur solche Sportveranstaltungen in Frage, welche einem der Veranstaltungstypen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungsmitteln zur Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Berlin (SFR V) zuzuordnen sind und für deren Durchführung ein erhebliches öffentliches Interesse des Landes Berlin festgestellt wird.

Grundsätzliche Informationen und Hinweise um Download

  • Sportförderrichtlinie Veranstaltungen (SFR V)

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  • Zuwendungsprozess in der Übersicht

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  • Überlassungprozess ohne Zuwendungsgewährung in der Übersicht

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  • Nutzungsprozess SSE und SSH in der Übersicht

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  • Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

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  • Anti Doping Klausel

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Sportarten

Zuwendungsgewährung

Sportorganisationen, die in Berlin eine nationale oder internationale Sportveranstaltung ausrichten möchten, an deren Durchführung das Land ein erhebliches öffentliches Interesse hat, können einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Weitere Informationen

Turnveranstaltung in der Max Schmeling Halle

Nutzung landeseigener Sportstätten ohne Zuwendungsgewährung

Für Sportveranstaltungen, die keine Zuwendung benötigen, deren Durchführung aber nur dadurch finanziell gesichert werden kann, dass eine landeseigene Veranstaltungsstätte bereitgestellt wird, kann die Überlassung ohne Zuwendungsgewährung beantragt werden. Weitere Informationen

Schwimm- und Sprunghalle

Nutzung der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark

Für die Ausrichtung einer Sportveranstaltung in der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE) an deren Durchführung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat, kann die Nutzung der SSE beantragt werden. Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung IV – Sport

Ansprechperson

Herr Geisler