Drucksache - 0666/XIX  

 
 
Betreff: Asylbewerberunterkunft Späthstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDUBA/FinWi
Verfasser:FraktionsvorsitzendeDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
Änderungsantrag 2
Beschluss
VzK SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Neukölln sieht den Bezirk Neukölln trotz aller bereits vorhandenen Belastungen durch eine stark gemischte Bevölkerung und einer schwierigen Sozialstruktur in der Verpflichtung, sich an der Aufnahme von Asylbewerbern des Landes Berlin zu beteiligen. Die Unterbringung muss einerseits den Anforderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gerecht werden, muss andererseits aber auch sozialverträglich sein.

 

Die BVV hält die Genehmigung für einen befristeten Standort an der Neuen Späthstraße für zielführend, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen.

Allerdings sollte die Bebauung nur im östlichen Teil in Richtung Kanal erfolgen, um die anwohnende Bevölkerung durch den Heimbetrieb nicht zusätzlich zu beeinträchtigen und um Ängste und Ressentiments zu verringern. Die Fläche bietet für eine sozialverträgliche Ansiedlung genug Freiraum und kann dadurch die Akzeptanz bei der direkt anliegenden Bevölkerung für diese Maßnahme erhöhen.

 

Die Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren (zzgl. Auf- und Abbau) muss vertraglich gesichert sein.

 

Obwohl aus Sicht des Bezirks unstrittig die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuständig ist, wird der Bezirk notfalls die durch die Verlängerung der Leitungsinfrastruktur notwendigen Mehrkosten tragen.

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, die Anwohner zeitnah über die Entwicklung zu informieren und entsprechende Hinweise öffentlich zu machen.

 

 

Änderungsantrag 28.08.2013

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV Neukölln sieht den Bezirk Neukölln trotz aller bereits vorhandenen Herausforderungen durch eine stark gemischte Bevölkerung und einer schwierigen Sozialstruktur in der Verpflichtung, sich an der Aufnahme von Asylbewerbern des Landes Berlin zu beteiligen. Die Unterbringung muss den Anforderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gerecht werden, sowie unter sozialen Gesichtspunkten für alle Betroffenen verträglich sein.

 

Die BVV hält die Genehmigung für einen befristeten Standort an der Neuen Späthstraße für zielführend, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Allerdings sollte die Bebauung nur im östlichen Teil in Richtung Kanal erfolgen, um die anwohnende Bevölkerung durch den Auf- und Abbau und den Heimbetrieb nicht mehr als zwingend nötig zu beeinträchtigen und damit Ängste und Ressentiments zu verringern. Die Fläche bietet für eine sozialverträgliche Ansiedlung genug Freiraum und kann dadurch die Akzeptanz bei der direkt anliegenden Bevölkerung für diese Maßnahme erhöhen.

 

Die Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren (zzgl. Auf- und Abbau) muss vertraglich gesichert sein.

 

Obwohl aus Sicht des Bezirks unstrittig die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuständig ist, wird der Bezirk notfalls die durch die Verlängerung der Leitungsinfrastruktur notwendigen Mehrkosten tragen.

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, die Anwohner zeitnah über die Entwicklung zu informieren und Nachbarinnen und Nachbarn die Möglichkeit zu geben, Fragen zu klären und entsprechende Hinweise öffentlich zu machen.

 

 

Begründung:

Mit dem Bau einer Einrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber in der Späthstrasse kommt der Bezirk seiner Verantwortung gegenüber Menschen auf der Flucht nach und wird seiner Verpflichtung dem Land Berlin gegenüber gerecht.

 

Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Auf Grund der leidvollen Erfahrungen von vielen Verfolgten während der beiden Weltkriege, ist das Recht auf Asyl ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur in unserem Land. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fordert das Recht auf Asyl weltweit.

 

Der Bezirk Neukölln engagiert sich bereits vielseitig für Demokratie und Toleranz und gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. In Neukölln ist deshalb kein Platz für Profilierungsversuche rechtsextremer oder rechtsradikaler Parteien auf Kosten von Flüchtlingen, die wegen miltärischer Konflikte und der ethnischen Verfolgungen aus ihrer Heimat vertrieben wurden.

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt Neukölln hat am 13.11.2013 eine Informationsveranstaltung für die um-liegende Nachbarschaft um die Unterkunft in der Haarlemer Straße / Späthstraße durchgeführt. Auf dieser wurde über die Entwicklungen zum Bau und zur Unterbringung von Geflüchteten an diesem Standort informiert, Fragen der Anwesenden beantwortet und Bedenken sowie Besorgnisse der Bevölkerung aufgenommen.

 

Im Nachgang zu dieser Veranstaltung hat das Bezirksamt Neukölln im Januar 2014 die zu der Informationsveranstaltung im November eingeladenen Personen mit einem Schreiben erneut adressiert. In diesem wurde ausführlich über die baulichen Fortschritte berichtet. Darüber hinaus ging das Bezirksamt auf die zu diesem Zeitpunkt noch unklare Belegungsstruktur ein. Das Schreiben enthielt weiterhin Informationen und Kontaktdaten zum Unterstützernetzwerk, welches bis heute ehrenamtlich Hilfe für Geflüchtete organisiert.

 

Am 17.10.2014 organisierte das Bezirksamt Neukölln zusammen mit dem damaligen Betreiber der Unterkunft einen Tag der Begegnung. Dieser sollte der Nachbarschaft und den Geflüchteten die Möglichkeit geben, sich weiter kennenzulernen und den Anwohnenden einen Einblick in die Unterkunft gewähren.

 

Auch im weiteren Bestehen der Unterkunft informierte das Bezirksamt die Bevölkerung fortlaufend zu den Entwicklungen und schuf Möglichkeiten der Begegnung vor Ort. So wurde die Nachbarschaft am 09.09.2015 zu einem Sommerfest in die Unterkunft eingeladen. Auf diesem Sommerfest wurde die Bevölkerung an einem Informationsstand gebeten, zu berichten, wie es ihnen in der Nachbarschaft geht und wie sie sich das Zusammenleben im Bezirk im Allgemeinen, aber auch mit den Bewohner*innen der Unterkunft vorstellen. Im Nachgang zu diesem Sommerfest konnten Anwohnende aus der umliegenden Nachbarschaft an einem Nachbarschaftsdialog teilnehmen, der unter Beteiligung verschiedenster Akteure, u.a. dem Sozialstadtrat, dem Integrationsbeauftragten, der Flüchtlingskoordination, dem Betreiber und dem Deutsch-Arabischen-Zentrum, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Nachbarschaft und Unterkunft verbessern sollte. Moderiert wurde der Nachbarschaftsdialog von der Stiftung SPI. Leider nahmen nur vier Anwohnende an dieser Veranstaltung am 29.09.2015 teil.

 

Am 15.12.2015 veröffentlichte das Bezirksamt eine Pressemitteilung, in der über die Verhandlungen zwischen dem Bezirksamt Neukölln, der Berliner Unterbringungsleitstelle im LaGeSo und dem Eigentümer Home Center Management GmbH zur Erweiterung der Unterkunft berichtet wurde.

 

Nachdem am 22.06.2016 der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dem Antrag der Erweiterung der Unterkunft in der Haarlemer Straße / Späthstraße zugestimmt hat, hat das Bezirksamt die Anwohnenden erneut zu einer nichtöffentlichen Informationsveranstaltung geladen, um über die Entwicklungen zu informieren. Die Veranstaltung fand am 30.08.2016 statt.

 

Informationen zum aktuellen Stand bezüglich der Unterkunft gab das Bezirksamt Neukölln im Verlauf auch in Großen sowie Mündlichen Anfragen der BVV.

 

Das Bezirksamt Neukölln hat sich mit dem Standort der Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße / Späthstraße auf ein Programm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beworben und den Zuschlag erhalten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beschreibt die Ziele des Programms folgendermaßen:

„Das neue Integrationsmanagement "BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften" soll künftig im Umfeld von großen Flüchtlingsunterkünften die Gemeinschaft im Kiez stärken und so den Geflüchteten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. BENN arbeitet beteiligungsorientiert, so ist sichergestellt, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen. Die Umsetzung der Ideen aus der Nachbarschaft erfolgt unbürokratisch mithilfe von Sachmitteln.“ (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/benn/)

 

Mit der Bewerbung für einen BENN-Standort in Britz hat sich das Bezirksamt Neukölln für nachhaltige Nachbarschaftsarbeit und kontinuierliche Informationsbereitstellung eingesetzt. Zur Umsetzung des Programms vor Ort wird per EU-Vergabeverfahren ein Träger ermittelt. Für die Koordination des Programms und seiner Inhalte wird im Bezirksamt Neukölln ein VZÄ geschaffen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . August 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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