Tagesordnung - 23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste
Datum: Do, 14.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2     Leerstand beenden  
1425/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten dafür zu sorgen, dass die leerstehenden Wohnungen in der Boddinstr. 5 wieder einer Vermietung zugeführt werden.

 

 

   
    11.11.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.5 - überwiesen
    Der Antrag wird überwiesen in den Ausschuss für Bürgerdienste

Der Antrag wird überwiesen in den Ausschuss für Bürgerdienste.

   
    26.11.2015 - Ausschuss für Bürgerdienste
    Ö 2 - vertagt
    Frau Fuhrmann begründet den Antrag

Frau Fuhrmann begründet den Antrag. Den beiden Gästen wird Rederecht erteilt. Diese haben an die BVV Mitglieder einen Brief zu dem Thema verfasst, dieser wird vorgelesen. Im Tenor geht es darum, dass die Wohnungen in der Boddinstraße 5 in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen und bereits massiver Leerstand besteht.

 

Herr BzStR Blesing legt dar, dass es hier im vorliegenden Fall nicht um Zweckentfremdung im Hinblick auf Ferienwohnung, sondern um die Beseitigung des Leerstandes geht. Er gibt an, dass eine Kollegin diesen Fall bereits bearbeitet. Herr Blesing expliziert, dass Leerstand einen schwierigen Umstand darstellt, die Behörde muss zunächst ermitteln und braucht hier zudem Auskünfte vom Verfügungsberechtigten. Es muss letztlich sowohl einen rechtlichen als auch einen tatsächlichen Leerstand geben. Die Verwaltung muss den Verfügungsberechtigten zunächst anschreiben, ihm eine angemessene Frist setzen, den Tatbestand zu erläutern. Dieser kann den Leerstand auch beantragen und begründen (z.B. Sanierung). Alles in allem haben die Bürger den Eindruck, dass man ganz schnell gegen die Umstände etwas tun kann. Vielmehr ist es jedoch so, dass es lange dauernd kann, ehe wirklich Fortschritte zu erkennen sind. Herr BzStR Blesing bekräftigt nochmals, dass die Verwaltung den Fall im Fokus hat. Er stellt jedoch klar, dass die Behörde aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zum Einzelfall erteilen kann.

 

Herr Holland fragt, wann das Bezirksamt von dem Fall der Boddinstraße 5 erfahren hat? Herr Kalusa erklärt, dass die Behörde im November von dem Vorgang Kenntnis erlangt hat und auch sofort tätig geworden ist. Zum Verfahren an sich erklärt er, dass es zunächst eine Außenbesichtigung gibt, dann der Eigentümer und/oder der Verantwortliche für das Objekt ermittelt und angeschrieben wird. Ggf. erhält die Behörde eine Antwort, oftmals muss man feststellen, dass man nicht den richtigen Ansprechpartner ermittelt hat. Sodann tritt die Behörde in die fachliche Diskussion ein und im Ergebnis gibt es eine Entscheidung. Der Zeitraum ist jedoch lang.

Der Gast fragt, ob die Behörde einschreiten kann? Herr Kalusa stellt dar, dass die Behörde nur bei einer rechtswidrigen Zweckentfremdung einschreiten kann, die jedoch erst einmal rechtlich festgestellt werden muss. Frau Fuhrmann äußert ihre Sorge gegenüber den Menschen, die in solchen Häusern wohnen, wenn das Verfahren so lange dauert. Hier stünden die Wohnungen über einen längeren Zeitraum leer.  Sie erinnert sich, dass es einen Leerstandsmelder nicht gäbe. Hätte man diesen gehabt, wäre es ihrer Auffassung nicht zu einem solchen Leerstand gekommen. Sie erbittet einen Zeitplan, wie man die Mieter schützen kann und wie die Behörde handelt, wenn sich der Verfügungsberechtigte nicht meldet. Sie erfragt außerdem die behördlichen Möglichkeiten bei genehmigtem und ungenehmigtem Leerstand. Gibt es Bußgelder?

Herr BzStR Blesing wiederholt, wie Leerstand rechtlich definiert ist und legt dar, dass Leerstand bewiesen sein muss, das ist ein schwierig zu ermittelnder Tatbestand. Er expliziert, dass sich in Neukölln nur 3 Arbeitskräfte mit der Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschäftigen. Die Arbeitsgruppe muss ermitteln, sich um Ferienwohnungen und alle anderen gesetzlichen Fälle, die das Zweckentfremdungsverbotsgesetz umfasst, kümmern. Wir bemühen uns, den Fall schnellstmöglich zu bearbeiten. Ggf. sind die Beweise jedoch schwierig, da die Beweispflicht bei der Behörde liegt. Das Team prüft, ob es Leerstand gibt. In dem Augenblick, wo feststeht, dass Leerstand über 6 Monate besteht, wird der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte aufgefordert, das Objekt wieder der Vermietung zuzuschlagen Erst wenn eine Frist abgelaufen ist, kann man mit Bußgeld drohen.

 

Herr Burger fragt, ob sich im Rahmen der Bearbeitung bereits gezeigt hätte, dass die Behörde kaum eine Chance hat, wenn der Vermieter sich nicht äußert. Herr BzStR Blesing bestätigt dies. Frau Fuhrmann fragt nach, wie der Nachweis in solchen Fällen geführt wird? Herr Kalusa legt dar, dass z.B. Zeugen dienlich sind. Sofern diese anonym bleiben möchten, ist es der Behörde untersagt, sich auf diese zu stützen. Im Vorfeld eines Falles kann man nicht sagen, wie die Vorgehensweise sein wird. Der Gast erklärt seine Kooperation, im vorliegenden Fall vor Gericht auszusagen.

 

Herr Preuß macht den Vorschlag den Antrag zu vertagen und die Verwaltung nochmals zum Verfahren zu befragen.

 

Dies wird angenommen, der Antrag wird vertagt.

   
    26.05.2016 - Ausschuss für Bürgerdienste
    Ö 2 - im Ausschuss abgelehnt
    Frau Fuhrmann führt ihr Ansinnen nochmals aus

Frau Fuhrmann führt ihr Ansinnen nochmals aus. Sie bittet um die Mitteilung des derzeitigen Sachstandes.

Herr BzStR Blesing legt dar, dass der Verfügungsberechtigte 11 Anträge auf Genehmigung von Leerstand gestellt hat. Für 7 WE gilt ein genehmigungsfreier Leerstand, da diese weniger als 12 Monate leer stehen. Für 4 WE muss geprüft werden, ob der Leerstand genehmigt werden kann. Dies kontrolliert das Wohnungsamt anhand der eingereichten Unterlagen. Die Vorgänge befinden sich im Bearbeitung.

Herr Preuß nimmt an, dass die Mieten steigen werden, weist aber darauf hin, dass das Bezirksamt diesen Umstand nicht ändern kann. Frau Fuhrmann möchte den Antrag aufrecht erhalten. Außerdem sollte das Bezirksamt restriktiv vorgehen, auch wenn Leerstand unter 12 Monaten nicht genehmigungspflichtig ist.

Herr Schloßmacher erklärt für die CDU Fraktion die ablehnende Haltung zu dem Antrag. Das Bezirksamt bearbeitet alles im Rahmen des Gesetzes. Der Verfügungsberechtigte handelt zudem gesetzeskonform, die Anträge wurden entsprechend gestellt. Herr Preuß bedauert die Ablehnung des Antrages, legt aber dar, dass das Bezirksamt hier nichts anderes tun kann. Er ist der Auffassung, die Kapazitäten des Bezirksamtes nicht überzustrapazieren mit einem Antrag, der ins Leere läuft. 

Herr Holland von der Fraktion der Grünen möchte sich enthalten, die Fraktion der Piraten schließt sich der Auffassung an. Frau Schoenthal fragt, was der Antrag eigentlich erreichen möchte.

Herr BzStR Blesing legt nochmals dar, dass das Gesetz eindeutig bestimmt, dass für eine Sanierungsmaßnahme die Wohnungen bis zu 12 Monate leer stehen dürfen. Es gibt kein Ermessen und damit keine Grundlage, den Leerstand abzulehnen. Auch Sanierungszeiten kann das Bezirksamt nicht vorschreiben.

Frau Fuhrmann erinnert, dass die Mieter im Ausschuss vorgesprochen haben und erklärten, den Eigentümer nicht als seriös zu empfinden, weil sie vom Vermieter unter Druck gesetzt wurden, die Wohnungen zu verlassen. Der Antrag soll die Mieter schützen und den Leerstand nicht dulden.

Herr Preuß weist darauf hin, dass die BVV die Aufgabe hat, das Handeln des Bezirksamtes anzuregen. Wenn das Bezirksamt aber gar nicht handeln kann, könne man lediglich eine Entschließung formulieren, nicht jedoch einen Antrag.  Herr Heinroth wirft ein, dass Mieter zum Mieterverein gehen können, wenn Sie sich vom Vermieter unter Druck gesetzt fühlen.

 

Im Ergebnis wird der Antrag mit der Ja Stimme der Fraktion der Linken, den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und SPD und der Enthaltung von Grünen und Piraten abgelehnt.

   
    15.06.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - in der BVV abgelehnt
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten dafür zu sorgen, dass die leerstehenden Wohnungen in der Boddinstr. 5 wieder einer Vermietung zugeführt werden.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der PIRATEN und der LINKEN zugestimmt.

Ö 3     Situation Bürgerämter      
Ö 4     Protokoll der 22.Sitzung      
Ö 5     Verschiedenes      
Ö 6     Nächste Sitzung      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen