Tagesordnung - 8. öffentliche Sitzung des Sportausschusses  

 
 
Bezeichnung: 8. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mi, 22.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 7. Sitzung      
Ö 3  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027  
Enthält Anlagen
0670/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV, des Senats und/oder des Abgeordnetenhauses vorzunehmen.

 

Begründung: Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2024 und 2025 sind in der Fassung des Prüfergebnisses der Senatsverwaltung für Finanzen grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2024/2025 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2021 bis 2025 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie das durch den Senat im Rahmen der Finanzplanung für 2022 bis 2026 beschlossene Investitionsprogramm.

 

Im Rahmen der Finanzplanung 2022 bis 2026 hat der Senat einen Investitionseckwert für den Kernhaushalt des Landes festgelegt, der die erwarteten Bedarfe absehbar unterschreitet. Neuanmeldungen zum Investitionsprogramm können daher nur durch Wegfall bzw. Verschiebung anderer Maßnahmen ausgeglichen werden, erforderlichenfalls auch solcher Maßnahmen, die im Investitionsprogramm 2022 bis 2026 bereits berücksichtigt sind. Dabei sind z.B. der bedarfsgerechte Ausbau von Schulplatzkapazitäten sowie der substanzerhaltende Bauunterhalt aktuelle Schwerpunkte der Berliner Schulbauoffensive, weshalb insbesondere Großsanierungen von Schulen zeitlich verschoben werden; im Schulbau hat die Schaffung von neuer Schulraumkapazität Priorität.

 

Mit Ausnahme bereits laufender Neubaumaßnahmen werden (typisierte) Schulneubauten und vollständige Schulersatzbauten nicht mehr durch die Bezirke umgesetzt. Gleiches gilt für Maßnahmen der VIII. Tranche der Berliner Schulbauoffensive (sog. Großsanierungen von Schulgebäuden). Diese Maßnahmen sind daher nicht im bezirklichen Investitionsprogramm ausgewiesen. Modulare Schulgebäude werden zentral durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finanziert und sind damit ebenfalls nicht Bestandteil des bezirklichen Investitionsprogrammes.

 

Insgesamt soll sich die Planung von Investitionsmaßnahmen stärker an den verfügbaren Kapazitäten sowohl der bauenden Behörden als auch der ausführenden Firmen orientieren, weshalb Bedarfsermittlungen künftig weiter präzisiert und Priorisierungen vorgenommen werden müssen.

 

Unter der Prämisse einer nachhaltigen Absicherung des finanziell Möglichen und um den Maßnahmen, die kurzfristig nicht realisiert werden können eine Planungsperspektive geben zu können, wird das Investitionsprogramm des Landes in der Darstellung erneut auf einen zehnjährigen Zeitraum bis 2032 erweitert. Die Anmeldung erfolgt mittels eines verbindlichen elektronischen Vordrucks, der über die haushaltsrechtlich vorgegebenen Angaben hinaus durch den Bezirk um beschlussrelevante Informationen ergänzend maßnahmenscharf erläutert wird.

 

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und orientiert sich an den Anmeldungen und Priorisierungen der Bedarfsträger.

 

Die pauschale Zuweisungr Investitionen an die Bezirke beträgt seit dem Jahr 2011 unverändert jeweils 75 Mio. € p.a., so auch für die Jahre 2023 bis 2027. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

      zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnendenzahlen,

      zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und

      zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Die seit geraumer Zeit zu beobachtende Entwicklung von massiven Kostensteigerungen im Rahmen der Ausführung von geplanten Baumaßnahmen (Marktpreise, Bauzeitverlängerungen und Lieferschwierigkeiten) stellt die Bezirke vor enorme Herausforderungen. Solange die pauschale Zuweisung für Investitionen diese Entwicklung nicht nachvollzieht, folgt hieraus eine Reduzierung der umsetzbaren Maßnahmen. Das betrifft insbesondere die bezirklichen Grün- und Tiefbaumaßnahmen sowie investive Baumaßnahmen im Bereich der Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielplätze und schulischen Außenanlagen. Eine Erhöhung der Zuweisung für pauschale Investitionen ist dringend geboten.

 

r den Bezirk Neukölln hat sich die pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2021 bis 2025 von 6.311 T€ um 24 T€ auf 6.335 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

 

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 20121 bis 2025 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. r Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn der Ausschöpfungsgrad der pauschalen Investitionszuweisung 100% beträgt. Vor dem Hintergrund der angespannten Marktlage kann nicht sichergestellt werden, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

 

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen können bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung nicht investiv sondern für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen des Hochbaus, Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2024 bis 2027 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

 

Die Anmeldungen für Maßnahmen der pauschalen Zuweisung übersteigen für die Jahre außerhalb des Kernzeitraumes des Investitionsprogrammes (ab 2028) den bis zum Jahr 2027 geltenden Zuweisungsrahmen. Diese Differenz zeigt den höheren Bedarf im Vergleich zu den zugewiesenen Mittel an.

 

Zudem ist im Ergebnis der zunehmenden Planungstiefe eine Maßnahme nicht mehr aus der gezielten sondern nun aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen zu finanzieren:

3703-71407 08K08, 1. Gemeinschaftsschule Neukölln (Campus Rütli): Sanierung (2. BA).

Das betrifft Maßnahmen, deren geschätzte Gesamtbaukosten vor Veranschlagung im Haushaltsplan 5,5 Mio.  nicht übersteigen.

 

Diese Systematik ist jedoch in beide Richtungen anzuwenden, weshalb drei Maßnahmen aus vorgenannten Gründen nicht mehr aus der pauschalen sondern aus der gezielten Zuweisung für Investitionen zu finanzieren sind. Bei den drei umgegliederten Maßnahmen handelt es sich um:

3800-72502 Umbau der Karl-Marx-Straße von Weichselstraße bis Hermannplatz

4011-70101 Abriss und Neubau Gartenhaus Wutzkyallee

4011-70102 Neubau der Jugend- und Freizeiteinrichtung Manege

 

Alle Maßnahmen der gezielten Zuweisung sind mittels Dringlichkeitsliste der zuständigen Senatsfachverwaltung zu melden. Die von den Bezirken angemeldeten Maßnahmen werden dann von dieser in eine überbezirkliche Dringlichkeitsliste für die Investitionsplanung des Landes eingeordnet.

 

Die gezielt zugewiesenen Jahresratenr die Ersatzbauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums resultieren aus dem Revisionsergebnis der SenFin. Die mit dem Investitionsprogramm 2023-2027 angemeldeten Raten spiegeln den erwarteten Mittelbedarf auf der Basis aktualisierter Planungsunterlagen, Bauzeitabläufe und Fertigstellungsprognosen wider. Als neue Maßnahme aus der gezielten Zuweisung wird mit einem ersten geplanten Ansatz ab 2024 die Sanierung der Schillingschule aufgenommen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen ein angepasstes Investitionsprogramm vorzugeben, um bei der Veranschlagung von Baumaßnahmen eine insgesamt überhöhte Veranschlagung zu vermeiden. Die Ratenfestsetzung erfolge nach Erfahrungswerten, ohne den angedachten Baufortschritt grundsätzlich in Frage zu stellen. Die bedarfsgerechte Ausfinanzierung von Baumaßnahmen werde sichergestellt.[1]

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die von den Organisationseinheiten vorgesehenen Anmeldungen wird erst nach Kenntnis der Globalsummenzuweisung mit der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2024/2025 endgültig entschieden. Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz in dem Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 17. Januar 2023

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister


[1] Vgl. AR 24/25 vom 22.12.22, S. 51

   
    25.01.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - überwiesen
   

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig mitberatend in den Ausschuss für

Ordnung,

Soziales,

Bildung, Schule und Kultur,

Stadtentwicklung,

Partizipation und Integration,

Verkehr und Tiefbau,

Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik,

Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung,

Wirtschaft und Arbeit,

Sportausschuss,

Jugendhilfe,

Gesundheit und

federführend in Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit überwiesen.

   
    01.02.2023 - Ausschuss für Ordnung
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Drucksachentext:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 wird beschlossen.

 

  1. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV, des Senats und/oder des Abgeordnetenhauses vorzunehmen.

 

Begründung: Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet. Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2024 und 2025 sind in der Fassung des Prüfergebnisses der Senatsverwaltung für Finanzen grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2024/2025 zu übernehmen. Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2021 bis 2025 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie das durch den Senat im Rahmen der Finanzplanung für 2022 bis 2026 beschlossene Investitionsprogramm.

 

m Rahmen der Finanzplanung 2022 bis 2026 hat der Senat einen Investitionseckwert für den Kernhaushalt des Landes festgelegt, der die erwarteten Bedarfe absehbar unterschreitet. Neuanmeldungen zum Investitionsprogramm können daher nur durch Wegfall bzw. Verschiebung anderer Maßnahmen ausgeglichen werden, erforderlichenfalls auch solcher Maßnahmen, die im Investitionsprogramm 2022 bis 2026 bereits berücksichtigt sind. Dabei sind z.B. der bedarfsgerechte Ausbau von Schulplatzkapazitäten sowie der substanzerhaltende Bauunterhalt aktuelle Schwerpunkte der Berliner Schulbauoffensive, weshalb insbesondere Großsanierungen von Schulen zeitlich verschoben werden; im Schulbau hat die Schaffung von neuer Schulraumkapazität Priorität. Mit Ausnahme bereits laufender Neubaumaßnahmen werden (typisierte) Schulneubauten und vollständige Schulersatzbauten nicht mehr durch die Bezirke umgesetzt. Gleiches gilt für Maßnahmen der VIII. Tranche der Berliner Schulbauoffensive (sog. Großsanierungen von Schulgebäuden). Diese Maßnahmen sind daher nicht im bezirklichen Investitionsprogramm ausgewiesen. Modulare Schulgebäude werden zentral durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finanziert und sind damit ebenfalls nicht Bestandteil des bezirklichen Investitionsprogrammes. Insgesamt soll sich die Planung von Investitionsmaßnahmen stärker an den verfügbaren Kapazitäten sowohl der bauenden Behörden als auch der ausführenden Firmen orientieren, weshalb Bedarfsermittlungen künftig weiter präzisiert und Priorisierungen vorgenommen werden müssen. Unter der Prämisse einer nachhaltigen Absicherung des finanziell Möglichen und um den Maßnahmen, die kurzfristig nicht realisiert werden können eine Planungsperspektive geben zu können, wird das Investitionsprogramm des Landes in der Darstellung erneut auf einen zehnjährigen Zeitraum bis 2032 erweitert. Die Anmeldung erfolgt mittels eines verbindlichen elektronischen Vordrucks, der – über die haushaltsrechtlich vorgegebenen Angaben hinaus – durch den Bezirk um beschlussrelevante Informationen ergänzend maßnahmenscharf erläutert wird. Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und orientiert sich an den Anmeldungen und Priorisierungen der Bedarfsträger. Die pauschale Zuweisung für Investitionen an die Bezirke beträgt seit dem Jahr 2011 unverändert jeweils 75 Mio. € p.a., so auch für die Jahre 2023 bis 2027. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnendenzahlen, zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes. Die seit geraumer Zeit zu beobachtende Entwicklung von massiven Kostensteigerungen im Rahmen der Ausführung von geplanten Baumaßnahmen (Marktpreise, Bauzeitverlängerungen und Lieferschwierigkeiten) stellt die Bezirke vor enorme Herausforderungen. Solange die pauschale Zuweisung für Investitionen diese Entwicklung nicht nachvollzieht, folgt hieraus eine Reduzierung der umsetzbaren Maßnahmen. Das betrifft insbesondere die bezirklichen Grün- und Tiefbaumaßnahmen sowie investive Baumaßnahmen im Bereich der Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielplätze und schulischen Außenanlagen. Eine Erhöhung der Zuweisung für pauschale Investitionen ist dringend geboten.

 

Für den Bezirk Neukölln hat sich die pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2021 bis 2025 von 6.311 T€ um 24 T€ auf 6.335 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll. Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 20121 bis 2025 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn der Ausschöpfungsgrad der pauschalen Investitionszuweisung 100% beträgt. Vor dem Hintergrund der angespannten Marktlage kann nicht sichergestellt werden, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet. Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen können bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung nicht investiv, sondern für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen des Hochbaus, Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2024 bis 2027 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet. Die Anmeldungen für Maßnahmen der pauschalen Zuweisung übersteigen für die Jahre außerhalb des Kernzeitraumes des Investitionsprogrammes (ab 2028) den bis zum Jahr 2027 geltenden Zuweisungsrahmen. Diese Differenz zeigt den höheren Bedarf im Vergleich zu den zugewiesenen Mittel an. Zudem ist im Ergebnis der zunehmenden Planungstiefe eine Maßnahme nicht mehr aus der gezielten, sondern nun aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen zu finanzieren: 3703-71407 08K08, 1. Gemeinschaftsschule Neukölln (Campus Rütli): Sanierung (2. BA). Das betrifft Maßnahmen, deren geschätzte Gesamtbaukosten vor Veranschlagung im Haushaltsplan 5,5 Mio. € nicht übersteigen. Diese Systematik ist jedoch in beide Richtungen anzuwenden, weshalb drei Maßnahmen aus vorgenannten Gründen nicht mehr aus der pauschalen, sondern aus der gezielten Zuweisung für Investitionen zu finanzieren sind. Bei den drei um gegliederten Maßnahmen handelt es sich um: 3800-72502 Umbau der Karl-Marx-Straße von Weichselstraße bis Hermannplatz 4011-70101 Abriss und Neubau Gartenhaus Wutzkyallee 4011-70102 Neubau der Jugend- und Freizeiteinrichtung Manege Alle Maßnahmen der gezielten Zuweisung sind mittels Dringlichkeitsliste der zuständigen Senatsfachverwaltung zu melden. Die von den Bezirken angemeldeten Maßnahmen werden dann von dieser in eine überbezirkliche Dringlichkeitsliste für die Investitionsplanung des Landes eingeordnet. Die gezielt zugewiesenen Jahresraten für die Ersatzbauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-VinciGymnasiums resultieren aus dem Revisionsergebnis der SenFin. Die mit dem Investitionsprogramm 2023- 2027 angemeldeten Raten spiegeln den erwarteten Mittelbedarf auf der Basis aktualisierter Planungsunterlagen, Bauzeitabläufe und Fertigstellungsprognosen wider. Als neue Maßnahme aus der gezielten Zuweisung wird mit einem ersten geplanten Ansatz ab 2024 die Sanierung der Schillingschule aufgenommen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen ein angepasstes Investitionsprogramm vorzugeben, um bei der Veranschlagung von Baumaßnahmen eine insgesamt überhöhte Veranschlagung zu vermeiden. Die Ratenfestsetzung erfolge nach Erfahrungswerten, ohne den angedachten Baufortschritt grundsätzlich in Frage zu stellen. Die bedarfsgerechte Ausfinanzierung von Baumaßnahmen werde sichergestellt. (1) Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die von den Organisationseinheiten vorgesehenen Anmeldungen wird erst nach Kenntnis der Globalsummenzuweisung mit der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2024/2025 endgültig entschieden. Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-GovernmentGesetz in dem Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Herr Korbjuhn beantwortet alle Fragen aus dem Ausschuss zum Thema „Anschaffung von Elektrofahrzeugen“.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass der Ordnungsausschuss die I-Planung zum Kapitel 3400 im vollen Umfang unterstützt und er dies so dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses mitteilen wird.

   
    01.02.2023 - Sozialausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Liecke erläutert die in der Anmeldung enthaltenen Darlehensmittel, deren Höhe sich an den Vorjahren orientiert. Warum sich diese Mittel in der Anmeldung zum I-Programm wiederfinden konnte keine/r der Anwesenden begründen. Über die Darlehen hinaus gibt es keine Investitionsvorhaben, die den Bereich Soziales betreffen.

Mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde die Vorlage der BVV zur Annahme empfohlen. CDU, Linke, AfD und FDP waren nicht vertreten.

   
    06.02.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 2 - vertagt
   

Herr Hikel nimmt zum Investitionsprogramm Stellung. Ergänzend zur vorliegenden Begründung der Drucksache weist er darauf hin, dass seit Jahren die Höhe der Pauschale unverändert geblieben ist bei gleichzeitig gestiegenen Baukosten. Zum Investitionspunkt Dienstgebäude informiert er auf Nachfrage über die Bestandsgebäude sowie über „kleinere“ Investitionen wie z. B. neuer Kassenautomat und Innovation-Lab. Außerdem informiert er, dass trotz zunehmender mobiler Arbeitsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden des Bezirksamtes weiterhin Anmietungen von Räumen notwendig sein werden bzw. können.

Mit Ja-Stimme der Fraktionen der SPD (5x), Grüne (3x), CDU 3x) und FDP (1x) wird der den Ausschussbetreffende Teil zur Annahme in der nächsten HVKN-Sitzung empfohlen.

   
    07.02.2023 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Schulze begrüßt Frau Rühmann und weist darauf hin, dass es in diesem Jahr keine Ergebnisse der Bürgerbeteiligung gibt, die deswegen nicht auf der Tagesordnung stehen.

Frau Korte gibt das Wort an Herrn Gebert. Insgesamt geht es um 120 Maßnahmen in der pauschalen und gezielten Zuweisung.  30 Vorhaben 8 (mit einem jeweiligen Volumen ab 5,5 Mio. Euro) sind in der gezielten Zuweisung. Das Gesamtvolumen beträgt rund 400 Mio. Euro. Davon sind vier laufende Maßnahmen mit einem Volumen von 126 Mio. Euro, die restlichen Maßnahmen sind in der Dringlichkeitsliste. Demgegenüber erhält der Bezirk jährlich rund 6,3 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen. Es gibt also wenige Mittel für viele Maßnahmen. Demgegenüber gibt es auch investive Baumaßnahmen, die aus der Bauunterhaltung oder aus Förderprogrammen finanziert werden (z.B. das Schwimmbad der Schilling-Schule).

 

Herr Sahin erkundigt sich, nach welchen Kriterien die Dringlichkeitsliste priorisiert wird. Herr Gebert erwidert, entscheidend ist die Expertise von der Serviceeinheit Facility Management. Oberste und einzige Priorität ist die Frage: Welche Maßnahmen sind dringend erforderlich, um Schäden oder Verlust von Schulplätzen zu vermeiden.

 

Abstimmung:

J: SPD, Grüne, CDU, AfD

N: Linke

E: FDP

 

Damit ist die Vorlage angenommen.

   
    07.02.2023 - Ausschuss für Partizipation und Integration
    Ö 6 - gegenstandslos
   

Die Vorsitzende Frau Tanana wird das Investitionsprogramm als gegenstandslos dem Vorsitzenden des Ausschusses HVKN melden.

   
    07.02.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Vorsitzende ruft die Investitionsplanung für den Bereich Stadtentwicklung auf und bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann führt kurz aus, dass sich die Investitionsvorhaben des Stadtentwicklungsamtes – da kein bauendes Amt – recht überschaubar gestalten. In der Planung sind enthalten die Erneuerung des technischen Gerätebestandes sowie die Ersatzbeschaffung von zwei Messkraftwagen in 2024 bzw. 2026 (Umstellung auf Elektro-mobilität).

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit von den anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig die Zustimmung zur Investitionsplanung für den Bereich des Stadtentwicklungsamtes empfohlen.

   
    08.02.2023 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr BzStR Biedermann erhält das Wort und führt kurz aus, dass sich aus den angemeldeten Maßnahmen wenig Überraschendes ergibt. Der Vorsitzende spricht anschließend die den Ausschuss betreffenden Maßnahmen aus der Investitionsplanung an und fragt, ob es Anmerkungen zu einzelnen Punkten gibt.

 

Herr Szczepanski möchte wissen, weshalb Darlehen in der Planung erfasst sind. Frau Rühmann erklärt dies mit formalen Vorgaben durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Herr Szczepanski spricht die beiden Neubauvorhaben der Straße Am Brandpfuhl und des Schlangenweges (Verkehrsgutachten, Grundstückserwerb) im Zusammenhang mit dem Schulneubau am Koppelweg an. Herr BzStR Biedermann meint, dass das Gutachten der BVV vorgelegen haben müsste. Herr Voskamp ergänzt, dass der notwendige Straßenquerschnitt (10,5 m) dort nicht gegeben ist. Eine klassische Aufteilung Gehweg, Fahrweg, Gehweg wird daher nicht machbar sein. Ein möglicher Grundstückserwerb ist bei den Neubaukosten bereits mit eingerechnet und entsprechend angemeldet worden. Frau Manteuffel kommt auf eine Videokonferenz des Investors zu sprechen, wo sich die Planungen bezüglich der Straße Am Brandpfuhl noch anders angehört hätten. Herr BzStR Biedermann sagt eine Klärung zu (Nachtrag: das angesprochene Grundstück grenzt nicht an „Am Brandpfuhl“ an). Herr Szczepanski fragt, ob die Erschließung der Schule über eine Durchwegung hinter der Bahn möglich sei. Dies muss Herr Voskamp verneinen, da das Planungsrecht dies nicht hergebe.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, möchte der Vorsitzende wissen, wie es aufgrund der Wiederholungswahl und dem daraus resultierenden Zurückhaltungsgebot (keine Ausschuss- und BVV-Sitzungen bis 16.03.2023) nun weitergehe. Frau Rühmann erklärt, dass die Bezirke bis zum 03.03.2023 die Investitionsplanung an die Senatsverwaltung für Finanzen übermitteln müssen. So wie es gerade aussieht, zunächst auch ohne Beschluss der BVV.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung. Im Ergebnis wird dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit von den anwesenden Ausschussmitgliedern (AfD heute nicht anwesend) bei Enthaltung der FDP und Linken mehrheitlich die Zustimmung zur Investitionsplanung für den Bereich Verkehr und Tiefbau empfohlen.

   
    09.02.2023 - Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik
    Ö 4 - gegenstandslos
   

Herr Hikel begründet den Antrag und nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung und erläutert, dass bei BüD (3500) keine unmittelbaren Investitionen geplant sind. Die Kollegen des Rathauses sollen in der Zukunft alle in den eigenen Bürogebäuden untergebracht werden. Es gibt somit keine Anknüpfungspunkte mit dem Investitionsprogramm.

   
    16.02.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - vertagt
   

Frau Jahke erklärt, dass TOP 05 aufgrund der derzeitigen polit. Lage vertagt werden muss.

   
    21.03.2023 - Gesundheitsausschuss
    Ö 3 - gegenstandslos
   

Herr BzBm Hikel erläutert kurz den Hintergrund des Tagesordnungspunktes bzw. der Drucksache 0670/XXI und erklärt hierzu, dass der Geschäftsbereich Gesundheit hiervon nicht betroffen ist. Der Ausschuss stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt demzufolge gegenstandslos ist.

   
    22.03.2023 - Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    22.03.2023 - Sportausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte erklärt: Momentan sind keine Maßnahmen aus dem Fachbereich Sport in der bezirklichen Investitionsplanung enthalten. Die Bedarfe sollen im Rahmen der Erstellung der Sportentwicklungsplanung ermittelt werden. Die Erstellung der Sportentwicklungsplanung beginnt jetzt, der aktuelle Stand kann in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Notwendige Maßnahmen werden über andere Töpfe finanziert, z.B. das Sportanlagensanierungsprogramm oder Fördermittel (wie das Schwimmbad der Schilling-Schule).

 

Herr Hertzberg erkundigt sich, warum die Sanierung der Umkleidekabinen der Sportanlage Stubenrauchstr. nicht in der Planung enthalten ist. Herr Bleschke erklärt, dass die erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt wurden und fast fertiggestellt waren, bis die Umkleiden durch einen Autounfall beschädigt wurden. Dadurch kam es zu Verzögerungen. Die Umkleiden sind mittlerweile saniert. Weiterer Bedarf wird im Rahmen der Sportentwicklungsplanung ermittelt.

Frau Güldner erkundigt sich nach der Rundlaufbahn im Stadion Britz-Süd. Herr Bleschke erklärt, dass das Stadion als Gesamtstandort ebenfalls im Rahmen der Sportentwicklungsplanung betrachtet wird.

 

Abstimmung:

Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss einstimmig die Annahme des Investitionsprogramms.

   
    23.03.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau BzStRin Nagel und Frau Dettmer äußern sich kurz zum Hintergrund zu diesem Tagesordnungspunkt und erläutern das Verfahren, wann bezirkliche Vorhaben in Federführung von der Senatsverwaltung übernommen werden (ab 5,5 Millionen €).

 

Es folgt die Abstimmung über die Drucksache 0670/XXI:

 

Abstimmungsergebnis: ja = 9 Stimmen, nein = 1 Stimme, Enthaltung = 1 Stimme.

   
    28.03.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Aus den Ausschüssen werden folgende Ergebnisse aus ihren Beratungen zur Drucksache „Investitionsprogramm des Bezirks Neukölln für die Jahre 2023 bis 2027“ mitgeteilt.

Der Ausschuss für Soziales hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Drucksache beraten und stimmt ohne Änderungen zu.

Der Ausschuss für Ordnung hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Drucksache beraten und stimmt ohne Änderungen zu.

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 die Drucksache beraten und stimmt ohne Änderungen zu.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 die Drucksache beraten und stimmt ohne Änderungen zu.

Der Ausschuss für Partizipation und Integration hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 festgestellt, dass die Drucksache gegenstandslos ist.

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau hat in seiner Sitzung am 08.02.2023 die Drucksache beraten und stimmt ohne Änderungen zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 festgestellt, dass die Drucksache gegenstandslos ist.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die Drucksache beraten und stimmt ohne Änderungen zu.

Der Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 festgestellt, dass die Drucksache gegenstandslos ist.

Der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 die Drucksache beraten und stimmt ohne Änderungen zu.

Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 die Drucksache beraten und stimmt ohne Änderungen zu.

Aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit liegt keine Information vor.

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 die Drucksache beraten. Mit Ja-Stimme der Fraktionen der SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD einstimmig beschlossen, die Linken waren nicht anwesend.

Aufgrund der Berichterstattungen und Empfehlungen aus den Ausschüssen empfiehlt der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit der BVV, die Anmeldung zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 ohne Änderungen mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und AfD bei Enthaltung der Linken zu beschließen.

   
    29.03.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst - SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV, des Senats und/oder des Abgeordnetenhauses vorzunehmen.

 

Begründung: Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Das bezirkliche Investitionsprogramm ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2024 und 2025 sind in der Fassung des Prüfergebnisses der Senatsverwaltung für Finanzen grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2024/2025 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2021 bis 2025 des Landes Berlin mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie das durch den Senat im Rahmen der Finanzplanung für 2022 bis 2026 beschlossene Investitionsprogramm.

Im Rahmen der Finanzplanung 2022 bis 2026 hat der Senat einen Investitionseckwert für den Kernhaushalt des Landes festgelegt, der die erwarteten Bedarfe absehbar unterschreitet. Neuanmeldungen zum Investitionsprogramm können daher nur durch Wegfall bzw. Verschiebung anderer Maßnahmen ausgeglichen werden, erforderlichenfalls auch solcher Maßnahmen, die im Investitionsprogramm 2022 bis 2026 bereits berücksichtigt sind. Dabei sind z.B. der bedarfsgerechte Ausbau von Schulplatzkapazitäten sowie der substanzerhaltende Bauunterhalt aktuelle Schwerpunkte der Berliner Schulbauoffensive, weshalb insbesondere Großsanierungen von Schulen zeitlich verschoben werden; im Schulbau hat die Schaffung von neuer Schulraumkapazität Priorität.

Mit Ausnahme bereits laufender Neubaumaßnahmen werden (typisierte) Schulneubauten und vollständige Schulersatzbauten nicht mehr durch die Bezirke umgesetzt. Gleiches gilt für Maßnahmen der VIII. Tranche der Berliner Schulbauoffensive (sog. Großsanierungen von Schulgebäuden). Diese Maßnahmen sind daher nicht im bezirklichen Investitionsprogramm ausgewiesen. Modulare Schulgebäude werden zentral durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finanziert und sind damit ebenfalls nicht Bestandteil des bezirklichen Investitionsprogrammes.

 

Insgesamt soll sich die Planung von Investitionsmaßnahmen stärker an den verfügbaren Kapazitäten sowohl der bauenden Behörden als auch der ausführenden Firmen orientieren, weshalb Bedarfsermittlungen künftig weiter präzisiert und Priorisierungen vorgenommen werden müssen.

Unter der Prämisse einer nachhaltigen Absicherung des finanziell Möglichen und um den Maßnahmen, die kurzfristig nicht realisiert werden können eine Planungsperspektive geben zu können, wird das Investitionsprogramm des Landes in der Darstellung erneut auf einen zehnjährigen Zeitraum bis 2032 erweitert. Die Anmeldung erfolgt mittels eines verbindlichen elektronischen Vordrucks, der – über die haushaltsrechtlich vorgegebenen Angaben hinaus – durch den Bezirk um beschlussrelevante Informationen ergänzend maßnahmenscharf erläutert wird.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung, haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und orientiert sich an den Anmeldungen und Priorisierungen der Bedarfsträger.

 

Die pauschale Zuweisung für Investitionen an die Bezirke beträgt seit dem Jahr 2011 unverändert jeweils 75 Mio. € p.a., so auch für die Jahre 2023 bis 2027. Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

      zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnendenzahlen,

      zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und

      zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Die seit geraumer Zeit zu beobachtende Entwicklung von massiven Kostensteigerungen im Rahmen der Ausführung von geplanten Baumaßnahmen (Marktpreise, Bauzeitverlängerungen und Lieferschwierigkeiten) stellt die Bezirke vor enorme Herausforderungen. Solange die pauschale Zuweisung für Investitionen diese Entwicklung nicht nachvollzieht, folgt hieraus eine Reduzierung der umsetzbaren Maßnahmen. Das betrifft insbesondere die bezirklichen Grün- und Tiefbaumaßnahmen sowie investive Baumaßnahmen im Bereich der Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielplätze und schulischen Außenanlagen. Eine Erhöhung der Zuweisung für pauschale Investitionen ist dringend geboten.

Für den Bezirk Neukölln hat sich die pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2021 bis 2025 von 6.311 T€ um 24 T€ auf 6.335 T€ erhöht. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen für im kommenden Haushalt veranschlagte Baumaßnahmen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung und/oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 20121 bis 2025 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens. Für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden Überschreitungen der Pauschalen Zuweisung über die Basiskorrektur ausgeglichen, wenn der Ausschöpfungsgrad der pauschalen Investitionszuweisung 100% beträgt. Vor dem Hintergrund der angespannten Marktlage kann nicht sichergestellt werden, dass die Mindestverwendungsquote in der Haushaltswirtschaft erreicht werden wird, weshalb die vorstehende Regelung keine Anwendung findet.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen können bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung nicht investiv sondern für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen des Hochbaus, Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2024 bis 2027 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Die Anmeldungen für Maßnahmen der pauschalen Zuweisung übersteigen für die Jahre außerhalb des Kernzeitraumes des Investitionsprogrammes (ab 2028) den bis zum Jahr 2027 geltenden Zuweisungsrahmen. Diese Differenz zeigt den höheren Bedarf im Vergleich zu den zugewiesenen Mittel an.

Zudem ist im Ergebnis der zunehmenden Planungstiefe eine Maßnahme nicht mehr aus der gezielten sondern nun aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen zu finanzieren:

3703-71407 08K08, 1. Gemeinschaftsschule Neukölln (Campus Rütli): Sanierung (2. BA).

Das betrifft Maßnahmen, deren geschätzte Gesamtbaukosten vor Veranschlagung im Haushaltsplan 5,5 Mio. € nicht übersteigen.

Diese Systematik ist jedoch in beide Richtungen anzuwenden, weshalb drei Maßnahmen aus vorgenannten Gründen nicht mehr aus der pauschalen sondern aus der gezielten Zuweisung für Investitionen zu finanzieren sind. Bei den drei umgegliederten Maßnahmen handelt es sich um:

3800-72502 Umbau der Karl-Marx-Straße von Weichselstraße bis Hermannplatz

4011-70101 Abriss und Neubau Gartenhaus Wutzkyallee

4011-70102 Neubau der Jugend- und Freizeiteinrichtung Manege

 

Alle Maßnahmen der gezielten Zuweisung sind mittels Dringlichkeitsliste der zuständigen Senatsfachverwaltung zu melden. Die von den Bezirken angemeldeten Maßnahmen werden dann von dieser in eine überbezirkliche Dringlichkeitsliste für die Investitionsplanung des Landes eingeordnet.

Die gezielt zugewiesenen Jahresraten für die Ersatzbauten der Clay-Schule und des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums resultieren aus dem Revisionsergebnis der SenFin. Die mit dem Investitionsprogramm 2023-2027 angemeldeten Raten spiegeln den erwarteten Mittelbedarf auf der Basis aktualisierter Planungsunterlagen, Bauzeitabläufe und Fertigstellungsprognosen wider. Als neue Maßnahme aus der gezielten Zuweisung wird mit einem ersten geplanten Ansatz ab 2024 die Sanierung der Schillingschule aufgenommen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen ein angepasstes Investitionsprogramm vorzugeben, um bei der Veranschlagung von Baumaßnahmen eine insgesamt überhöhte Veranschlagung zu vermeiden. Die Ratenfestsetzung erfolge nach Erfahrungswerten, ohne den angedachten Baufortschritt grundsätzlich in Frage zu stellen. Die bedarfsgerechte Ausfinanzierung von Baumaßnahmen werde sichergestellt.[1]

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die von den Organisationseinheiten vorgesehenen Anmeldungen wird erst nach Kenntnis der Globalsummenzuweisung mit der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2024/2025 endgültig entschieden. Beschaffungen für die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz in dem Einzelplan 25 zu planen und zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

 

Berlin - Neukölln, den 17. Januar 2023

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 

Herr BV Dr. Hoffmann begründet als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Tanana, Frau BV Klein, Herr BV Oegel, Herr BV Dehne

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der CDU(14), der SPD(13), der Grünen(8) und der AfD(3) bei Enthaltung der LINKEN(7) beschlossen.


[1] Vgl. AR 24/25 vom 22.12.22, S. 51

Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 5  
Verschiedenes      
Ö 6  
Nächste Sitzung am 19. April 2023      
               
 
 

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