Bezirksamtsbeschluss 34/22

Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an den Bezirksamtsbeschlüsse Nr. 236/17 vom 17.01.2017, Nr. 265/18 vom 12.02.2019 und Nr. 194/21 vom 24.08.2021, die Geltungsbereichsabgrenzungen der Bebauungspläne mit den Bezeichnungen XIV-269-1ba und XIV-269-1bb für Teilflächen des St. Jacobi-Kirchhofs II anzupassen.
Die Titel der Bebauungspläne lauten wie folgt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIV-269-1ba umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 99-102 / Oderstraße 5 (Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II) im Bezirk Neukölln.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIV-269-1ba umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 99-102 / Oderstraße 5 (Friedhof St. Jacobi-Kirchhof II) im Bezirk Neukölln.
Die Planunterlage für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne XIV-269-1ba und XIV-269-1bb bilden die Planausschnitte im Maßstab 1 : 5.000 vom 08.02.2022.