Bezirksamtsbeschluss 27/22

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 31. Öffentlichen Sitzung der XX. Wahlperiode am 18.03.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die Fachdienststellen Wohnen (Wohnungsnotlage) des Bezirksamtes und des Jobcenters unter einem Dach zu vereinen.

Noch im Februar 2020 fand eine gemeinsame Begehung des damaligen Sozialstadtrates mit dem damaligen Geschäftsführer des Jobcenters in der Donaustraße 89 statt. Dabei wurde die zumindest zeitweilige Anwesenheit des Mietschulden-Teams des Jobcenters besprochen, da für eine weitergehende Rückübertragung zunächst die Ergebnisse der UAG Rückübertragung abzuwarten waren. Aufgrund der unmittelbar im Anschluss einsetzenden Erschwernisse der SARS-CoV-2 Pandemie, wurde der Beschluss der BVV sodann zunächst nicht weiterverfolgt.

Die UAG Rückübertragung hat unter aktiver Mitwirkung des Bezirks Neukölln im Juli 2021 ein Muster-Verfahren zur Rückübertragung vorgelegt, das im September 2021 mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg abgestimmt wurde.

Auf meinen Vorschlag hin hat die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Neukölln am 25. Februar 2022 die Aufgabenübertragung der Entscheidung zur Übernahme von Mietrückständen nach § 22 Abs. 8 SGB II und die Übertragung der dafür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse auf den kommunalen Träger – hier das Bezirksamt Neukölln von Berlin – beschlossen.

Das Bezirksamt Neukölln übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übertragung alle notwendigen Aufgaben, die für eine vollständige, abschließende Entscheidung notwendig werden. Es erhält insbesondere die Befugnis, alle erforderlichen Informationen einzuholen und den Sachverhalt zu ermitteln.

Die Bescheiderteilung, alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zahlungen und Forderungen und die Widerspruchsbearbeitung für Mietschulden, verbleibt im Jobcenter.

Mit der Aufgabenübertragung ist keine Übertragung von Personalmitteln verbunden. Mit der Aufgabenübertragung entstehende Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) werden in eigener Zuständigkeit erbracht.

Die Trägerversammlung hat die Geschäftsführung beauftragt, die hierfür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bezirksamt Neukölln abzuschließen. Die Übertragung beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung und endet mit deren Ablauf.

Nachdem eine Zusammenführung beider Organisationsbereiche, aufgrund der nicht ausreichenden Raumkapazitäten im Bezirksamt Neukölln, nicht gelingen konnte und die Übertragung von Personalkapazitäten von Seiten der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich ausgeschlossen wurde, kann mit diesem Beschluss der Trägerversammlung jedenfalls der im Antrag an die BVV genannten Begründung entsprochen werden.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.