Bezirksamtsbeschluss 17/22

Das Bezirksamt wägt die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab und beschließt gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 8-73a vom 01.11.2021 für das Grundstück Harzer Straße 39 im Bezirk Neukölln.
Gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB ist der Bebauungsplan 8-73a der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen anzuzeigen.
Die Vorlage des Entwurfs an die Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung erfolgt, wenn die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt oder die Frist von zwei Monaten nach Ein-gang der Anzeige verstrichen ist.