Bezirksamtsbeschluss 05/22

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 11. Sitzung der XIX. Wahlperiode am 26.09.2012 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das JobCenter Neukölln verstärkt bei drohender Wohnungsnot umfassend berät. Insbesondere sollte an befähigte soziale Träger und Beratungsstellen vermittelt werden, um eine Obdachlosigkeit zu verhindern.

Seit dem 1. Januar 2011 wird die bezirkliche Schuldner- und Insolvenzberatung im Auftrag des Bezirksamtes Neukölln durch die Arbeiterwohlfahrt Berlin, Kreisverband Südost e.V. erbracht. Das finanzierte Beratungsvolumen ist seitdem kontinuierlich gestiegen. Während 2012 noch 595.000 Euro im Jahr für das Angebot eingesetzt worden sind, wurden im Jahr 2021 bereits 998.350 Euro per Zuwendung an den beauftragten Träger ausgereicht. Dabei wurde die insgesamt zur Verfügung stehende Summe nicht vollständig abgerufen. Der Beratungsbedarf wird von der AWO weiterhin als hoch eingeschätzt, wobei auch Mietschulden bzw. sogenannten Primär-schulden wie Energie- und Nebenkosten oft Thema sind.

Die derzeit 13 beratenden Personen waren vor den pandemiebedingten Einschränkungen an vier Tagen der Woche auch im Jobcenter vor Ort sowie jeden Dienstag von 15:00 bis 18:00 Uhr im Jugendberatungshaus. Von Seiten der AWO kann dieses Angebot jederzeit wiederaufgenommen werden, derzeit ist es jedoch nicht sinnvoll, da weiterhin kaum Bürgerinnen und Bürger das Dienstgebäude des Jobcenters aufsuchen. Die AWO bietet zudem anlassbezogen Informationsveranstaltungen an Schulen und anderen Einrichtungen an.

Die Zusammenarbeit, Vernetzung und Überleitung von Bürgerinnen und Bürgern, die von Schulden bedroht oder betroffen sind, wird von Seiten der AWO durchgehend als sehr gut beschrieben. Insbesondere die Präsenz im Dienstgebäude des Jobcenters Neukölln hat sich als gewinnbringend erwiesen, hinzu kommen Informations- und Vernetzungstermine für die Beschäftigten des Jobcenters Neukölln.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.