Bezirksamtsbeschluss 91/21

a. Das Bezirksamt beschließt, für die Bahnanlagen der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn zwischen Groß-Ziethener Chaussee und Waßmannsdorfer Chaussee (Grundstücke der Gemarkung Rudow, Grundbuchblätter 10349, 236) und Rhodeländerweg 1 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 8-102 aufzustellen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO, von Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und „Private Dauerkleingärten“ sowie von Straßenverkehrsflächen.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-102 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 03.07.2020.
b. Der Bebauungsplan 8-102 bedarf der Beschlussfassung durch die Bezirksver-ordnetenversammlung.
c. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungs-amt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.