Beschluss 14/21 N

a) Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an den Bezirksamtsbeschluss vom 10.02.2015, den Planinhalt des Bebauungsplanes XIV-274aa-1 zu ändern.
Für das Grundstück der Gemarkung Rudow, Flur 438, Flurstück 281 mit der Lagebezeichnung Waßmannsdorfer Chaussee 189 ist nunmehr die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ vorgese-hen.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-274aa-1 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 22.01.2015.
b) Der Bebauungsplan XIV-274aa-1 bedarf des Beschlusses durch die Bezirks-verordnetenversammlung.
c) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungs-amt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.