Bezirksamtsbeschluss 45/21 N

1. Das Bezirksamt stimmt auf der Grundlage der geprüften und genehmigten Planungsunterlage vom 29.10.2021, dem dazugehörigen Prüfvermerk vom 27.10.2021 sowie der IT-Planungsunterlage vom 26.10.2021

a) der Erhöhung der Gesamtkosten für die Maßnahme 3306-81230 – FM-Software:
von 500.000 €
um 474.000 €
auf bis zu 974.000 €,

b) der Änderung der Ansätze für das Jahr 2022 von 300.000 € um -255.000 € auf 45.000 €, für das Jahr 2023 von 200.000 € um +255.000 € auf 455.000 € und für das Jahr 2024 von 0 € um +474.000 € auf
474.000 €,

c) der Teilung der Gesamtmaßnahme in zwei eigenständige Module und

d) der damit verbundenen Ausfinanzierung der Folgekosten mit zusätzlichen Kosten im Jahr 2023 in Höhe von 71.000 € und ab dem Jahr 2024 in Höhe von bis zu 112.000 €.

zu.

2. Vor Inangriffnahme der Maßnahme ist durch die SE FM zu prüfen, ob die Beschaffung der Software Phase 1 auch dann wirtschaftlich ist, wenn finanzielle Mittel für Phase 2 im Jahr 2024 nicht zur Verfügung stehen. Ist eine Wirtschaftlichkeit der Phase 1 danach nicht gegeben, ist die Maßnahme nicht zu beginnen. In diesem Fall sind bis Ende Juli 2022 geeignete organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um die Dokumentation und den Wissenstransfer des Monopolwissens sowie die vollständige Nutzung der Funktionsumfänge der weiteren verfügbaren Softwarelösungen sicherzustellen. Dem Bezirksamt ist hierüber nach der Sommerpause 2022 zu berichten.

3. Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend der SE FM unter Beteiligung der SE Fin.