Bezirksamtsbeschluss 46/21 N

a) Das Bezirksamt beschließt, dass die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung – reines Arbeitsgebiet – aus dem Baunutzungsplan im Bereich zwischen S-Bahntrasse, Grenzallee, A100 / A113 und Karl-Marx-Straße sowie auf der Fläche nordöstlich zwischen Britzer Verbindungskanal und Neuköllner Schifffahrtskanal funktionslos geworden ist. Die Festsetzung ist somit außer Kraft getreten.
In künftigen Verwaltungsverfahren ist dieses entsprechend zu berücksichtigen.
Die Planunterlage für den Bereich der Funktionslosigkeit bildet der Planausschnitt im M 1:10.000 vom 29.10.2021
Das Bezirksamt beschließt, die aus der Anlage ersichtliche Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
b) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.