Bezirksamtsbeschluss 24/21 N

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Schulen während der schrittweisen Öffnung als eigenverantwortliche Schulen, individuelle pädagogische Entscheidungen im Rahmen ihres Schulkonzeptes unter Einhaltung des Musterhygieneplanes für die Berliner Schulen, treffen können.

Die Corona-Pandemie stellte und stellt für die Neuköllner Schulen eine große Herausforderung dar. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen einem wirksamen Gesundheitsschutz der Schüler*innen und des Lehrpersonals und einer Begrenzung der Auswirkungen der Pandemie auf die Lernfortschritte der Schüler*innen. Nach der anfänglichen Schließung der Schulen wurde dieser Weg richtigerweise zugunsten einer möglichst langen Offenhaltung der Schulen geändert. Damit wurde auch der Überlegung Rechnung getragen, dass Schulen soziale Orte sind und eine Offenhaltung dazu beiträgt, Schuldistanz entgegenzuwirken, indem der Kontakt zwischen Lehrkräften und Schüler*innen aufrechterhalten wird. Das Bezirksamt hat sich gegenüber der Senatsverwaltung wiederholt für die Offenhaltung der Schulen eingesetzt, etwa im Rahmen von Bezirksstadträtesit-zungen.

Um eine Öffnung der Schulen mit einem wirksamen Gesundheitsschutz zu verbinden, war es not-wendig, einen Rahmen zu schaffen, um für alle Beteiligten – Schüler*innen, Eltern, Lehrpersonal – Klarheit und Verlässlichkeit zu schaffen. Dies geschah etwa mit dem Musterhygieneplan oder der dem Corona-Stufenplan. Auch die im April 2021 eingeführte Testpflicht oder die zu Beginn des Schuljahres 2021/22 eigeführte Maskenpflicht – die Anfang Oktober für die Klassenstufen 1 bis 6 aufgehoben wurden – ergänzen diesen Rahmen. Auch der Schulbeirat Corona Neukölln hat diesen Rahmen mehrfach begrüßt.

Innerhalb dieses notwendigen Rahmens war und ist es den Schulen als eigenverantwortliche Institutionen selbstverständlich möglich, individuelle pädagogische Entscheidungen im Rahmen ihres Schulkonzeptes zu treffen.

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.