Bezirksamtsbeschluss 16/21 N

a) Das Bezirksamt beschließt, im Anschluss der Beschlüsse vom 02.03.1964 (vorlage Nr. 15/64), vom 26.08.1968 (Vorlage Nr. 123/68, 01.04.1972 (Vorlage Nr. 8/72) und 27.09.2005 (Vorlage Nr. 188/05), das Ver-fahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIV-112b für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 335, 353/365, Kirschnerweg 2, 4-42, Wermuthweg 1-28, 30, 32-34, 36/38 und Kölner Damm 40/62, 72/74 und 86/92 und Teilab-schnitte der Johannisthaler Chaussee, des Wermuthweges, des Kirschnerwe-ges, des Kölner Damms und des Wildmeisterdamms sowie Teilflächen entlang des Grünzuges der U-Bahnlinie U7 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt einzustellen.
Die Planunterlage bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 03.09.2021
b) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungs-amt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.