Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)

FEIN-Logo mit Schriftzug "Wirunterstützen Ihr Vorhaben im Kiez

Mit dem Programm „Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften“ (FEIN) werden ehrenamtliche Vorhaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeinwohlorientierten Initiativen und Vereinen durch die Übernahme von Sachmittelkosten unterstützt. Das Programm richtet sich dabei an Angebote, die außerhalb von Quartiersmanagementgebieten stattfinden.

Durch die FEIN-Mittel können Sie bis zu 3.500 € erhalten, um mit einem ehrenamtlichen Vorhaben die öffentliche Infrastruktur zu verbessern. Mit öffentlicher Infrastruktur sind dabei nicht nur Gebäude und Grünanlagen gemeint, sondern auch Vorhaben, die dem Zusammenhalt im Kiez dienen. Dadurch können mit dem FEIN-Programm sowohl Sachmittel für das Streichen von Klassenräumen in der Schule, als auch Standverleihgebühren für ein gemeinsames Nachbarschaftsfest auf einem öffentlichen Platz übernommen werden.

Von der Idee zur Antragstellung:

Lassen Sie sich im Neuköllner EngagementZentrum, der bezirklichen Freiwilligenagentur, zu Ihrer Idee beraten und füllen Sie gemeinsam mit den Berater*innen den FEIN-Antrag (inkl. Kostenaufstellung) aus. Es liegen zudem zwei Anlagen bei, welche Ihnen zur weiteren Information dienen und den Antrag vervollständigen.

Selbstverständlich können Sie auch ohne eine Beratung Ihren Antrag stellen. Dafür finden Sie am Ende dieser Seite alle nötigen Unterlagen zum Download.

Diese zwingenden Voraussetzungen müssen durch Ihren Antrag erfüllt sein:

  • vollständig ausgefüllter und fristgerecht eingegangener Antrag
  • Förderung der öffentlichen oder halb-öffentlichen Infrastruktur
  • Vorhaben findet außerhalb eines QM-Gebietes statt
  • beantragte Mittel von maximal 3.500 €
  • Förderung von ausschließlich ehrenamtlichem Engagement
  • Zustimmung der Einrichtung, in der das Vorhaben stattfindet
  • kein Vorhaben, das auf der No-Go-Liste
  • Zustimmung der zuständigen Fachabteilung (interner Vorgang).

Bei Vorhaben mit teilnehmenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist dem Antrag zudem ein Erweitertes Führungszeugnis beizulegen. Übermitteln Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen bis zur jeweiligen Antragsfrist postalisch oder per E-Mail an Herrn Rhein, den zuständigen Mitarbeiter im Bezirksamt Neukölln.

Für 2023 sind folgende Antragsfristen geplant: 15.03.23 und 31.05.23.

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

No-Go-Vorhaben:

Nicht alle Ideen sind umsetzbar und förderfähig. Dies kann sowohl an gesetzlichen Auflagen, als auch an inhaltlichen Einwänden liegen. Aus diesem Grund möchten wir Sie hier über einige Ideen informieren, die auf keinen Fall förderfähig sind (No-Go-Vorhaben):
  • Personal- oder Honorarmittel
  • Reparatur oder Bau von Spielgeräten
  • Reine Beschaffungsmaßnahmen
  • Anlegen von Teichen
  • Bauliche Ausführungen im und am Gebäude, wie z.B. Wanddurchbrüche.

Die komplette Auflistung über alle nicht förderfähigen Sachmittel und Vorhaben finden Sie hier.

Abrechnung:

Vier Wochen nach Ihrem Projekt müssen Sie das Vorhaben beim Bezirksamt abrechnen. Hierfür tragen Sie für alle Sachmittel aus der Kostenaufstellung die jeweils dazugehörigen Rechnungen mit den tatsächlichen Kosten ein. Die Rechnungen und Zahlungsbelege müssen zusätzlich auch im Original mit eingereicht werden. Für Sachmittel mit einem Einzelwert von 60,00 €/ netto muss ein Preisvergleich mit mind. zwei Vergleichsangeboten durchgeführt werden.

Der Abrechnung muss auch ein Sachbericht mit mind. drei Fotos zur Dokumentation beigelegt werden. Hierfür stellt Ihnen das Bezirksamt eine Vorlage zur Verfügung.

Bei offenen Fragen zur Abrechnung werden Sie von den Berater*innen im Neuköllner EngagementZentrum unterstützt.

Ihre Antragsunterlagen zum Selbstausfüllen:

Im Rahmen der Antragstellung ist nur der komplett ausgefüllte und unterschriebene Hauptantrag einzureichen.

Vorlagen für die Abrechnung des Vorhabens:

Die Abrechnungstabelle und der Sachbericht sind erst nach der Durchführung des Vorhabens im Rahmen der Abrechnung beim Bezirksamt einzureichen.