No-Go-Vorhaben:
Nicht alle Ideen sind umsetzbar und förderfähig. Dies kann sowohl an gesetzlichen Auflagen, als auch an inhaltlichen Einwänden liegen. Aus diesem Grund möchten wir Sie hier über einige Ideen informieren, die auf keinen Fall förderfähig sind (No-Go-Vorhaben):- Personal- oder Honorarmittel
- Reparatur oder Bau von Spielgeräten
- Reine Beschaffungsmaßnahmen
- Anlegen von Teichen
- Bauliche Ausführungen im und am Gebäude, wie z.B. Wanddurchbrüche.
Die komplette Auflistung über alle nicht förderfähigen Sachmittel und Vorhaben finden Sie hier.
Abrechnung:
Vier Wochen nach Ihrem Projekt müssen Sie das Vorhaben beim Bezirksamt abrechnen. Hierfür tragen Sie für alle Sachmittel aus der Kostenaufstellung die jeweils dazugehörigen Rechnungen mit den tatsächlichen Kosten ein. Die Rechnungen und Zahlungsbelege müssen zusätzlich auch im Original mit eingereicht werden. Für Sachmittel mit einem Einzelwert von 60,00 €/ netto muss ein Preisvergleich mit mind. zwei Vergleichsangeboten durchgeführt werden.
Der Abrechnung muss auch ein Sachbericht mit mind. drei Fotos zur Dokumentation beigelegt werden. Hierfür stellt Ihnen das Bezirksamt eine Vorlage zur Verfügung.
Bei offenen Fragen zur Abrechnung werden Sie von den Berater*innen im Neuköllner EngagementZentrum unterstützt.
Ihre Antragsunterlagen zum Selbstausfüllen:
Im Rahmen der Antragstellung ist nur der komplett ausgefüllte und unterschriebene Hauptantrag einzureichen.- Hauptantrag
- Begleittext zum Hauptantrag (Anlage 1)
- Erklärung zum Datenschutz (Anlage 2)
- ggf. zu beantragen: Erweitertes Führungszeugnis und Kostenbefreiung für Vereine (Antrag Führungszeugnis, Kostenbefreiung)