Öffnung der Sporthallen für Vereine und Schulen ab frühestens 8. Juni 2020
Pressemitteilung vom 03.06.2020
Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom Donnerstag, 28. Mai 2020 hat der Senat von Berlin unter anderem beschlossen, die Sporthallen für den Schul- und Vereinssport ab Dienstag, 2. Juni wieder freizugeben.
Die für den Sport verantwortlichen Bezirksstadträt/innen haben sich in einer gemeinsamen Abstimmung darauf geeinigt, dass die Sporthallen frühestens ab Montag, 8. Juni 2020 wieder geöffnet werden können. Aufgrund des notwendigen Vorlaufs für die Anpassung, Finanzierung und Erweiterung von Reinigungsleistungen, das Aufstellen von Hygieneplänen durch die Sportvereine sowie die Erarbeitung eines Konzepts für den Sportunterricht durch die Schulen, ist eine frühere Öffnung ausgeschlossen. Der 8. Juni 2020 bildet den frühestmöglichen Termin für eine Nutzungsfreigabe. Ausschlaggebend ist die Klärung der oben genannten Fragen zu Reinigung, Hygienekonzepten, Lüftung, etc.
Entsprechend der Eindämmungsverordnung wird es keine generelle Öffnung der Sporthallen geben, sondern lediglich unter Maßgabe der hier getroffenen Einschränkungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Begrenzung der Maximalzahl von Nutzenden auf 12 Personen sowie ein Verbot des Trainings von Spielsituationen, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Über die Nutzungsfreigaben entscheiden und informieren die zuständigen Schul- und Sportämter.
Bezirksstadträtin Karin Korte begrüßt die gemeinsame Abstimmung aller Sportstadträt*innen: „Diese Entscheidung setzt voraus, dass alle Nutzer die wichtigen Hygienekonzepte auch einhalten, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei. Jede Schulsporthalle wird vor Ihrer Nutzung einer Einzelfallprüfung unterzogen.“
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