Verbot von Kinderehen - Fachtag in Neukölln klärt über neue Gesetzeslage auf

Pressemitteilung vom 23.02.2018

Seit dem 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. In Deutschland dürfen Ehen seitdem erst ab 18 Jahren geschlossen werden. Darüber klärt ein Fachtag des Bezirksamtes Neukölln auf am:

  • 7. März 2018
  • 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • JKW Grenzallee
  • Grenzallee 5, 12057 Berlin

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Pressevertreterinnen und Pressevertreter sind herzlich willkommen.

Ausnahmen vom Verbot der Kinderehe gibt es nicht mehr. Auch religiöse oder traditionelle Handlung oder Verträge mit Minderjährigen zur Verlobung oder Eheschließung sind verboten. Wer entgegen diesem Verbot an einer religiösen Trauung teilnimmt, kann mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro belegt werden. Das betrifft Geistliche, Sorgeberechtigte sowie sonstige als Zeugen anwesende Personen.

Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Jugendamt Neukölln und der bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten Sylvia Edler organisiert. Expertinnen von Papatya und TERRE DES FEMMES geben einen Einblick in Theorie und Praxis der Hilfe für betroffene Mädchen und junge Frauen.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen finden Sie hier:
https://www.jurion.de/gesetze/kindehebg/

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsprozess sowie Stellungnahmen zum Gesetzentwurf finden Sie hier:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_Kinderehe.html