Drucksache - 0887/XIX  

 
 
Betreff: Öffentlich nutzbare WC´s im Einzelhandel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
   Beteiligt:SPD/LINKE
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.03.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
08.04.2014 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für eine Änderung der Bauordnung insoweit einzusetzen, dass die Installation von Toilettenanlagen und Sitzgelegenheiten für Senioren bei dem Bau von Einzelhandelsbetrieben ab 800 m² Verkaufsfläche zwingend vorgeschrieben ist.

 

Da die Intention seitens mehrerer Bezirke an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt herangetragen wurde, hat man dies als Besprechungs-punkt auf der Tagesordnung der Amts- und Fachbereichsleiter der Bauaufsichts-behörden manifestiert und in der 79. Sitzung diskutiert. Im Ergebnis wird es keine Änderung der Bauordnung geben. Gleichwohl ist eine Novellierung der Bauordnung Berlin vorgesehen, ein Entwurf wird derzeit diskutiert.

 

Gem. § 52 Bauordnung Berlin (BauO Bln.) können an Sonderbauten im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere Anforderungen gestellt werden. Dazu zählen Verpflichtungen wie Erleichterungen. Die Anforderungen können sich gem. § 52 Nr. 17 BauO Bln. auch auf Toilettenanlagen beziehen. Insofern wurde in der Sitzung vereinbart, dass die Forderung der Schaffung von Toilettenanlagen nunmehr bei der Entwicklung von Einzelhandelsgewerbe ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m², welche neu errichtet werden, berlineinheitlich Bestandteil bei der Erteilung von Baugenehmigungen sein wird. Die entsprechenden Entscheidungshilfen werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitet. Jedoch erscheint die Forderung der kostenlosen Nutzung der Toilettenanlagen bauordnungsrechtlich schwierig.

Die bauaufsichtliche Forderung von Sitzgelegenheiten wurde in der Amtsleitersitzung ebenfalls diskutiert, aber ausgenommen. 

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

 
 

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