Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0567/XIX
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 29. Januar 2014 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen, die Einrichtung und dauerhafte Finanzierung eines Registers durch die Senatsverwaltung für Arbeit und Integration zur Dokumentation von Angriffen und Vorfällen, die einen rassistischen, homophoben oder gruppenbezogen diskriminierenden Hintergrund haben, inhaltlich zu unterstützen.
Das Bezirksamt möchte sich zudem dafür einsetzen, dass in der Planung des nächsten Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ab 2016 die finanzielle Ausstattung der Register in den Bezirken gesichert wird. Hier soll auch eingeplant werden, dass diese sich berlinweit vernetzen und auf Basis von einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten.
Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gewandt und um Informationen in der Sache gebeten.
Im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird seit dem 01.01.2014 das Projekt „Registerstelle Neukölln“ des Trägers „Amaro Foro - transkulturelle Jugendselbstorganisation von Roma und Nicht-Roma e. V.“ finanziell unterstützt.
Im Haushaltsplan des Landes Berlin wurden für die Förderung von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in 2014 und 2015 jeweils 2,5 Mio. € für die Vergabe von Zuwendungen (Projektförderungen) zur Verfügung gestellt. Für die Förderung von Registerstellen als geeignetes „Frühwarnsystem“ sind berlinweit davon jeweils 90.000 € pro Jahr vorgesehen. Pro bezirklichen Träger und Jahr stehen somit bis zu 7.500 € bereit.
Insofern ist auch in 2015 – vorbehaltlich der Antragsprüfung – eine Zuwendungsvergabe an den o. g. Träger möglich. Für die Förderung der Registerstellen (und aller Projekte des o. g. Landesprogramms) stehen ausschließlich Zuwendungsmittel (§§ 23 und 44 LHO) zur Verfügung. Der Wunsch der BVV Neukölln im Hinblick auf „dauerhafte Finanzierung eines Registers“ ist nachvollziehbar, kann aber nur unter Berücksichtigung der zeitlichen Bindung der Haushaltsmittel für ein Jahr, das sogenannte „Jährlichkeitsprinzip“ (§ 11 LHO) verfolgt werden.
Für die Beratungen des Haushaltsplans 2016/17 werden von der Senatsverwaltung wiederum Mittel bei der entsprechenden Haushaltsstelle („Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“) eingestellt. Das Ergebnis der Haushaltsberatungen bleibt abzuwarten.
Sollten nach Abschluss der Haushaltsberatungen im Haushaltsplan 2016/17 ausreichende Mittel für das o. g. Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zur Verfügung stehen, ist auch in den Jahren 2016/17 eine finanzielle Förderung der Registerstellen und auch der „Registerstelle Neukölln“ – jeweils vorbehaltlich der Antragsprüfung - möglich.
Die fachliche Koordinierung einer berlinweiten Vernetzung und einer Arbeit auf Basis von einheitlichen Qualitätsstandards der Registerstellen ist seit der berlinweiten Umsetzung der Registerstellen dem Projekt „ReachOut - Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ des Trägers ariba e. V. übertragen worden. Für den Austausch untereinander erfolgen monatlich stattfindende Vernetzungstreffen aller Berliner Register. Im Januar 2015 ist die Registerstelle Neukölln als Gastgeber des Vernetzungstreffens vorgesehen.
Insgesamt muss jedoch berücksichtigt werden, dass viele Registerstellen mit einem vergleichsweise geringen Personalvolumen und großem ehrenamtlichem Engagement tätig sind, so dass allein wegen der begrenzten zeitlichen und personellen Kapazitäten die abschließende Entwicklung von Qualitätsstandards sicher noch Zeit benötigen wird. Nach Aussage der Registerstelle Neukölln können die arbeitsbezogenen Qualitätsstandards je nach Bezirkssituation und Finanzierungsmöglichkeit durchaus voneinander abweichen. Dies betrifft jedoch nicht die Aufnahme von Vorfällen, hierzu haben alle Registerstellen einheitliche Standards.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 13.01.2015Bezirksamt Neukölln von Berlin
BuschkowskySzczepanski BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Änderungsantrag aus dem Hauptausschuss vom 06.01.2014:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Hauptausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
„Das Bezirksamt wird gebeten, die Einrichtung und dauerhafte Finanzierung eines Registers durch die Senatsverwaltung für Arbeit und Integration zur Dokumentation von Angriffen und Vorfällen, die einen rassistischen, homophoben oder gruppenbezogen diskriminierenden Hintergrund haben, inhaltlich zu unterstützen.
Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass in der Planung des nächsten Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ab 2016 die finanzielle Absicherung der Register in den Bezirken gesichert wird. Hier soll auch eingeplant werden, dass diese sich berlinweit vernetzen und auf Basis von einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich für die Einrichtung und dauerhafte Finanzierung eines Registers zur Dokumentation von Angriffen und Vorfällen, die einen rassistischen, antisemitischen, homophoben oder diskriminierenden Hintergrund haben, einzusetzen.
Begründung: Neukölln nimmt in der von der Opferberatungsstelle ReachOut ermittelten Angriffszahlen 2012 den unrühmlichen Spitzenplatz ein. Seit Jahren sind verstärkte rechtsextreme Vorfälle in Neukölln zu beobachten, die sich durch Kundgebungen, Propagandadelikte, Sachbeschädigungen, Übergriffe und Brandstiftungen zeigen. Dagegen haben sich vielerorts couragierte Bürger*innenbündnisse gegründet, die gegen Rechtsextremismus Gesicht zeigen. Die Einrichtung eines Registers, wie es schon in sechs Bezirken existiert, ist eine gute Möglichkeit, diese Aktivitäten zu unterstützen.
Änderungsantrag aus dem Sozialausschuss vom 15.05.2013:
„Das Bezirksamt wird gebeten, sich für die Einrichtung und dauerhafte Finanzierung eines Registers zur Dokumentation von Angriffen und Vorfällen, die einen rassistischen, homophoben oder gruppenbezogen diskriminierenden Hintergrund haben, einzusetzen.
Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass in der Planung des nächsten Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die finanzielle Absicherung der Register in den Bezirken gesichert wird. Hier soll auch eingeplant werden, dass diese sich berlinweit vernetzen und auf Basis von einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten.
Bis dahin wird das Bezirksamt aufgefordert eine Übergangsfinanzierung durch Förderprogramme, Initiativen oder Stiftungen sicherzustellen. Eventuelle Finanzlücken sollen aus bezirklichen Mitteln gedeckt werden.“
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