Einstieg im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst

Pädagogin in einer Beratung

Im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) des Jugendamtes beraten und unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Familien mit Fachwissen, Empathie und Engagement. Wenn Sie uns bei dieser sinnvollen Tätigkeit unterstützen wollen, finden Sie hier alle notwendigen Informationen.

Als Fachbereich des jeweiligen Jugendamtes bieten wir Familien, Kindern und Jugendlichen Beratung und Unterstützung an. Bei sozialen und erzieherischen Herausforderungen suchen wir gemeinsam mit den Familien geeignete Lösungen. Das ist eine wertvolle Aufgabe mit echtem Nutzen für die Gesellschaft.

Warum Sie bei uns im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst arbeiten sollten?

  • 1 Sinnvolle Arbeit

    Gestalten Sie gemeinsam mit den jungen Menschen und Familien deren Zukunft.

  • 2 Vielfältige Aufgaben

    Kein Tag ist wie der andere, wir helfen mit Beratung, aber auch mit Schutzmaßnahmen.

  • 3 Sicherer Arbeitsplatz

    Bei uns erwartet Sie eine krisensichere Anstellung im öffentlichen Dienst.

  • 4 Entwicklung im Team

    Wir stehen füreinander ein und investieren in Ihre Zukunft.

Was ist der Regionale Sozialpädagogische Dienst?

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) ist ein Fachbereich jedes bezirklichen Jugendamtes. Im RSD arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte im Team und

  • hören Familien zu und erarbeiten gemeinsam mit ihnen Strategien zur Bewältigung schwieriger Lebenssituationen,
  • beraten zu wohnortnahen sozialräumlichen und inklusiven Angeboten,
  • veranlassen und steuern Hilfen zur Erziehung für Familien – ambulant, teilstationär oder stationär,
  • nehmen alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Wächteramtes im Kinderschutz wahr,
  • kooperieren in unterschiedlichen Netzwerken mit freien Jugendhilfeträgern, Schulen u.v.a. Institutionen und
  • wirken in familiengerichtlichen Verfahren mit.

Insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bildet neben anderen Gesetzen die rechtliche Grundlage unseres Handelns.

Praktische Hinweise zur Arbeit im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst

Wie wird man eine gute Hilfeplaner/-in? Karrieretipps / Lernpaten mit Frau Baldauf und Herr Merten vom Jugendamt Lichtenberg

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Formate: video/youtube

In dieser Videoplaylist werden Beispiele für die Tätigkeitsbereiche im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst vorgestellt: Informationen zum Berufseinstieg, zur Hilfeplanung, zu den rechtlichen rechtliche Grundlagen für das Familiengericht und zum Kinderschutz.

Wie ist die Arbeit im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst organisiert?

Im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst arbeiten wir wohnortnah im Bezirk der Familien. So können wir schnell unterstützen und das Lebensumfeld der Menschen sinnvoll in unsere Arbeit mit einbeziehen.

Im RSD werden Arbeitsformen wie Präsenzarbeit und Arbeit im Außendienst miteinander kombiniert:
  • Präsenzarbeit findet hauptsächlich in den Büros der jeweiligen Bezirksämter statt.
  • Mobile Arbeit ermöglicht den Mitarbeitenden, ihren Aufgaben flexibel nachzugehen.
  • Außendienst ist ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit im RSD.

Viele Termine, Gespräche, Konferenzen, Anhörungen etc. können an anderen Orten wie u.a. Schulen, Kitas, in Räumen von Trägern, Familiengerichten oder in Form von Hausbesuchen durchgeführt werden. Diese Arbeit erfordert fachliche, soziale und methodische Kompetenzen. Sie ist stark vom rechtssicheren Verwaltungshandeln und notwendiger Dokumentationspflicht geprägt.

Durch diese Vielfalt und den selbstbestimmten Handlungsspielraum ist der Arbeitsalltag bei allen Herausforderungen abwechslungsreich und interessant.

Wie Sie als Fachkraft im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst einsteigen?

Was müssen Sie mitbringen?

Im RSD arbeiten hauptsächlich Fachkräfte, die einen Abschluss in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik (B.A.) oder Dipl. Sozialarbeit/Sozialpädagogik (FH) erworben haben und über eine staatliche Anerkennung verfügen.

Willkommen sind auch Bewerbungen von Absolventinnen und Absolventen mit Abschlüssen in
  • Erziehungswissenschaften (B.A./M.A.),
  • Kindheitspädagogik (B.A.),
  • Rehabilitationspädagogik (B.A.),
  • Sozialer Arbeit (M.A.) ohne staatliche Anerkennung oder
  • anderen erziehungswissenschaftlichen bzw. pädagogischen Studiengängen, die durch Bachelor- oder Masterabschlüsse ersetzt wurden (insbesondere Diplom-Pädagogik oder erziehungswissenschaftliche Magisterabschlüsse).

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mitbringen.

In diesem Fall gelten Sie als Quereinsteiger/-in und haben die Möglichkeit, sich innerhalb von zwölf Monaten gemäß einer individuellen Qualifizierungsvereinbarung weiterzubilden. Weitere Informationen zu Quereinstiegsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Website.

Wie verläuft die Einarbeitung im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst?

Wir legen großen Wert auf eine qualifizierte und strukturierte Einarbeitung. Diese beruht auf vielen Säulen und ist durch Rollenklarheit und Verantwortungsübernahme der Beteiligten erfolgreich.

Strukturiertes Einarbeitungsprogramm im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst

Durch ein strukturiertes Einarbeitungsprogramm und die Angebote im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg werden Sie optimal auf die Arbeit im RSD vorbereitet und begleitet.

  • Rahmenkonzept für die Einarbeitung neuer Fachkräfte im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: 2021

  • Leitfaden für die Einarbeitung neuer Fachkräfte im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst

    PDF-Dokument (966.2 kB) - Stand: 2022

Welche Vergütung und Karrieremöglichkeiten warten auf Sie?

Mitarbeitende im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst, die über einen Abschluss in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik (B.A.) oder Dipl. Sozialarbeit/Sozialpädagogik (FH) und die staatliche Anerkennung verfügen, und Quereinsteigende, die nach ihrer Qualifizierung gleichgestellt sind, werden entsprechend dem TV-L S (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) in die S 14 eingruppiert. Nach zwei Jahren können die Mitarbeitenden mit staatlicher Anerkennung eine Verbeamtung beantragen.

Bei Quereinsteigenden, die sich noch in der Weiterqualifizierung befinden und noch nicht gleichgestellt sind, erfolgt zunächst die Eingruppierung in die S 13.

Sie haben Interesse, sich im Jugendamt beruflich weiterzuentwickeln? Dann gibt es viele weitere sozialpädagogische Arbeitsfelder und Aufgabengebiete, wie zum Beispiel Koordinierungs- und Leitungspositionen oder die Arbeit in anderen Fachdiensten.

Hier finden Sie die Einarbeitungskoordinationen der Bezirke

Bei Fragen zu Ihrer Einarbeitung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einarbeitungskoordination in Ihrem Bezirk.

Wie Sie bereits im Studium der Sozialen Arbeit im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst arbeiten können?

Die Berliner Jugendämter bilden Menschen mit Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife im Rahmen des Dualen Studiums im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) aus. Diese können von einer optimalen Kombination aus Theorie und Praxis profitieren. Dazu kooperieren die Jugendämter mit der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) und der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP).

In einem dualen Studiengang haben Sie die Möglichkeit, bereits während des Studiums im RSD zu arbeiten, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und eine Vergütung zu erhalten. Sie verpflichten sich im Gegenzug dafür, für eine bestimmte Laufzeit über das Studium hinaus bei Ihrem Arbeitgeber angestellt zu bleiben. Duale Studierende erhalten eine Vergütung von rund 1.400 € monatlich.

Zudem bieten viele Jugendämter den Studierenden der öffentlichen Hochschulen in Berlin im Studiengang Soziale Arbeit die Möglichkeit an, ihr Praxissemester im RSD zu absolvieren oder als Werkstudierende im RSD zu arbeiten. Die Vergütungen für ein Praktikum im Jugendamt sind abhängig von dem jeweiligen Kontext, in dem das Praktikum stattfindet. In der Regel wird bei Pflichtpraktikanten/-innen geprüft, ob eine Aufwandsentschädigung von 400 € monatlich gezahlt werden kann.

Absolventen/-innen, die Soziale Arbeit außerhalb von Berlin studiert haben, können sich für das Anerkennungsjahr im RSD in den Berliner Jugendämtern bewerben. Sozialarbeitende in Anerkennungszeit verdienen etwa 1.900 € monatlich.

Studenten mit Büchern in einer Bibliothek

Soziale Arbeit studieren

Sie interessieren sich für soziale Themen und möchten Menschen in herausfordernden Lebenssituationen unterstützen? Mit einem Studium der Sozialen Arbeit bietet sich Ihnen eine Vielzahl an beruflichen Einsatzfeldern. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Studienangeboten. Weitere Informationen

Wie verläuft die Praxisphase im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst?

Während an der Hochschule die theoretische Ausbildung und Praxisbegleitung sowie die Supervision erfolgt, finden die praktische Ausbildung der Studierenden im Jugendamt statt. Dabei schaffen die beiden Lernorte Hochschule und Jugendamt einen strukturierten Rahmen für den gemeinsamen Qualifizierungsprozess für Studierende der Sozialen Arbeit.

Qualifizierungsprozess zukünftiger Sozialarbeiter/-innen

Die Ausbildung im Jugendamt ist praxisnah an dessen gesetzlich definierten Aufgaben sowie an der Lebenswelt der Adressaten/-innen und deren Bedarfen an Beratung und Unterstützung orientiert.

Eine gute Einarbeitung und Begleitung im RSD ist auch im Rahmen des Praktikums wichtig. Dafür wurde ein Rahmenkonzept erstellt.

  • Rahmenkonzept Praxiskoordination Soziale Arbeit am Ausbildungsort Jugendamt

    PDF-Dokument (1.5 MB) - Stand: 2024

Hier finden Sie die Praxiskoordinationen der Bezirke

Bei Interesse an Praxisstellen im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst wenden Sie sich an die jeweilige Praxiskoordination.