Die Berliner Jugendämter bilden Menschen mit Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife im Rahmen des Dualen Studiums im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) aus. Diese können von einer optimalen Kombination aus Theorie und Praxis profitieren. Dazu kooperieren die Jugendämter mit der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) und der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP).
In einem dualen Studiengang haben Sie die Möglichkeit, bereits während des Studiums im RSD zu arbeiten, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und eine Vergütung zu erhalten. Sie verpflichten sich im Gegenzug dafür, für eine bestimmte Laufzeit über das Studium hinaus bei Ihrem Arbeitgeber angestellt zu bleiben. Duale Studierende erhalten eine Vergütung von rund 1.400 € monatlich.
Zudem bieten viele Jugendämter den Studierenden der öffentlichen Hochschulen in Berlin im Studiengang Soziale Arbeit die Möglichkeit an, ihr Praxissemester im RSD zu absolvieren oder als Werkstudierende im RSD zu arbeiten. Die Vergütungen für ein Praktikum im Jugendamt sind abhängig von dem jeweiligen Kontext, in dem das Praktikum stattfindet. In der Regel wird bei Pflichtpraktikanten/-innen geprüft, ob eine Aufwandsentschädigung von 400 € monatlich gezahlt werden kann.
Absolventen/-innen, die Soziale Arbeit außerhalb von Berlin studiert haben, können sich für das Anerkennungsjahr im RSD in den Berliner Jugendämtern bewerben. Sozialarbeitende in Anerkennungszeit verdienen etwa 1.900 € monatlich.