Seit 2021 ermöglicht § 24c des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) der Polizei Berlin und dem Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr, in bestimmten Situationen Bodycams einzusetzen, um Bild- und Tonaufnahmen zum Eigenschutz und zur besseren Nachvollziehbarkeit ihres Handelns anzufertigen. Diese können unter anderem in Strafverfahren zu Beweiszwecken verwendet werden. Das Wissen um mögliche Konsequenzen soll auf das Verhalten der an einem Einsatzgeschehen Beteiligten mäßigend wirken und so zur Deeskalation beitragen. Zudem gestattet eine Gesetzesänderung seit Ende 2023 – unter engen rechtlichen Voraussetzungen – auch den Einsatz von Bodycams in Wohnungen, was für die Dienst- und Einsatzkräfte die Beachtung weiterer Vorgaben verlangt. Seit Ende 2022 sind 250 Bodycams bei der Polizei Berlin und 50 beim Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr im Einsatz.
Evaluation Einsatz von Bodycams
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Abschlussbericht Evaluation Bodycams
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Abteilung III – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Herr Schmidt
III B 4