Evaluation Einsatz von Bodycams

Polizisten bei einer Demonstration an der Siegessäule

Rechtlicher Hintergrund

Seit 2021 ermöglicht § 24c des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) der Polizei Berlin und dem Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr, in bestimmten Situationen Bodycams einzusetzen, um Bild- und Tonaufnahmen zum Eigenschutz und zur besseren Nachvollziehbarkeit ihres Handelns anzufertigen. Diese können unter anderem in Strafverfahren zu Beweiszwecken verwendet werden. Das Wissen um mögliche Konsequenzen soll auf das Verhalten der an einem Einsatzgeschehen Beteiligten mäßigend wirken und so zur Deeskalation beitragen. Zudem gestattet eine Gesetzesänderung seit Ende 2023 – unter engen rechtlichen Voraussetzungen – auch den Einsatz von Bodycams in Wohnungen, was für die Dienst- und Einsatzkräfte die Beachtung weiterer Vorgaben verlangt. Seit Ende 2022 sind 250 Bodycams bei der Polizei Berlin und 50 beim Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr im Einsatz.

Evaluation

Die gesetzliche Regelung sieht eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation ihrer Anwendung und Auswirkungen vor. Der Senat hatte im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses Frau Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser und Frau Prof. Dr. Silvia von Steinsdorff, die das interdisziplinäre Law & Society Institute der Humboldt-Universität zu Berlin leiten, mit der Evaluation beauftragt.
Im Oktober 2024 wurde der Evaluationsbericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorgelegt und ist – den gesetzlichen Vorgaben entsprechend – dem Abgeordnetenhaus von Berlin übermittelt worden.

Inhalt des Evaluationsberichts

Neben vielen praktischen Hinweisen vor allem im Bereich der Aus- und Fortbildung und der Öffentlichkeitsarbeit enthält der Bericht auch Vorschläge für Gesetzesanpassungen. Dazu gehört insbesondere, dass die derzeitige Regelung des Bodycam-Einsatzes in § 24c ASOG an manchen Stellen vereinfacht werden könnte, um den Umgang mit dem Einsatzmittel zu erleichtern. Dies betrifft insbesondere die unterschiedliche Ausgestaltung der Voraussetzungen des Bodycam-Einsatzes in und außerhalb von Wohnungen.

Weitere Informationen

  • Abschlussbericht Evaluation Bodycams

    PDF-Dokument

Kontakt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung III – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Ansprechperson

Innovation, Wissenschaftsvernetzung und Forschung
Herr Schmidt
III B 4