Aus Anlass des Todes des Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche und Staatsoberhauptes des Staates Vatikanstadt, Seiner Heiligkeit Papst Franziskus, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für den Tag der offiziellen Trauerfeierlichkeiten am 26. April 2025 Trauerbeflaggung gemäß § 1 Absatz 2 der Beflaggungsverordnung angeordnet. Diese gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts benutzt werden. Die Flaggen werden auf halbmast gesetzt, Banner mit Trauerflor versehen.
Trauerbeflaggung anlässlich der Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Papst Franziskus angeordnet
Pressemitteilung vom 25.04.2025
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