Erforderliches Softwareupdate bei den Standesämtern

Pressemitteilung vom 27.10.2022

Die in den Standesämtern Berlins verwandte Software unterliegt gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Aktualisierungen. Das derzeit geplante Update ist zwingend geboten, um die Leistungsfähigkeit der Standesämter aufrecht zu erhalten. Es wird am 1. November 2022 aufgespielt. Im Zuge dessen sollen zudem Schnittstellenproblematiken aufgehoben werden.

Aufgrund der erforderlichen IT-Maßnahmen kann es zu Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit der Standesämter Berlins kommen. Um diese auszuschließen bzw. so gering wie möglich zu halten, wurden seitens der verantwortlichen Firma zusätzliches Personal bereitgestellt und in der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport ein Steuerungsgremium unter Leitung des Staatssekretärs für Digitalisierung und Chief Digital Officers des Landes Berlin Dr. Ralf Kleindiek eingerichtet. Ziel ist es, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller, die Kundinnen und Kunden keine Auswirkungen bei der Bearbeitung ihrer Anliegen feststellen. Wir bitten um Verständnis und Nachsicht, für die Fälle, in denen wir dieses Ziel nicht erreichen.