Polizeihunde in Berlin werden wieder eingesetzt

Pressemitteilung vom 06.01.2022

Innensenatorin fordert gesetzliche Klarstellung zur Ausbildung in Tierschutz-Hundeverordnung

Innensenatorin Iris Spranger hat gefordert, die zum 1.1.2022 in Kraft getretene bundesweite Tierschutz-Hundeverordnung mit Blick auf die Ausbildung, Erziehung und Training von Polizeihunden zu konkretisieren. Da die Verschärfungen der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechend der Verordnungsermächtigung des § 2a Absatz 1a des Tierschutzgesetzes nur die Ausbildung, Erziehung und das Training betreffen, werden die 49 ausgebildeten Schutzhunde in Berlin umgehend wieder eingesetzt.

Es wird derzeit geprüft, wie die Ausbildung polizeilicher Schutzhunde im Rahmen der geltenden Rechtslage gestaltet werden kann. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wird Übergangsregelungen erlassen.

Dazu sagt Innensenatorin Spranger: „Die Schutzhunde der Berliner Polizei sind für die tägliche Arbeit und damit den Schutz der Bevölkerung unverzichtbar. Die Tierschutz-Hundeverordnung darf keine Auslegungssache sein. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene müssen wir jetzt dringend Klarheit schaffen, wie die Ausbildung der Hunde auch in Zukunft möglich ist. Als ehemalige Hundebesitzerin liegt mir das Wohl der Hunde am Herzen.“

Durch das Land Niedersachsen wurde eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, mit dem eine Ausnahme von dem Verbot im Rahmen der Diensthundeausbildung geregelt werden soll. Diese Initiative wird von der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport unterstützt.