Bezirksbeirat für Partizipation und Integration Steglitz-Zehlendorf 2022-2026

Mitglieder des Beirates und die Bezirksbürgermeisterin Maren Schellenberg

Mitglieder des Beirates und die Bezirksbürgermeisterin Maren Schellenberg bei der Beiratssitzung am 06.07.2023

Informationen über den Bezirksbeirat

  • Was ist der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration?

    Der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration ist ein* partizipatives Gremium*, das in jedem Berliner Bezirk eingerichtet wird. Er dient als Beratungs- und Unterstützungsorgan für das Bezirksamt in allen Fragen der:

    • Partizipation (Teilhabe),
    • Integration und
    • gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte.

    Der Beirat ist ein wichtiges Instrument des PartMigG, um die Perspektiven und Anliegen von Menschen mit Migrationsgeschichte in die bezirkliche Politik und Verwaltung einzubringen.

  • Welche Aufgaben hat der Beirat?

    Der Beirat hat folgende Hauptaufgaben:

    1. Beratung des Bezirksamts:

    • Frühzeitige Beteiligung bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Bezirksamts, die Menschen mit Migrationsgeschichte betreffen.
    • Entwicklung von Empfehlungen und Stellungnahmen integrations- und partizipationspolitischen Themen.

    2. Vertretung in öffentlichen Gremien:

    • Der Beirat kann eine Vertretung in die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) oder der BVV selbst entsenden (§ 9 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz).

    3. Austausch und Vernetzung:

    • Regelmäßiger Austausch mit anderen Bezirksbeiräten sowie dem Landesbeirat für Partizipation.
    • Zusammenarbeit mit Organisationen der Migrationsgesellschaft, z. B. Migrant*innenselbstorganisationen (MSO), Beratungsstellen oder freien Trägern.

    4. Förderung von Teilhabe und Integration:

    • Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele des PartMigG, z. B.:
      ○ Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte.
      ○ Bekämpfung von struktureller Benachteiligung und Rassismus.
      ○ Förderung von Willkommens- und Ankommensstrukturen im Bezirk.
  • Wie setzt sich der Beirat zusammen?

    Der Beirat besteht aus:

    • 10 ordentlichen Mitgliedern (stimmberechtigt) und
    • 10 bis 20 beratenden Mitgliedern (Stellvertreter*innen der ordentlichen Mitglieder).

    Zusammensetzung der Mitglieder

    1. Mehrheit Menschen mit Migrationsgeschichte:
    • Mindestens 80 % der ordentlichen Mitglieder müssen Menschen mit Migrationsgeschichte sein.
    • Definition „Menschen mit Migrationsgeschichte“ (§ 3 PartMigG):
      ○ Personen mit Migrationshintergrund (selbst oder mindestens ein Elternteil hat die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt).
      ○ Personen, die rassistisch diskriminiert werden oder denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird.
    2. Weitere Mitglieder:
    • Personen, die Kenntnisse in Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte haben (z. B. Fachleute aus NGOs, Wissenschaft oder Verwaltung).
    3. Vielfalt als Prinzip:
    • Die Zusammensetzung soll die Vielfalt der Migrationsgesellschaft abbilden, u. a. nach:
      ○ Migrationsgeschichte (z. B. verschiedene Herkunftsländer, Generationen)
      ○ Alter, Geschlecht, geschlechtliche und sexuelle Identität.
      ○ Religion, Weltanschauung, soziale Herkunft.
    4. Stellvertretung:
    • Für jedes ordentliche Mitglied wird ein beratendes Mitglied als Stellvertreter*in gewählt.
    • Bei Abwesenheit ordentlicher Mitglieder rücken die Stellvertreter*innen nach Rangliste nach und erhalten Stimmrecht.

    ● Teilnahme an Sitzungen
    ○ An den Sitzungen nimmt das zuständige Bezirksamtsmitglied oder die Bezirksbürgermeister*in teil.
    ○ Der Beirat wählt aus seinen Reihen einen Vorsitz und stellvertretende Vorsitze (nur aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder mit Migrationsgeschichte).

  • Wer kann sich bewerben?

    Bewerben können sich Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Wahlordnung):

    • Persönliche Voraussetzungen
      1. Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt).
      2. Wohnsitz, Arbeitsplatz oder Wirkungsbereich im Bezirk (z. B. durch ehrenamtliche Tätigkeit).
    • Ausschlussgründe
      ● Mitgliedschaft in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) oder als Bürgerdeputierte*r.
      ● Tätigkeit als Mitarbeitende*r des Bezirksamts.
  • Wo finde ich weitere Informationen?

    ● Partizipationsgesetz Berlin (PartMigG):” https://www.berlin.de/partmig( https://www.berlin.de/partmig)”: https://www.berlin.de/partmig
    ● Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: “https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf( https://www.berlin.de/partmig)”: https://www.berlin.de/partmig
    ● Wahlordnung für den Beirat PartInt Steglitz-Zehlendorf: (Lokal auf der Website des Bezirksamts)

Häufig Fragen und Antworten

  • Wie wird der Beirat gewählt?
    • Bewerbungsverfahren:
      ● Öffentliche Ausschreibung durch das Bezirksamt (z. B. auf der Website, in lokalen Medien).
      ● Bewerbungsfrist: mindestens 4 Wochen.
      ● Bewerbungen werden schriftlich oder elektronisch (z. B. über ein Online-Formular) eingereicht.
    • Auswahlgremium:
      ● Ein Gremium (u. a. mit Bezirksbeauftragter*in für Partizipation und Integration, Bezirksbürgermeister*in, Vertretungen von MSO) prüft die Bewerbungen und erstellt eine Rangliste.
      ● Mindestens 8 der ersten 10 Plätze müssen von Menschen mit Migrationsgeschichte besetzt sein.
    • Wahl durch das Bezirksamt:
      ● Das Bezirksamt beschließt auf Basis der Rangliste die 10 ordentlichen Mitglieder und die beratenden Mitglieder.
      ● Das Ergebnis wird öffentlich bekannt gemacht (z. B. per Pressemitteilung).
  • Wie lange dauert die Mitgliedschaft?
    • Die Wahlperiode entspricht der Wahlperiode der BVV (in der Regel 5 Jahre).
    • Bei vorzeitigem Ausscheiden (z. B. durch Rücktritt oder Tod) rücken beratende Mitglieder nach.
  • Was sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder?
    • Rechte:
      ● Stimmrecht (nur ordentliche Mitglieder).
      ● Teilnahme an Sitzungen und Mitgestaltung der Arbeit des Beirats.
      ● Einbringung von Themen und Anliegen.
    • Pflichten:
      ● Regelmäßige Teilnahme an Sitzungen (bei mehr als 3 unentschuldigten Fehlzeiten kann ein Ausschluss erfolgen).
      ● Einhaltung der Verpflichtungserklärung (z. B. keine rassistischen oder antidemokratischen Äußerungen).
  • Gibt es eine Vergütung?
    • Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein ehrenamtliches Engagement.
    • Es gibt keine finanzielle Vergütung, aber ggf. Aufwandsentschädigungen (z. B. für Fahrtkosten).
  • Wie kann ich mich engagieren, wenn ich nicht Mitglied werden möchte?
    • Teilnahme an öffentlichen Sitzungen (sofern diese stattfinden).
    • Kontaktaufnahme mit dem Beirat (z. B. über die Geschäftsstelle des Bezirksamts).
    • Mitarbeit in lokalen Initiativen oder Organisationen, die mit dem Beirat zusammenarbeiten.

Stellungnahme des Beirats für Partizipation und Integration Steglitz-Zehlendorf zur geplanten Einstellung der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Der Beirat für Partizipation und Integration Steglitz-Zehlendorf zeigt sich besorgt über die Entscheidung der Bundesregierung, die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensbera-tung (AVB) in 2027 nicht weiterzuführen.

Aus Sicht des Beirats ist dieses Angebot ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden und fairen Asylsystems in Deutschland. Er empfiehlt daher, die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung zu sichern.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier. oder am unteren Ende der Seite zum Download.

Der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration Steglitz-Zehlendorf

Am 01. März 2023 hat sich der neu gewählte Beirat für Partizipation und Integration im Bezirk Steglitz-Zehlendorf konstituiert. Der Bezirksbeirat vertritt die Interessen der Steglitz-Zehlendorfer*innen mit Migrationsgeschichte und hat die Aufgabe, das Bezirksamt in allen Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu beraten und zu unterstützen.

Das im Jahr 2012 durch die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ins Leben gerufene Gremium – damals Integrationsbeirat – wurde 2021 mit Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG) erstmals gesetzlich verankert.

Der Beirat tagt regelmäßig. Zur Unterstützung seiner Arbeit kann er weitere Fachleute berufen und diese mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen einladen. Die Geschäftsstelle des Beirats ist das Integrationsbüro des Bezirksamtes Steglitz Zehlendorf, angesiedelt als Stabstelle bei der Bezirksbürgermeisterin, Maren Schellenberg.

Der Bezirksbeirat setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern und weiteren stellvertretenden Mitgliedern zusammen, die mehrheitlich selbst eine Migrationsgeschichte haben und die sich im Bezirk engagieren, hier leben oder arbeiten. Darunter sind zehn Einzelpersonen sowie 5 Vertretungen von Organisationen, die auf Grund ihrer Arbeit bzw. ihres Engagements Kenntnisse in Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte mitbringen.

Auf der Seite Berlin mit allen gestalten finden Sie mehr Informationen zu allen Partizipationsbeiräten der Berliner Bezirke.

Sitzungstermine

Mitglieder des Bezirksbeirats 2022 - 2026

Herr Fevzi Aktas (Bildungszentrum-Steglitz e.V.)
Herr Taha Kahya (Bildungszentrum-Steglitz e.V.) – Stellvertretung

Frau Angela Grünert (Lupine Mentoring e.V.)
Frau Dr. Ursula Ripke (Lupine Mentoring e.V.) – Stellvertretung

Herr Holger Höringklee (DRK Berlin Südwest gGmbH)
Frau Selina Öç (DRK Berlin Südwest gGmbH) – Stellvertretung

Herr Akif Kariman (Zentralrat der Makedonen in Deutschland e.V.)
Frau Simona Lupu (Zentralrat der Makedonen in Deutschland e.V.) – Stellvertretung

Frau Franziska Menzel (DWSTZ e.V.)
Frau Nurgül Koca (DWSTZ e.V.) – Stellvertretung

Herr Abd Alrahman Al Musa

Herr Wilfred Dominic Josue

Frau Fikriye Aras

Frau Tiziana Ederli

Frau Ekaterine Okujava

Frau Marina Roncoroni

Frau Kamala Willig Mahanty

Frau Svetlana Baé

Frau Amira Vu

Stellvertretende Mitglieder

Herr Hareth Almukdad

Frau Raefa Ahmad

Herr Dr. George Hadjidimitriou

Frau Julia Schmidt

Frau Imelda González

Frau Agnieszka Schlegelmilch

(Änderungen vorbehalten)

Der Vorstand:
Franziska Menzel, Vorsitzende
Svetlana Baé, stellvertretende Vorsitzende
Wilfred Josue, stellvertretender Vorsitzender

E-Mail: integration@ba-sz.berlin.de

Stellungnahmen

  • Stellungnahme zu geplanten Kürzungen in der Asylverfahrensberatung

    PDF-Dokument

  • Stellungnahme des Bezirksbeirates für Partizipation und Integration Steglitz-Zehlendorf zu den geplanten Kürzungen des Integrationsfonds im Haushalt 2024 / 2025

    PDF-Dokument (77.2 kB)

  • Stellungnahme gegen Hass und Gewalt des Bezirksbeirates für Partizipation und Integration Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (195.4 kB)

Sitzungen

Hier können Sie Beiratsflyer herunterladen:

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Geschäftsstelle des Beirats für Partizipation und Integration

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