Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist ein planerisches Instrument, das die Funktionen des Naturhaushaltes erhalten und damit die vielfältigen Belastungen für Mensch und Umwelt reduzieren soll. Er formuliert ökologische Mindeststandards für eine nachhaltige Flächenplanung bei Neubebauungen und baulichen Änderungen.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist der BFF für den Landschaftsplan XII-L-6 Steglitz-Zentrum festgesetzt, in dessen Geltungsbereich bei Bauvorhaben (Neubebauung oder bauliche Änderung) ein Nachweis mit Berechnung des BFF zu erbringen ist. Die Bestimmungen des Landschaftsplans können der Rechtsverordnung und der dazugehörigen Karte entnommen werden.
Weitere Informationen zum BFF finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Nachweisverfahren im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Die Gruppe “Landschaftsplanung” des Umwelt- und Naturschutzamtes Steglitz-Zehlendorf stellt für den Nachweis des Biotopflächenfaktors ein Merkblatt mit Hinweisen zur Erstellung der BFF-Unterlagen (Formblatt, Berechnung, Plan) zur Verfügung. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die erforderlichen einzureichenden Unterlagen geben und eine fachlich vollständige, prüffähige und möglichst zügige Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Regelungen zum BFF ermöglichen.
Der Nachweis ist unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen: bff@ba-sz.berlin.de.