Bauaufsicht Steglitz-Zehlendorf

Rathaus Zehlendorf Bauteil E

Aufgaben und Leistungen der Bauaufsicht

Die Bauaufsicht im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist für den Vollzug der Berliner Bauordnung und ihrer Folgevorschriften (z.B. Erteilung von Baugenehmigungen, Beseitigung von konstruktiven Baumängeln) zuständig.

  • Beratung vor Antragstellung
  • Bearbeitung von folgenden Antragsverfahren:
  • § 62 BauO Bln Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • § 63 BauO Bln vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
  • § 63 a BauO Bln vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen
  • § 64 BauO Bln Baugenehmigungsverfahren
  • § 75 BauO Bln Vorbescheide & planungsrechtliche Bescheide
  • § 67 BauO Bln Erteilung von bauordnungsrechtlichen Abweichungen, planungsrechtlichen Ausnahmen & Befreiungen
  • Bearbeitung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
  • Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung an baulichen Anlagen
  • ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, Bußgelder)

Bauanträge ONLINE

Bauanträge können im Land Berlin ONLINE gestellt werden.
Liegt Ihr geplantes Bauvorhaben in einem Bezirk bzw. in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung, können Sie mit Hilfe eines Online-Formular-Assistenten Ihren Antrag erstellen und alle Bauvorlagen/Unterlagen digital einreichen.

Die Online-Formular-Assistenten sowie das Formularcenter finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Beachten Sie bitte, dass auch weiterhin Bauvorlagen und Unterlagen in Papier eingereicht werden müssen. Ihr Antrag gilt beim Bauaufsichtsamt/bei der Senatsverwaltung erst dann als eingegangen, wenn das unterschriebene Antragsformular dort vorliegt.

Regenwasserbewirtschaftung in Berlin

Das Land Berlin strebt sowohl im Neubau als auch im Bestand eine konsequente Neuausrichtung im Umgang mit Niederschlagswasser an: weg von der reinen Ableitung in die Kanalisation hin zu einer dezentralen Bewirtschaftung und Unterstützung des natürlichen Wasserhaushalts.

Auch die Berlinerinnen und Berliner können etwas für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung tun:

  • Retentions- und Gründächer
  • Fassaden- und Wandbegrünung
  • Regenwasserspeicherung (ggf. Nutzung als Betriebswasser* oder zur Gebäudekühlung)
  • Entsiegelung bzw. Nutzung von wasserdurchlässigen Belägen (z. B. Rasengittersteine, Fugenpflaster)
  • Mulden- und Flächenversickerung
  • Schacht- und Rigolenversickerung
  • kombinierte Versickerungssysteme (z. B. Mulden-Rigolen)
  • Künstliche Wasserflächen (z. B. Teiche oder wasserführende Gräben).

Seit Mai 2018 unterstützt die bei den Berliner Wasserbetrieben angesiedelte Berliner Regenwasseragentur das Land Berlin bei diesem Wandel.

Sie informiert und berät Interessierte zur dezentralen Bewirtschaftung. Dazu macht sie Qualifikations- und Umsetzungsangebote.

Auf der Website der Berliner Regenwasseragentur finden Sie Wissenswertes und Aktuelles rund um das Thema. Mit diesem Angebot möchte sie zum Mitwirken und zur Umsetzung anregen.

Die Umsetzung von Maßnahmen dezentraler Regenwasserbewirtschaftung lohnt sich nicht nur aus ökologischer Sicht.

Das Land Berlin, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen Fördermittel für die Umsetzung zur Verfügung. Zudem sind Einsparungen bei der Niederschlagswassergebühr möglich.

Weiterführende Informationen der Berliner Wasserbetriebe zu den Möglichkeiten und Bedingungen für die Minderung der Niederschlagswassergebühr finden Sie im § 5 sowie in Anlage 1 und 2 der Abwassergebührensatzung (AGKS).

Zur Prüfung, ob im Einzelfall eine Minderung der Niederschlagswassergebühr erfolgen kann, reichen Sie einen formlosen Antrag bei den Berliner Wasserbetrieben ein.

Neue Sprechzeiten des Fachbereichs Bau- und Wohnungsaufsicht

In der Bau- und Wohnungsaufsicht gelten ab dem 01.01.2026 folgende Sprechzeiten:
Dienstags: 09:00-12:00 Uhr – offene Sprechstunde
Donnerstags: – nur Terminsprechstunde ganztägig (nach vorheriger Vereinbarung)

Info:

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
14160 Berlin

Dienstgebäude:
Rathaus Zehlendorf
Bauteil E in der 1. und 2. Etage