Schulbesuch im benachbarten Bundesland

Deutschland und angrenzende Länder

Der Wechsel von Berlin nach Brandenburg

Wird für ein Berliner Kind der Schulbesuch im Land Brandenburg gewünscht, ist es erforderlich, dass die für den Wohnbezirk im Land Berlin zuständige Schulaufsicht auf Antrag der Eltern eine Freistellung erteilt.

Wenn eine entsprechende Freistellung durch die zuständige Schulaufsicht erteilt wurde, kann das Berliner Kind nach Maßgabe freier Plätze in die gewünschte Brandenburger Schule aufgenommen werden.

Die zuständige Schulaufsicht für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf finden Sie unter nachfolgendem Link:
Schulaufsicht für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf

Der Wechsel von Brandenburg nach Berlin

Sofern ein Brandenburger Kind eine Schule im Land Berlin besuchen möchte, ist grundsätzlich erforderlich, dass das für den Wohnsitz zuständige Schulamt im Land Brandenburg auf Antrag der Eltern eine Freistellung erteilt.
Wenn eine entsprechende Freistellung durch das Schulamt im Land Brandenburg erteilt wurde, kann das Brandenburger Kind nach Maßgabe freier Plätz in die gewünschte Berliner Schule aufgenommen werden.

Die Schulämter im Land Brandenburg finden Sie unter nachfolgendem Link:
Schulämter im Land Brandenburg