Nachträgliche Namensangelegenheiten

Ein Stammbuch aus schwarzem Leder liegt auf einem Holztisch
Alle notwendigen Informationen bezüglich einer nachträglichen Namensänderung können Sie den folgenden Seiten entnehmen
Ihr Standesamt Steglitz-Zehlendorf

Rechtliche Möglichkeiten der nachträglichen Namensänderung:

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen namensrechtlichen Erklärungen und der behördlichen Namensänderung gemäß des Namensänderungsgesetzes

Was versteht man unter einer namensrechtlichen Erklärung?

Seit der Namensrechtsreform aus dem Jahr 2025 gibt es eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten eine namensrechtliche Erklärung abzugeben. Eine Auflistung der wichtigsten Änderungen können Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Berliner Standesämter unter folgendem Link einsehen:

Namensänderung

Für eine detaillierte Auskunft Ihrer persönlichen Erklärungsmöglichkeiten benötigen wir weitere personenstandsrechtliche Hintergrundinformationen. Diese können Sie uns gerne via E-Mail unter Zuhilfenahme einer der folgenden Auskunftsdateien übersenden.

  • Ehe-Namenserklärung

    PDF-Dokument (169.3 kB)

  • Erklärung minderjähr. Kind

    PDF-Dokument (185.0 kB)

  • Erklärung volljähr. Person

    PDF-Dokument (196.3 kB)

  • Angleichungserklärung

    PDF-Dokument (153.2 kB)

Für weitere Informationen und für eine Terminabsprache nutzen Sie bitte den Link zu unserem Kontaktformular:

Was versteht man unter einer behördlichen Namensänderung (öffentlich-rechtliche Namensänderung)?

Neben den personenstandsrechtlichen Möglichkeiten für eine Namensänderung (Namensrechtliche Erklärung) kann jeder deutsche Staatsbürger seinen Vor- und Familiennamen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen ändern lassen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderungen hat einen Ausnahme Charakter. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzes zu stellen. Für eine Antragsstellung beim Standesamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin müssen Sie im hiesigen Bezirk gemeldet sein. Für die Änderung des Vor- oder/ und Familiennamens muss ein wichtiger Grund vorliegen, so dass die Änderung gerechtfertigt ist. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist vom Einkommen und vom Verwaltungsaufwand abhängig.

Amt für Bürgerdienste

Postanschrift:
14160 Berlin