8. Allgemeinverfügung des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf

Pressemitteilung vom 01.08.2021

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mit Wirkung vom 01.08.2021 eine Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Zweck der Maßnahme ist die Isolation von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen. Betroffene Personen müssen sich demnach nach Anweisung des Gesundheitsamtes oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Die konkreten Anordnungen zur Isolation im Rahmen der Allgemeinverfügung können hier im Wortlaut nachgelesen werden.

Die Allgemeinverfügung gilt für oben genannte betroffene Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben oder zuletzt hatten.

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31.08.2021.